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Kurzerklärt - Der Jurapodcast Archiv

672 Episoden
15 Minuten
  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Landesrecht Gesetze

"Das Studienbuch versammelt alle wichtigen Themenbereiche des bayerischen Landesrechts. Die 3. Auflage erörtert aktuelle Entwicklung im Bau-, Kommunal- und Polizeirecht. Die Themen werden durchgängig von Hochschullehrerinnen und -lehrern der juristischen Fakultäten im Freistaat und ausgewiesenen Praktikern behandelt."

Beschreibung:

In dieser Folge unserer internen Baurechtsreihe klären wir einen der unscheinbarsten, aber wichtigsten Begriffe im Bauplanungsrecht: Was ist eigentlich eine „bauliche Anlage“ im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB?

Wir schauen uns die Definition genau an, zeigen euch die typischen Klausurfallen – und diskutieren anhand klassischer Beispiele wie Tiny House, Zirkuszelt oder Solarmodul, wann genauer argumentiert werden muss.

Gerade in Klausuren ist das der Einstiegspunkt für jede Prüfung nach § 30, § 34 oder § 35 BauGB – also: aufmerksam zuhören, sauber subsumieren und definitorisch glänzen!

Inhalt dieser Folge:

Warum § 29 BauGB das „Eingangstor“ zum Bauplanungsrecht ist

Abgrenzung zu den Landesbauordnungen: Warum es zwei Begriffe gibt

Zwei Prüfungsschritte: (1) Bauen (2) bodenrechtliche Relevanz

Klassiker zum Argumentieren:

Zirkuszelt

Werbeanhänger 

Tiny House 

Freistehende PV-Anlage 

Wie man in der Klausur mit ungewöhnlichen Sachverhalten punktet

Lerneffekt:

Wer die Merkmale der baulichen Anlage beherrscht, legt das Fundament für den Einstieg in § 30, § 34 oder § 35 BauGB – und überzeugt in jeder Baurechtsklausur durch sichere Systematik.

Schlagwörter:

§ 29 BauGB • bauliche Anlage • Tiny House • Werbeanlage • PV-Anlage • Bauplanungsrecht • Öffentliches Baurecht • Examensvorbereitung • Baurechtsklausur • Kurzerklärt

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15 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafprozessrecht

"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."

Beschreibung:

In dieser Folge geht’s um eine der praktisch bedeutsamsten Ermittlungsmaßnahmen im Vorverfahren: die Funkzellenabfrage gemäß § 100g Abs. 3 S. 1 StPO.

Was steckt hinter dem Begriff? Welche Daten werden abgefragt? Und wie prüft ihr die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in der Klausur?

Wir zeigen euch, wie ihr den Dschungel aus Verkehrsdaten, Standortdaten, retrograd vs. antizipativ, Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 strukturiert aufdröseln könnt.

Inhalt dieser Folge:

Begriff und Technik: Was ist eine Funkzellenabfrage überhaupt?

Gesetzliche Grundlage: § 100g Abs. 3 S. 1 StPO

Ziel der Maßnahme: Erhebung von Verkehrsdaten (v.a. Rufnummern)

Eingriffsgrundrechte: Art. 10 GG und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Voraussetzungen: Anfangsverdacht, erhebliche Straftat, Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität

Exkurs: Unterschied zu gespeicherten Standortdaten und § 100g Abs. 1 S. 4 StPO

Klausurtauglicher Prüfungsaufbau mit klaren Begriffen

Lerneffekte:

Technisches Grundverständnis der Maßnahme

Prüfungsschema für die Klausur mit § 100g StPO

Abgrenzung Verkehrsdaten vs. Standortdaten

Überblick über das Zusammenspiel der Absätze 1, 2 und 3

Klarheit über Eingriffsintensität und Grundrechtsrelevanz

Schlagwörter:

Funkzellenabfrage, § 100g StPO, Verkehrsdaten, Standortdaten, Ermittlungsmaßnahmen, Eingriffsgrundrechte, Anfangsverdacht, Verhältnismäßigkeit, Strafprozessrecht, retrograd vs. Echtzeitdaten

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16 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Zivilprozessrecht

"Das Zivilprozessrecht von Adolphsen bietet eine fundierte Mischung aus abstraktem und fallorientiertem Wissen – für Klausuren, Hausarbeiten, zum Nachschlagen und für die Examensvorbereitung. Die Neuauflage bringt das Werk auf den Stand 10/2023 und berücksichtigt die neuesten Entwicklungen."

