Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117
Wie ein neues Gesetz die Marktmacht von Meta, Google, Amazon &
Co in der EU brechen und für fairen Wettbewerb sowie Datenschutz
sorgen soll, besprechen wir mit dem Experten für Kartellrecht und
Telekommunikationsrecht, Dr. Sebastian Louven.
1 Stunde 37 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 2 Jahren
In dieser Folge tauchen wir zusammen mit unserem Gast, Dr.
Sebastian Louven, tief in die Thematik des Digital Markets Act
(DMA) ein.
Fairer Wettbewerb in digitaler Wirtschaft
Der DMA stellt einen Regulierungsrahmen der Europäischen Union
dar, dessen Hauptziel es ist, einen fairen Wettbewerb in der
digitalen Wirtschaft sicherzustellen. Dabei liegt der Fokus
insbesondere auf sogenannten „Gatekeepern“ – dominierenden
Unternehmen, die den Zugang zu entscheidenden Märkten
kontrollieren.
Unter diesen noch zu bestimmenden „Gatekeepern“ finden sich nicht
nur Anbieter sozialer Plattformen wie Meta, sondern auch
Suchmaschinen- oder Webbrowser-Anbieter wie Google,
Marketingplattformen wie Amazon oder verschiedene
Messenger-Dienste.
Der DMA bringt auch Vorteile für Verbraucher mit sich, während
gleichzeitig die Geschäftsmodelle von großen
Technologieunternehmen aus den USA wie Amazon, Google oder Meta
stark eingeschränkt werden.
Kein „Threads“ wegen DMA?
Eine erste Reaktion auf den DMA ist die Entscheidung von Meta,
die gesamte EU vom Zugang zur neuen App Threads auszuschließen.
Diese Alternative zu Twitter erfreut sich großer Beliebtheit, vor
allem dank der sofort großen Nutzerbasis, die auf die Verknüpfung
von Threads mit Instagram zurückzuführen ist. Nutzer mit einem
vorhandenen Instagram-Konto müssen die beiden Konten
unzertrennlich miteinander verknüpfen.
Diese Zusammenführung von personenbezogenen Daten wird jedoch
durch den DMA erheblich begrenzt. Angesichts der drohenden Strafe
von bis zu 20% des Umsatzes bei Verstößen gegen den DMA scheint
Meta kein Risiko eingehen zu wollen.
Interoperabilität bei Messengern
Im Kontext der Messenger-Dienste führt der DMA eine weitere
Verpflichtung für große Messenger-Anbieter ein: die Pflicht zur
Interoperabilität. Wir werden diskutieren, ob und wann es möglich
sein könnte, beispielsweise mit WhatsApp-Nutzern über Telegram,
Signal oder Threema zu kommunizieren.
Unser Gast: Dr. Sebastian Louven Dr. Sebastian Louven,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht,
ist Partner bei der Louven Rechtsanwälte PartGmbB, einer auf
Kartellrecht und Telekommunikationsrecht spezialisierten Kanzlei.
Er ist Autor verschiedener Fachkommentare und war bereits in den
Episoden 53 und 87 unser Gast. Mehr zu und von Dr. Louven: Webseite
(https://louven.legal/), bei LinkedIn oder bei Twitter).
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Sebastian Louven für seinen
lehrreichen und spannenden Einblick in den DMA und wünschen
unserer Zuhörern und Zuhörerinnen viel Vergnügen beim Zuhören.
Zeitmarken
00:00:00 – Einführung in das Thema und Vorstellung unseres
Gastes, Sebastian Louven.
00:04:40 – Was ist das DMA und welche Aufgaben erfüllt es?
00:17:00 – Was versteht man unter den „Gatekeepern“, auf die
das DMA angewendet wird?
00:21:30 – „Wenn die Kommission ihre Zähne zeigt“ – wie hoch
sind die Bußgelder im DMA?
00:34:00 – Verpflichtung zur Interoperabilität von
Messenger-Diensten und die Aussichten auf eine tatsächliche
Umsetzung.
00:45:00 – Werden Anbieter von Messenger-Diensten mit Hilfe
des DMA enteignet?
00:51:30 – Verbot der Zusammenführung von Daten aus
verschiedenen Diensten (z.B. Instagram, Facebook und WhatsApp).
00:59:00 – Ist das DMA der Grund, warum es kein Threads in
der EU gibt?
01:08:00 – Kein Geld für Meta wegen Mastodon?
01:12:00 – Einschränkungen des selbstbegünstigenden
Verhaltens von Amazon, Google und anderen Handels- und
Werbeplattformen.
01:19:00 – Kann das DMA gegenüber US-Unternehmen überhaupt
durchgesetzt werden?
01:23:00 – Haben die Lobbyisten von Meta und Google versagt?
01:27:00 – Ab wann kommen die Vorteile des DMA zum Tragen?
Weiterführende Links
EuGH Urt. v. 04.07.2023, Az. C-252/21 – Entscheidung im
Facebook-Verfahren – Der EuGH entschied, dass das
Bundeskartellamt Datenschutzbestimmungen berücksichtigen und die
Zusammenführung von Nutzerdaten untersagen durfte.
„Erste Klage gegen Plattformgesetz: Zalando will kein
„systemisches Risiko“ sein“ – bei heise online.
„Was würde Karl Marx zur Datenschutz-Grundverordnung sagen?“
– Video des Vortrag von Dr. Malte Engeler bei der
Digitalkonferenz re:publica 2023.
Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen,
Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112
mit Dr. Malte Engeler.
TTDSG – Neue „Datenschutz“-Regeln für Kommunikation und
Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101 mit Dr. Simon Assion.
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Rechtsbelehrung 117 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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