AirTags & Co – Wieviel Tracking ist erlaubt? – Rechtsbelehrung 107
Dürfen neben Sachen auch die eigenen Kinder oder Mitarbeiter
getrackt werden? Und wo liegen die Grenzen zum strafbaren Stalking?
Diese Fragen beantworten wir gemeinsam mit dem Datenschutz- und
Sicherheitsexperten Stefan Hessel.
1 Stunde 28 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Kleine Tracking-Geräte, wie z.B. die AirTags von Apple, erfreuen
sich großer Beliebtheit. Das ist kein Wunder, denn sie helfen
verlorene Hausschlüssel, den Parkplatz des Autos oder ein
entlaufenes Haustier wieder ausfindig zu machen.
Neben Gegenständen, eignen sich diese Tracking-Geräte aber auch
dazu, den Aufenthaltsort von Menschen unbemerkt zu bestimmen. So
können Kinder, Arbeitnehmer, der eigene Partner oder fremde
Personen überwacht werden. Doch spätestens bei dieser Art der
Ortsbestimmung drängt sich die Frage auf, ob der Einsatz der
kleinen Tracking-Geräte nicht gegen das Datenschutzrecht, die
Privatsphäre oder sogar gegen Strafgesetze verstößt.
Unser Gast ist Rechtsanwalt Stefan Hessel, Rechtsanwalt sowie
Co-Head Digital Business Unit bei reuschlaw und Experte im
Bereich Cybersicherheit und Datenschutzrecht (Website, Twitter,
LinkedIn).
Um die Grenzen zwischen der zulässigen und der verbotenen Nutzung
der AirTags und anderer Tracker zu ziehen, haben wir mit Stefan
Hessel einen Datenschutz- und Sicherheitsexperten als Gast
eingeladen. Dabei mussten wir feststellen, dass es zwar viele
Verbote, aber auch Strafbarkeitslücken gibt, die der Gesetzgeber
möglichst schnell schließen sollte.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Hinweis: Wir sprechen auch das sehr sensible Thema des
Stalkings mittels der Tracking-Geräte an. Jedoch können wir nur
die juristischen Aspekte beim Tracking beleuchten, aber leider
nicht die gesamte Problematik dieses komplexen Themas abbilden.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres
Gastes.
00:04:00 – Technik (Bluetooth, GPS) und
Hinweis auf die Sensibilität des Themas.
00:07:30 – Tracking von eigenen und fremden
Sachen sowie Gegenständen und Anwendbarkeit der DSGVO bei
Privatpersonen.
00:24:00 – Auch wenn die DSGVO nicht anwendbar
ist – Liegt die Verletzung der Privatsphäre vor?
00:29:00 – Strafbares Ausspähen von Daten (§
202a StGB), strafbare Nachstellung, (§ 238 StGB) und liegt eine
Strafbarkeitslücke beim digitalen Stalking vor?
00:44:00 – Strafbarkeit von
Datenschutzverstößen und staatliches Tracking.
00:47:00 – Tracking von Postpaketen, Sachen
auf Reisen und Datenschutzprivilegien für JournalistInnen (Art.
85 DSGVO).
00:53:00 – Tracking von Haustieren.
00:56:00 – Tracking von Kindern und betreuten
Personen.
01:04:00 – Tracking von Partnerinnen.
01:05:00 – Standortbestimmung und
Bewegungsprofile im Beschäftigungsverhältnis sowie
Schmerzensgeld bei Datenschutzverstößen.
01:16:30 – Tracking von Mietautos, E-Rollern
und anderen Fahrzeugen.
01:22:00 – Können Apple und andere Anbieter
wegen unerlaubten Trackings belangt werden?
Links zur Folge
OVG Hamburg, 15.10.2020 – 5 Bs 152/20 – „Lagerung von
Patientenakten ist keine Verarbeitung im Sinne der DSGVO“.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht & Privatsphäre.
§ 202a – Ausspähen von Daten.
§ 238 StGB – Nachstellung.
§ 42 BDSG – Strafbarkeit wegen Datenschutzverstößen (z.B.
Weitergabe von Daten aus dem Melderegister von Jens Ferner).
Strafbarkeit der Ortung von Personen durch Apple AirTag – von
Lena Leffer und Michelle Weber in der LTO.
Cybersicherheits-Expertin Galperin: „Apple Airtags sind
höchst gefährlich“ in derStandard.at.
Bundesservice Telekommunikation — enttarnt: Dieser
Geheimdienst steckt dahinter von Lilith Wittmann.
Digitales Kinderzimmer – Rechtsbelehrung 88.
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 – L 16 KR 182/18 –
GPS-Tracker als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich.
VG Lüneburg, 19.03.2019 – 4 A 12/19 – Die ständige
GPS-Überwachung von Firmenfahrzeugen eines Reinigungsunternehmens
verstößt gegen Beschäftigtendatenschutz.
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/30 zur Ergänzung der
Funkanlagenrichtlinie (Sicherheitsanforderungen für drahtlose und
vernetzte Geräte).
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Rechtsbelehrung 107 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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