Beschreibung:

Heute geht es um eine besonders examensrelevante, aber oft übersehene Anspruchsgrundlage: den Schadensersatz stattder Leistung bei Schutzpflichtverletzung. Wann ist dem Gläubiger eine weitere Zusammenarbeit mit dem Schuldner unzumutbar? Welche Rolle spielt das Vertrauensverhältnis? Und wie grenzt sich § 282 von § 280 und § 281 BGB ab? In dieser Folge klären wir:

was Schutzpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB genau sind,

wann ein Schadensersatz statt der Leistung verlangt werden kann,

warum die Unzumutbarkeit im Zentrum der Prüfung steht,

wie ihr mit bereits erbrachten Teilleistungen umgeht,

und worauf ihr im Examen besonders achten müsst.

Mit anschaulichen Beispielen und einem klaren Prüfungsschema zur sofortigen Anwendung in der Klausur.

Schlagwörter:

Schadensersatz statt der Leistung · § 282 BGB · Schutzpflicht · Unzumutbarkeit · Nebenpflichtverletzung · Vertrauen · Rücktrittsähnliche Wirkung · Prüfungsschema Zivilrecht · Klausurwissen BGB · Leistungsstörungsrecht

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21 Minuten
  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Baurecht

"Das Lehrbuch zum Baurecht stellt anhand zahlreicher Fälle und Schaubilder das Zusammenspiel der Länderregelungen zum Bauordnungsrecht, des bundesrechtlich geregelten Bauplanungsrechts und weiterer fachgesetzlicher Vorgaben dar. Vertiefungsfragen am Ende eines jeden Kapitels erlauben die eigenständige Wiederholung des Gelernten."

Beschreibung:

Im dritten Teil unserer kleinen Baurechtsreihe zur Veränderungssperre werfen wir einen Blick auf die praktische Geltungsdauer, auf die oft vergessene Zurückstellung nach § 15 BauGB – und auf die Frage, wie man das Ganze eigentlich in einer Klausur prüft.

Inhalt dieser Folge:

Wie lange gilt eine Veränderungssperre? (Spoiler: maximal 4 Jahre – aber mit Fallstricken!)

Wie verhält sich die Veränderungssperre zur Zurückstellung nach § 15 BauGB?

Wann muss eine Sperre aufgehoben werden – und was passiert bei einem Sanierungsgebiet?

Wie prüfe ich eine Veränderungssperre in der Baurechtsklausur – Schritt für Schritt

Lerneffekte:

Verständnis der Geltungsdauer nach § 17 BauGB, inkl. Verlängerung und Anrechnung

Einordnung der Zurückstellung als eigenständiges Sicherungsinstrument

Prüfungsschema für die Veränderungssperre als materiell-rechtlicher Versagungsgrund bei der Baugenehmigung

Wiederholung zentraler Normen: §§ 14, 15, 16, 17 BauGB

Schlagwörter:

§ 14 BauGB • § 15 BauGB • § 17 BauGB • Veränderungssperre • Zurückstellung Baugesuch • Bebauungsplan • Sicherung der Bauleitplanung • Geltungsdauer • Ausnahmeprüfung • Genehmigungsfähigkeit • Prüfungsschema • materiell-rechtlicher Versagungsgrund

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16 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag:  Lehrbuch Kriminologie

"Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit."

Rücktritt vom Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts – Geht das?

