Podcaster
Episoden
02.02.2026
1 Stunde 21 Minuten
In dieser Episode steht ein derzeit viel diskutiertes Vorhaben
der EU im Mittelpunkt, der sogenannte „digitale Omnibus“. Das,
zumindest erklärte, Ziel der so benannten Gesetzesinitiative der
EU-Kommission ist es, zentrale Regelungen des digitalen Rechts,
insbesondere die DSGVO und den AI Act, zu vereinfachen und
Unternehmen zu entlasten. Anders formuliert: Der Datenschutz soll
dereguliert, also zulasten der Verbraucher aufgeweicht werden.
Was nach Bürokratieabbau klingt, erweist sich bei näherer
Betrachtung als tiefgreifender Eingriff mit erheblichen Folgen
für den Datenschutz. Gemeinsam mit unserer Gästin, Rechtsanwältin
Elisabeth Niekrenz, ordnen wir daher ein, was unter dem digitalen
Omnibus zu verstehen ist und welche Bereiche des digitalen Rechts
konkret verändert werden sollen.
Elisabeth Niekrenz (LinkedIn, Bluesky) ist Rechtsanwältin bei
Spirit Legal in Leipzig und auf Datenschutzrecht spezialisiert.
Seit 2021 setzt sie sich insbesondere gerichtlich für Schadenersatz
bei Datenschutzverletzungen ein und engagiert sich gegen exzessives
Onlinetracking sowie biometrische Prüfungsüberwachung. Sie berät
Unternehmen und öffentliche Stellen zur datenschutzkonformen
Gestaltung von Prozessen. Zuvor war sie politische Referentin bei
der Digitale Gesellschaft e. V., der sie weiterhin als Mitglied
verbunden ist. Elisabeth Niekrenz studierte Rechtswissenschaft in
Leipzig mit interdisziplinären Schwerpunkten und ist Jurymitglied
der BigBrotherAwards. Lockerung der Dokumentationspflichten
Zunächst geht es um die Einführung der neuen Unternehmensgröße
„Small & Midcaps“ und die Frage, für welche Unternehmen
Pflichten wie die Führung von Verzeichnissen von
Verarbeitungstätigkeiten künftig entfallen sollen und ob diese
Entlastung nicht sogar zum Nachteil kleinerer Unternehmen werden
könnte.
Einschränkung der Definition personenbezogener Daten
Ein weiterer Vorschlag ist pseudonyme Daten künftig häufiger als
anonyme Daten einzustufen. Dies könnte datengetriebenen
Geschäftsmodellen entgegenkommen, zugleich aber den Schutz der
Betroffenen deutlich schwächen.
KI-Training mit personenbezogenen Daten
Zentral ist außerdem die geplante Erleichterung beim Training
Künstlicher Intelligenz. Künftig soll die Verarbeitung
personenbezogener Daten, einschließlich besonderer Kategorien wie
Gesundheits-, Religions- oder Sexualdaten, auch ohne Einwilligung
der betroffenen Personen auf Grundlage berechtigter Interessen
möglich sein.
Cookies, Banner und Transparenz
Auch die vorgesehenen Änderungen bei der Cookie-Regulierung
werden eingeordnet. Die entscheidende Frage lautet, führt der
digitale Omnibus tatsächlich zu weniger Cookie-Bannern oder
lediglich zu Vorteilen für die Marketingbranche??
Fazit und Ausblick
Das Fazit der Folge fällt deutlich aus: Der digitale Omnibus
verspricht Vereinfachung, bringt aber erhebliche
Rechtsunsicherheit mit sich. Statt klarer und konsistenter Regeln
drohen neue Abgrenzungsfragen, Verschiebungen zulasten des
Datenschutzes und eine spürbare Schwächung bewährter
Schutzmechanismen zugunsten von Tech-Konzernen.
Zeitmarken
00:00:00 – Vorstellung des Themas und Begrüßung der Gästin
00:02:30 – Was ist der digitale Omnibus und welche Bereiche
des digitalen Rechts sollen verändert werden?
00:08:30 – Wer fällt unter die neue Unternehmensgröße „Small
& Midcaps“ und für wen soll die Pflicht zur Führung von
Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten entfallen?
