NIS-2 Richtlinie: Pflicht zur Cybersicherheit – Rechtsbelehrung 118

NIS-2 Richtlinie: Pflicht zur Cybersicherheit – Rechtsbelehrung 118

Wie die EU die Anforderungen an den Cyberschutz verschärft und die Haftung von Geschäftsführern erhöht, erläutert Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht.
1 Stunde 5 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Die Tradition sperriger Abkürzungen setzen wir in dieser Episode
mit der zweiten „Netz- und
Informationssystemsicherheitsrichtlinie“, kurz NIS-2 fort.


Die Richtlinie NIS-2 definiert Mindest­standards für
Cybersecurity, die Unternehmen und Einrichtungen, die als sog
„kritische Infrastrukturen“ eingestuft werden, beachten müssen.
Als Neuerung sieht die NIS-2-Richtlinie vor, dass Leitungsorgane
(Geschäftsführung, Vorstand etc.) für die Überwachung der
Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen Sorge tragen sollen und
mit eigenem Vermögen für Verstöße haften.


Zu Gast begrüßen wir Carola Sieling, Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht, die uns einen
detaillierten Einblick in die NIS-2-Richtlinie gibt und erklärt,
warum die Änderungen für die Cybersicherheit für Unternehmen und
damit mittelbar auch für uns alle von Bedeutung sind.
Zu Gast: Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Informationstechnologierecht, Dozentin der Nordakademie, Gründerin
Rechtsanwaltskanzlei Sieling (IT / Datenschutz / Arbeitsrecht),
Twitter: @carola_sieling, LinkedIn.

Wir bedanken uns bei Carola sehr für den unterhaltsamen Besuch
und wünschen Euch viel Spaß beim Hören!


P.S. Hier das Foto von der Aufnahme, die erklärt, warum einer der
Podcaster sich dank seiner Internetverbindung nur punktuell zum
Gespräch dazuschalten könnte.
Kapitel

00:00:00 – Einführung in das Thema mit unserer Expertin
Carola Sieling.

00:09:00 – Die Bedeutung kritischer Infrastrukturen und ihre
Schutzbedürftigkeit.

00:18:00 – Notwendige Schritte zur Erhöhung der
Cybersicherheit in Unternehmen und Institutionen.

00:34:00 – Die finanziellen Konsequenzen: Bußgelder und die
erweiterte Haftung von Geschäftsführern.

00:44:00 – Welche Rolle spielen Subunternehmer und
Dienstleister in kritischen Infrastrukturbereichen?

00:50:00 – Steht uns eine Welle von EU-Bürokratie bevor oder
führt der Weg zu einer konsistenten Cybersicherheitsstrategie?

Links zur Folge

Homeoffice – Rechtsbelehrung Folge 86 mit Carola Sieling.

Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames
Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS2-Richtlinie) –
Informationsseite der EU.

Volltext der RICHTLINIE (EU) 2022/2555 vom 14. Dezember
2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames
Cybersicherheitsniveau in der Union.

Die Umsetzung in Deutschland erfolgt mittels des
„NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes“
(NIS2UmsuCG).



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Rechtsbelehrung 118 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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