BGH, Urteil vom 12.09.1996 – NJW 1996, 2663

Beschreibung:

In dieser Folge widmen wir uns einer dogmatisch spannenden und examensrelevanten Frage: Kann man vom Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts zurücktreten – selbst wenn die schwere Folge bereits eingetreten ist?

Anhand des klassischen BGH-Falls zum versuchten Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) zeigen wir euch, wie sich das Rücktrittsprivileg auch in dieser Konstellation auswirken kann – und wo die umstrittenen Punkte liegen.

Inhalt dieser Folge:

Wiederholung: Versuch + Erfolgsqualifikation (eV vs. vE)

Rücktritt von der versuchten Erfolgsqualifikation: (+) unstreitig

Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch: umstritten

BGH NJW 1996, 2663: versuchter Raub mit Todesfolge

Wortlautargument § 24 StGB vs. Letalitätsdogmatik

Bedeutung der Freiwilligkeit (emotionaler Zwang)

Relevanz für § 227 StGB, § 251 StGB und vergleichbare Delikte

Lerneffekte:

Verständnis des Rücktritts beim erfolgsqualifizierten Versuch

Systematik der Rücktrittsprüfung nach § 24 StGB

Abgrenzung: materiell vollendet vs. formell unvollendet

Streitstand und Argumentation für mündliche Prüfung und Klausur

Schlagwörter:

Rücktritt, Versuch, Erfolgsqualifikation, § 24 StGB, § 251 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, Letalitätstheorie, Akzessorietät, Rücktrittsprivileg, StrafR AT

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20 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Arbeitsrecht

"Das Lehr- und Fallbuch vermittelt die zentralen Rechtsaspekte in den Phasen der Bewerbung, Beschäftigung und Kündigung anhand der einschlägigen Rechtsnormen und Judikatur mit Fallbeispielen erläutert."

Beschreibung:

In dieser Folge vertiefen wir die Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung nach § 281 BGB – mit Fokus auf die Entbehrlichkeit der Fristsetzung. Dabei geht es unter anderem um die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung, die Frage der analogen Anwendung bei Nichtfälligkeit sowie die Bedeutung von besonderen Umständen wie Fixgeschäften oder arglistiger Täuschung.

Außerdem klären wir, was es mit dem sogenannten doppelten Bezugspunkt des Vertretenmüssens auf sich hat, und stellen euch typische Klausurkonstellationen samt Beispiel- und Streitfällen vor. Zum Schluss werfen wir noch einen Blick auf das Verhältnis zwischen Erfüllungs- und Schadensersatzanspruch und erklären, wann der Gläubiger wirklich die Wahl hat – und wann nicht mehr.

Lernpunkte der Folge:

§ 281 Abs. 2 BGB: Wann entfällt die Fristsetzung?

Erfüllungsverweigerung vor Fälligkeit und analoge Anwendung

Fixgeschäft, Arglist und andere „besondere Umstände“

Vertretenmüssen bei Fälligkeit vs. bei Fristablauf

Verhältnis zwischen Erfüllungsanspruch und Schadensersatzverlangen

Mit Beispielen u.a. zu:

Maschinenlieferung mit Absage vor Fälligkeit

Werbebroschüren bei Event-Vertrag

Gebrauchtwagen mit verschwiegener Unfallschaden-Historie

Sofa-Lieferung mit zweimaligem Vertretenmüssen

Schlagwörter: § 281 BGB, Schadensersatz statt der Leistung, Fristsetzung, Entbehrlichkeit, Erfüllungsverweigerung, besondere Umstände, Fixgeschäft, Arglist, § 241 Abs. 2 BGB, § 282 BGB, Wahlrecht, Vertretenmüssen, doppelter Bezugspunkt, Erfüllung vs. Schadensersatz

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  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Landesrecht Gesetze

"Das Studienbuch versammelt alle wichtigen Themenbereiche des bayerischen Landesrechts. Die 3. Auflage erörtert aktuelle Entwicklung im Bau-, Kommunal- und Polizeirecht. Die Themen werden durchgängig von Hochschullehrerinnen und -lehrern der juristischen Fakultäten im Freistaat und ausgewiesenen Praktikern behandelt."