00:15:30 – Was ist ein „hohes Risiko“ im Sinne der DSGVO und
des AI Acts?
00:27:00 – Übergang und Einordnung der geplanten
Reformansätze
00:28:00 – Änderungen bei der Definition personenbezogener
Daten: Kein Personenbezug mehr bei pseudonymen Daten?
00:41:00 – Nachteile für Verbraucher, Vorteile für die
Marketingbranche? Auswirkungen einer Einschränkung des
Personenbezugs
00:49:00 – KI-Training mit personenbezogenen Daten:
Verarbeitung auch ohne Einwilligung auf Grundlage berechtigter
Interessen – einschließlich besonderer Kategorien
01:01:00 – Neue Regeln für die Cookie-Setzung: Gibt es
künftig weniger Cookie-Banner?
01:07:00 – Fazit: Der digitale Omnibus als „Verkehrsunfall
mit einem betrunkenen Fahrer“
01:17:00 – Aktueller Stand des digitalen Omnibus: Wann ist
mit den Änderungen zu rechnen?
Links und Urteile zum Thema
Throwing your rights under the Omnibus – How the EU’s reform
agenda threatens to erase a decade of digital rights – Vortrag
von Thomas Lohninger and Ralf Bendrath beim 39C3.
EuGH, 04.09.2025 - C-413/23 P – Zum Personenbezug pseudonymer
Daten.
Meta darf Nutzerdaten für das KI-Training verwenden –
Artikel ´von David Wasilewski zu OLG Köln (Besch. v. 23.05.2025,
Az. 15 UKl. 2/25)) bei LTO.
Der Beitrag EU-Pläne: KI statt Datenschutz? – Rechtsbelehrung 144
erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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07.01.2026
1 Stunde 33 Minuten
In dieser Folge der Rechtsbelehrung geht es um das Verhältnis von
Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht
die Frage, in welchem Umfang KI-Systeme fremde Bücher, Bilder,
Fotografien, Videos und andere urheberrechtlich geschützte Werke
zur Wissensgewinnung nutzen dürfen. Gemeint ist damit
insbesondere das Training von KI-Modellen im Rahmen des
sogenannten „Maschinellen Lernens„.
Text- und Data-Mining als urheberrechtliche Schranke
Rechtsgrundlage hierfür ist eine urheberrechtliche
Ausnahmeregelung für sogenanntes „Text und Data Mining“ (TDM),
die im Zuge der EU-Urheberrechtsreform 2019 eingeführt wurde.
Während sich die öffentliche Debatte seinerzeit vor allem auf
Uploadfilter konzentrierte, blieb diese Ausnahme für KI-Training
weitgehend unbeachtet. Sie findet sich heute in § 44b (für
jedermann) und § 60d (für Zwecke der wissenschaftlichen
Forschung) UrhG.
Die Ausnahme erlaubt es KI-Anbietern grundsätzlich,
urheberrechtlich geschützte Werke für Trainingszwecke zu nutzen.
Bei kommerzieller Nutzung jedenfalls dann, wenn Rechteinhaber
dieser Nutzung nicht wirksam widersprochen haben.
Reichweite der Schranke und aktuelle Rechtsprechung
Welche Reichweite diese Ausnahmeregel tatsächlich hat, wie ein
solcher Nutzungsvorbehalt ausgestaltet sein muss und in welchem
Umfang sich KI-Systeme analysierte Inhalte „merken“ dürfen,
besprechen wir mit Joerg Heidrich, Rechtsanwalt und Justiziar des
Heise Verlag. Anlass bieten unter anderem aktuelle
Gerichtsentscheidungen zur Frage des KI-Pre-Trainings mit
urheberrechtlich geschützten Werken.
Die Kanzlei von Joerg Heidrich war zudem auf Seiten des beklagten
LAION e.V. beteiligt, das wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen beim Pre-Training von KI-Modellen von
einem Fotografen verklagt wurde. In der Folge besprechen wir
sowohl das zum LAION e.V. ergangene Urteil des Oberlandesgerichts
Hamburg als auch die Entscheidung des Landgerichts München I im
Verfahren GEMA gegen OpenAI.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Hören und freuen uns über
Kommentare und Diskussionen.