Beschreibung:

In dieser Folge setzen wir unsere Baurechtsreihe fort – und widmen uns einem echten Standardproblem in der Klausur: der Veränderungssperre nach § 14 BauGB.

Was darf die Gemeinde eigentlich mit so einer Sperre anordnen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein – und was bedeutet das für die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens?

Wir liefern euch den kompletten Ablauf für die Prüfung in der Klausur, gehen auf die gesetzlichen Grundlagen und typischen Ausnahmen ein – und erklären, warum nicht jede Veränderungssperre rechtmäßig ist.

Außerdem: Zwei ausführliche Fallbeispiele, viele Tipps zur Falllösung und ein prüfungstauglicher Überblick über die §§ 14, 16, 17 BauGB.

Inhalt & Lerneffekt:

§ 14 BauGB: Was darf die Gemeinde mit einer Veränderungssperre anordnen?

Warum ist die Veränderungssperre keine Einzelfallregelung, sondern ein Satzungsinstrument?

Wann sind Ausnahmen möglich – und wann gerade nicht?

Anforderungen an den Aufstellungsbeschluss und an die Planungsziele

Zwei Beispielfälle mit Lösungsskizze: Großflächiger Einzelhandel & Windkraft-Planung

Prüfung in der Klausur: Welche Normen gelten, welche Fragen müsst ihr stellen?

Schlagwörter:

§ 14 BauGB, Veränderungssperre, § 16 BauGB, § 17 BauGB, Plansicherung, Aufstellungsbeschluss, Verhinderungsplanung, Planungskonzeption, Bebauungsplan, Bauleitplanung, Satzung, Baurecht, § 34 BauGB, materielle Genehmigungsfähigkeit, Genehmigungsversagung, Windkraft, Einzelhandel, NVwZ 2010, 42

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13 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag:  Einführung Strafrecht besonderer Teil 1, Reinbacher

"Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit."

Beschreibung:

In dieser Folge erklären wir den examensrelevanten Prüfungsaufbau beim Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts. Wann liegt ein erfolgsqualifizierter Versuch vor? Wann sprechen wir von einer versuchten Erfolgsqualifikation – und was ist mit dem doppelten Versuch?

Wir geben euch das Handwerkszeug, um beide Konstellationen sicher voneinander zu unterscheiden, richtig zu prüfen und in der Klausur sauber abzubilden.

Inhalt dieser Folge:

Wiederholung: Zwei Konstellationen – erfolgsqualifizierter Versuch vs. versuchte Erfolgsqualifikation

Strafbarkeit nach §§ 23 I, 12 I, § 11 II StGB

Prüfungsaufbau je nach Fallkonstellation

Besonderheiten bei § 227 StGB (Letalitätstheorie vs. BGH)

Voraussetzungen bei doppeltem Versuch

Examenstaugliche Formulierungen zum Gefahrzusammenhang und zur Strafbarkeit

Lerneffekte:

Differenzierung von Tatkonstellationen im Versuch

Klarer, strukturierter Prüfungsaufbau für Klausur und mündliche Prüfung

Wiederholung von § 227 StGB inkl. Streitstand

Vertieftes Verständnis der dogmatischen Bedeutung von Handlungs- vs. Erfolgsunrecht

Schlagwörter:

Versuch, Erfolgsqualifikation, doppelter Versuch, § 227 StGB, § 11 Abs. 2 StGB, Letalitätstheorie, Gefahrzusammenhang, Strafbarkeitsvoraussetzungen, Examensaufbau, StrafR AT, Klausurtechnik

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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Arbeitsrecht

"Das Lehr- und Fallbuch vermittelt die zentralen Rechtsaspekte in den Phasen der Bewerbung, Beschäftigung und Kündigung anhand der einschlägigen Rechtsnormen und Judikatur mit Fallbeispielen erläutert."