Rechtsanwalt Joerg Heidrich (LinkedIn) ist Fachanwalt für
IT-Recht sowie zertifizierter Datenschutz-, Compliance- und
KI-Experte und berät bei Heidrich Rechtsanwälte umfassend zu
Datenschutzrecht, IT-Sicherheit, IT-Compliance und KI-Regulierung.
(ki-kanzlei.de – “Wir beraten in allen Bereichen rund um das
Erstellen und die Nutzung von KI.”) Als langjähriger Justiziar des
Heise Verlags, Lehrbeauftragter und Mitglied des Deutschen
Presserats verbindet er praktische Unternehmensperspektiven mit
fundierter juristischer Expertise. Er ist zudem als Autor, Referent
und Podcaster („Auslegungssache“) weithin bekannt und engagiert
sich in vielfältigen Fachgremien und gesellschaftlichen Initiativen
wie beim Deutschen Presserat und als Wahlbeobachter der OSZE.
Zeitmarken
00:00:00 – Begrüßung und Vorstellung des
Themas sowie des Gastes.
00:05:00 – KI-Training: Was sind
Trainingsdaten und wie werden sie genutzt?.
00:08:00 – Erlaubnis für Text- und Data-Mining
nach §§ 44b und 60d UrhG – und wie sie nahezu unbemerkt ins
Gesetz kam.
00:14:00 – Der „Nutzungsvorbehalt in
maschinenlesbarer Form“ als Opt-out-Regelung für geschäftlich
agierende Rechteinhaber.
00:20:00 – Wann ist ein Nutzungsvorbehalt
maschinenlesbar und wer trägt die Beweislast?
00:36:30 – Vergütungspflicht für Urheber:
Kommt eine gesetzliche Nachjustierung?
00:41:00 – Memorisierung: Inwieweit dürfen
sich fremde Inhalte in KI-Modellen wiederfinden? (LG München
I).
00:52:00 – Entscheidung des OLG Hamburg zum
Pre-Training von KI mit Fotografien.
00:58:00 – Semantik und Syntax: Wie „nah dran“
darf die Vorstellung vom Original sein?
01:12:00 – Besteht die Text- und
Data-Mining-Ausnahme den Drei-Stufen-Test? D.h. Werden die
Interessen der Urheber ausreichend berücksichtigt?
01:18:00 – Kann man sich effektiv gegen Text-
und Data-Mining wehren?
01:20:00 – Geht es in Wahrheit um eine
Kränkung des Menschen als vermeintlich einziges kreatives
Wesen?
01:25:00 – Können sich nur KI-Anbieter oder
auch KI-Nutzer im Alltag auf die TDM-Schranke berufen?
01:27:00 – Praktischer Tipp: Umsetzung eines
wirksamen Nutzungsvorbehalts
ANgesprochene Urteile und Verfahren
LAION e.v. KI-Pretraining – Oberlandesgericht Hamburg, Urteil
vom 10.12.2025, Az. 5 U 104/24.
GEMA vs. OpenAI – Landgericht München I, Urteil vom
11.11.2025, Az. 42 O 14139/24.
Getty Images vs. Stability AI – High Court of Justice, Urteil
vom 04.11.2025, Case No: IL-2023-000007 ([2025] EWHC 2863 (Ch)).
Google Auto Suggest bzw. Auto Complete – BGH, 14.05.2013, Az.
VI ZR 269/12.
Der Beitrag KI und Urheberrecht: Lizenz zum Kopieren? –
Rechtsbelehrung 143 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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17.12.2025
1 Stunde 15 Minuten
Unser Gast Dr. Malte Engeler formuliert es zugespitzt: Künstliche
Intelligenz (KI) produziert Aussagen, die sprachlich überzeugen,
aber nicht unbedingt wahr sind. KI-Modelle lassen sich seiner
Ansicht nach nur dann betreiben, wenn man sich von Vorstellungen
wie Richtigkeit und Wirklichkeit verabschiedet. Diese
Einschätzung ist weniger Provokation als Beschreibung eines
technischen Zustands, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen.
Campact e.V. vs. X.AI
Unser Ausgangspunkt ist die Entscheidung im Verfahren Campact vs.