Beschreibung:

In dieser Folge starten wir mit der ersten Anspruchsgrundlage für den Schadensersatz statt der Leistung: den § 281 BGB. Anders als beim Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (§ 283 BGB) setzt § 281 eine Pflichtverletzung voraus – also ein Verhalten des Schuldners, das anders war als geschuldet.

Wir erklären:

Wann liegt eine Nichtleistung oder eine Schlechtleistung vor?

Was bedeutet das „Recht zur zweiten Andienung“ des Schuldners?

Wie lang muss eine angemessene Frist zur Nacherfüllung sein?

Und was ist der Unterschied zwischen kleinem und großem Schadensersatz?

Mit dabei wie immer: anschauliche Beispiele, z. B. ein defekter Aufsitzrasenmäher, ein Musikproduzent mit Lieferproblemen – und ein Tisch mit Kratzer auf der Unterseite.

Lernpunkte der Folge:

Anspruchsgrundlage und Prüfungsschema des § 281 BGB

Bedeutung und Formulierung der Fristsetzung

Abgrenzung: Schadensersatz statt der ganzen oder nur eines Teils der Leistung

Praktische Unterschiede zwischen kleinem und großem SE

Anwendbarkeit bei Nichtleistung vs. Schlechtleistung

Schlagwörter: § 280 BGB, § 281 BGB, Pflichtverletzung, Fristsetzung, Schadensersatz statt der Leistung, kleine Lösung, große Lösung, Nichtleistung, Schlechtleistung, Rasenmäherfall, Recht zur zweiten Andienung, unerhebliche Pflichtverletzung

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Beschreibung:

In der heutigen Folge steigen wir weiter ein in unsere Baurechtsreihe zur materiellen Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen. Dieses Mal geht es um einen echten Klassiker in der Prüfung: Die Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB.

Wir erklären, warum sie ein typischer Versagungsgrund im Rahmen des § 34 BauGB ist, wie sie zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung dient – und was ihr in der Klausur zur Anfechtungs- oder Verpflichtungsklageunbedingt beachten müsst.

Dazu gibt’s wie immer:

das vollständige Prüfungsschema zur Genehmigungsfähigkeit nach § 34,

eine sprechfertige Erläuterung der Plankonzeption und ihrer rechtlichen Sicherung,

und natürlich den genauen Wortlaut der gesetzlichen Grundlage zum Mitlesen.

Inhalt & Lerneffekt:

Sicherung der Bauleitplanung – warum braucht die Gemeinde so etwas?

Die Veränderungssperre als materieller Versagungsgrund

Voraussetzungen, Geltungsdauer, rechtliche Wirkung

Klausurtipps: Welche Vorschriften sind relevant und wie wird geprüft?

Beispiele für typische Klausurkonstellationen

Schlagwörter:

Baurecht, § 14 BauGB, Veränderungssperre, Genehmigungsfähigkeit, Plansicherung, § 34 BauGB, Prüfungsschema, Bauleitplanung, Bauantrag, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Ortsteil, Bebauungsplan, Rechtsbehelfe im Baurecht

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Beschreibung:

Urteil in der Folge: BGH (Urt. v. 12.08.2021 – 3 StR 415/20) 

Beschreibung:

In dieser Folge widmen wir uns einer Konstellation, die in der Klausur gerne übersehen wird:

Die versuchte Erfolgsqualifikation – also der Fall, in dem der Täter den Eintritt einer schweren Folge vorsätzlich anstrebt, diese aber nicht eintritt.