X, in der sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzen
musste, wem KI-generierte Aussagen rechtlich zuzurechnen sind und
ob sich Plattformen durch technische oder rechtliche
Konstruktionen der Verantwortung entziehen können. Konkret ging
es um den Chat-Bot Grok auf Elon Musks Plattform X.
Glaubwürdigkeit trotz „Halluzination“
KI-Chatbots unterscheiden sich von klassischen
Informationsdiensten dadurch, dass sie nicht lediglich Inhalte
auffinden oder ordnen, sondern eigenständig formulieren. Ihre
„menschlich“ wirkende Ausgabe verstärkt das Vertrauen der Nutzer
und verschiebt damit die rechtliche Bewertung.
Begriffe wie „Halluzination“ oder „Konfabulation“ (Buch von
Katharina Zweig) verdecken dabei eher das eigentliche Problem –
KI-Systeme haben keinen Bezug zur Wirklichkeit, sondern erzeugen
Wahrscheinlichkeitsaussagen, die unabhängig von ihrem
Wahrheitsgehalt in der realen Welt plausibel erscheinen können.
Folgen unwahrer KI-Aussagen
Vor diesem Hintergrund diskutieren wir die rechtlichen Folgen
unwahrer KI-Aussagen. Kann ein KI-Output Persönlichkeitsrechte
verletzen, und wenn ja, wessen Verhalten ist maßgeblich, das des
Anbieters, des Nutzers oder der Plattform?
Die Folge schließt mit einem Blick auf Datenschutz,
Berichtigungsansprüche und die offene Frage, ob das Recht künftig
nicht nur KI-Systeme regulieren muss, sondern auch die
ausgeprägte Gutgläubigkeit der Menschen, die ihnen
gegenübertreten.
Als Gast begrüßen wir Dr. Malte Engeler. Er ist promovierter
Jurist und war bisher für eine Datenschutzaufsichtsbehörde und als
Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht tätig.
Aktuell ist er im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz tätig. Er ist Mitbegründer des digitalpolitischen
Denkkollektivs „Strukturelle Integrität“ und spricht im Podcast in
rein privater Rolle. Mastodon, Web, LinkedIn.
Wir bedanken uns bei unserem Gast für die klaren Worte und die
anschaulichen Erläuterungen, wünschen viel Vergnügen beim Hören
und freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema KI und Wahrheit.
Zeitmarken / Kapitelübersicht
00:00:00 – Vorstellung des Gastes und
Einführung ins Thema.
00:03:53 – „Campact vs. X“: Entscheidung des
LG zu Aussagen eines KI-Bots.
00:15:00 – Kann die Haftung für KI-Chatbots
wirksam ausgeschlossen werden?
00:21:00 – Macht es rechtlich einen
Unterschied, dass KI-Output als „menschlich“ wahrgenommen wird?
00:24:00 – Halluzinationen vs.
Konfabulationen: Sind diese Begriffe zutreffend – und haben KIs
überhaupt einen Wirklichkeitsbezug?
00:28:00 – Rechtsfolgen unwahrer KI-Aussagen:
Können KI-Systeme .(Unternehmens-)Persönlichkeitsrechte
verletzen?
00:36:00 – KI als Werkzeug oder als „Täter“?
Wer haftet? KI-System, sein Anbieter oder die KI-Nutzer?
00:37:00 – Vergleich mit der
BGH-Rechtsprechung zur Google-Autocomplete-Funktion.
00:44:00 – Gilt die Campact-Entscheidung auch
für andere Netzwerke und KI-Chatbots?
00:50:00 – Haftung von KI-Nutzern für die
Weiterverbreitung unwahrer KI-Aussagen.
00:52:30 – Kann X der Entscheidung praktisch
nachkommen oder sind Wiederholungen durch KI unvermeidbar?
00:57:30 – Datenschutz und KI:
Personenbezogene Daten, Recht auf Berichtigung und praktische
Umsetzbarkeit.
01:05:00 – Ausblick: Wie entwickelt sich
KI-Recht weiter und lässt sich die Gutgläubigkeit von Menschen
gegenüber KI verhindern?
Einschlägige Veröffentlichungen und Vorträge von Dr. Malte
Engeler zum Thema der Folge:
Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom
23.09.2025, K&R 2025, 804, zusammen mit Louis Rolfes.
Unterlassungsansprüche bei der Erzeugung von ehrverletzenden
Falschinformationen durch LLMs, Aufsatz in ZD 2024, 496, zusammen
mit L. Rolfes.
Datenschutzrechtliche Korrekturansprüche bei Erzeugung von
Falschinformationen durch LLMs, Aufsatz in ZD 2024, 423, zusammen
mit L. Rolfes.
Fascist AI, Vortrag in der Reihe “Loops | New Practice” an
der Technischen Universität Berlin, 03.07.2025, zusammen mit
tante.
KI nach dem Kapitalismus: Hat ChatGPT in der besseren neuen
Welt einen Platz? Vortrag auf dem 38. Chaos Computer Congress,
29.12.2024, zusammen mit S. Sieron.
Der Beitrag KI: Abschied von der Wirklichkeit? – Rechtsbelehrung
142 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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02.12.2025
1 Stunde 4 Minuten
Wer hätte gedacht, dass das Beamtenrecht so polarisierend wirken
kann? Daher sprechen wir über Kritik, freuen uns über
Hörerzahlen, lassen uns von der Vergangenheit einholen und
blicken in die Zukunft.
Viel Vergnügen beim Hören!
Ich bin auf dem Sprung in den Urlaub, daher ist der Begleittext
kürzer als sonst, aber das gibt es ohnehin alles zum Nachhören.
Zeitmarken
00:00:00 – Beamtenkommentare und -kontroversen:
Umgang mit negativen Kommentaren und die Frage, ob
Stammtisch-Rants doch nicht das Schlechteste waren? Dazu Therapie
und bunte Haare.
00:33:00 – Smartphone über Tasten sperren, um
biometrische Erkennung zu blockieren.
00:35:00 – Gäste der Rechtsbelehrung in der
Rechtsprechung (Dr. Marcus Wünschelbaum in „Wann hat die Polizei
das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128“ und Dr.
Christoph Engel-Bunsas in „Das Recht an der eigenen Stimme –
Rechtsbelehrung 138 )“.
00:37:00 – GEMA gegen OpenAI – Urteil und
Einschränkungen der KI-Nutzung für Rechtsberatung?
00:50:30 – Unsere aktuellen Hörerzahlen.
00:56:00 – Die private Frage an die Podcaster.
Der Beitrag Kritiker, Hörerzahlen, Haarfarben und Therapie –
Obiter Dictum 17 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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04.11.2025
1 Stunde 44 Minuten
Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland stehen im
Beamtenverhältnis. Sie arbeiten in Verwaltungen, Schulen,
Gerichten oder bei der Polizei. Damit prägt das Beamtentum nicht
nur den öffentlichen Dienst, sondern idealerweise auch das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat.
Doch was bedeutet das Beamtenverhältnis konkret? Welche Rechte,
Pflichten und Grenzen gelten im Dienst und darüber hinaus? Und
wie viel Neutralität, Loyalität und persönliche Freiheit verträgt
dieses besondere Verhältnis zwischen Staat und Individuum? Um all
diese Fragen geht es in der heutigen Episode, die sich ganz dem
Thema „Beamtenrecht“ widmet.
Aufgaben, Verantwortung und Disziplin
Wir sprechen über die historischen Ursprünge und rechtlichen
Grundlagen des Beamtentums, die Beamtenlaufbahn, über Pflichten,
Verantwortung und Konsequenzen, von Entlassungsgründen bis zu
disziplinarischen Maßnahmen bei Machtmissbrauch oder Korruption.
Voraussetzungen und Eignung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Zugangsvoraussetzungen und
der persönlichen Eignung. Welche Rolle spielen charakterliche
Zuverlässigkeit, politische Neutralität oder frühere
Verfehlungen? Ebenso diskutieren wir gesellschaftliche Fragen,
etwa, ob Beamte häufiger aus privilegierten Schichten stammen und
wie stark der Servicegedanke im öffentlichen Dienst tatsächlich
gelebt wird.
Zwischen Loyalität und Privatleben
Zum Schluss geht es um das Spannungsfeld zwischen Dienstpflicht
und Privatsphäre. Welche Grenzen setzt das Beamtenrecht bei
politischem Engagement, öffentlicher Kritik oder persönlichen
Überzeugungen und wie lassen sich Familie und Beruf im
Staatsdienst miteinander vereinbaren? Ist z.B. die Mitgliedschaft
in einer als gesichert rechtsextrem geltenden Partei ein Grund
jemandem die Beamtenlaufbahn zu versagen?
Unsere Gästin
Zu Gast ist Sindy, Beamtin im höheren Dienst einer Bundesbehörde
und dort in der Rechtsabteilung tätig. Sie ist privat bei uns zu
Gast und bleibt anonym, warum, erfahrt Ihr in der Episode.
Wir bedanken uns herzlich bei Sindy für den Besuch und die
anschaulichen Einblicke in das Beamtenrecht und wünschen euch
viel Vergnügen beim Hören!
Viel Vergnügen beim Zuhören!
00:00:00 – Vorstellung der Gästin und des
Themas.
00:04:30 – Warum gibt es Beamte, und seit wann
existiert das Beamtentum?
00:10:00 – Was bedeutet der Beamtenstatus, und
welche Aufgaben dürfen Beamten übertragen werden?
00:17:00 – Unter welchen Umständen können Beamte
entlassen werden?
00:30:00 – Korruption, Machtmissbrauch und die
Folgen dienstlicher Vergehen.
00:31:30 – Der Weg zur Verbeamtung: Widerrufs-,
Probe- und Lebenszeitverhältnis.
00:39:00 – Welche Voraussetzungen gelten für die
Beamtenlaufbahn?
00:43:00 – Politische Neutralität als
Eignungskriterium: Steht eine Mitgliedschaft in einer
rechtsextremen Partei dem entgegen?
00:53:30 – Charakterliche Eignung und Vorstrafen
als Hinderungsgrund.
00:55:00 – Gehören Beamte eher der sozialen
Oberschicht an?
01:00:30 – Gibt es Altersgrenzen für den
Einstieg in den Beamtenstatus?
01:02:00 – Kommt der Servicegedanke bei Beamten
zu kurz?
01:16:00 – Wohlverhaltens- und
Neutralitätspflichten im Privatleben.
01:23:00 – Dürfen Beamte ihre Dienstherren und
den Staat kritisieren?
01:30:00 – Müssen Beamte sich rechtswidrigen
Anweisungen widersetzen – ein Bollwerk gegen den
Faschismus?
01:39:00 – Vereinbarkeit der Beamtentätigkeit
mit dem Familienleben.
In der Episode angesprochene Rechtsfälle
Ein administrativer Verfassungsschutz –
Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Berlin), Von: Sofiane
Benamor.
Parteimitgliedschaft als Ausschlusskriterium –
Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Leipzig/Berlin), Von: Dr.
Andreas Nitschke.
Polizei-Tweet: Disziplinarverfahren gegen Aslan
beendet – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online
(LTO), Köln, Von: LTO-Redaktion.
Polizisten in der AfD: Grötsch erwägt
Dienstentlassung – Veröffentlicht in: Legal Tribune
Online (LTO), Berlin, Von: dpa / LTO-Redaktion.
‚Reichsbürger‘: Bezüge von Lehrerin zu Recht
gekürzt – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online
(LTO), Stuttgart/Sigmaringen, Von: dpa / LTO-Redaktion.
Remonstration an der Grenze – Veröffentlicht
in: Verfassungsblog (Berlin), Von: Dr. Andreas Nitschke &
Prof. Dr. Klaus Krebs.
Tätowierte Polizisten: Blumen sind erlaubt –
Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin, Von:
Hasso Suliak.
Verfassungsfeinde als Spitzenbeamte? –
Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin Von: Dr.
Markus Sehl & Oscar Genter.
Der Beitrag Beamte haben Recht – Rechtsbelehrung 141 erschien
zuerst auf Rechtsbelehrung.
Mehr
Über diesen Podcast
Die „Rechtsbelehrung“ ist ein Jurapodcast, der sich monatlich dem
Recht und seinen Auswirkungen auf moderne Technologien und die
Gesellschaft widmet. Während Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke die
rechtlichen Hintergründe erklärt, führt der Radiojournalist Marcus
Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und
Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen
verständlich bleibt.
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