Wir zeigen euch:

Wie ihr die versuchte Erfolgsqualifikation vom erfolgsqualifizierten Versuch unterscheidet

Warum auch ein „doppelter Versuch“ strafbar sein kann

Was § 11 Abs. 2 StGB mit der Strafbarkeit solcher Delikte zu tun hat

Und wie ihr das Ganze prüfungsfest aufbaut, inklusive der Probleme rund um § 227 StGB

Lerneffekte:

Unterscheidung der beiden Fallgruppen:

– Versuchte Erfolgsqualifikation

– Erfolgsqualifizierter Versuch

Prüfungsstruktur mit Vorprüfung, subjektivem Unrechtsschwerpunkt und Tatentschluss zur schweren Folge

Vertiefung zum Verhältnis von §§ 211/212 StGB vs. § 227 StGB bei vorsätzlicher Tötung

Diskussion der tatbestandlichen und konkurrenzrechtlichen Einordnung

Im Mittelpunkt: Das Urteil des BGH vom 12. August 2021 (3 StR 415/20), das die Strafbarkeit einer versuchten Erfolgsqualifikation deutlich bejaht – auch bei nur versuchtem Grunddelikt.

Schlagwörter:

Versuchte Erfolgsqualifikation, erfolgsqualifizierter Versuch, § 227 StGB, § 11 Abs. 2 StGB, subjektives Handlungsunrecht, Prüfungsschema, Examen, Strafrecht BT II, Tötungsvorsatz, Konkurrenz, doppelte Versuchsstrafbarkeit

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️ Titel der Folge: ZR084 – Der Deckungskauf | § 281 vs. § 286 BGB | Schadensersatz statt oder neben der Leistung?

Beschreibung:

Was passiert, wenn der Schuldner nicht rechtzeitig liefert – und der Gläubiger sich die geschuldete Leistung anderweitig besorgen muss? In dieser Folge schauen wir uns an, wie das Gesetz und die Rechtsprechung mit dem sog. Deckungskauf umgehen: Wann liegt ein Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB) vor, wann ein Verzögerungsschaden neben der Leistung (§ 286 BGB)?

Wir besprechen die beiden grundlegenden Entscheidungen des BGH:

BGH, Urteil  vom 3. 7. 2013 – VIII ZR 169/12 und BGH Urteil v. 20.04.2023 - I ZR 140/22

Und wir erklären, wie sich das auf Klausuren übertragen lässt: durch die Unterscheidung von Ersetzungskauf und Überbrückungskauf.

Lernpunkte der Folge:

Voraussetzungen eines Deckungskaufs und richtige Anspruchsgrundlage

Abgrenzung: § 281 BGB vs. § 286 BGB

Zwei Fallgruppen: Ersetzungskauf vs. Überbrückungskauf

Anwendung von § 254 Abs. 2 BGB (Schadensminderung)

Bedeutung der Erfüllungsverweigerung und Fristsetzung

Schlagwörter: Deckungskauf, Schadensersatz, Verzögerungsschaden, § 281 BGB, § 286 BGB, Erfüllungsverweigerung, Frachtkosten-Urteil, Biodiesel-Fall, Ersatzbeschaffung, Fristsetzung, Schadensminderungspflicht

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Strategien für Study-Live-Balance – effizient lernen bis zum Examen

Referentin: Juliane Schrader, Richterin und Initiatorin des Projekts Fine.Jura, das Jura-Studierende und Referendar*innen auf dem Weg zu den juristischen Examina unterstützt. 

Datum/ Uhrzeit 25. Juni 2025  |  16:00 bis 17:30 Uhr  |  Online / Webinar 

Ziel des Webinars ist es, Jura-Studierenden mehr Sicherheit zu vermitteln – vor allem während oder kurz vor der Examensvorbereitung.

Du wirst ermutigt, dich bewusst für eine individuelle Lerngestaltung zu entscheiden. Dazu gilt es, deinen individuellen Lernprozess zu reflektieren und dich kritisch mit vermeintlichen Jura-Dogmen auseinanderzusetzen. 

Folgenbeschreibung:

In dieser Folge geht’s um ein prüfungsrelevantes, oft unterschätztes Sonderproblem im öffentlichen Baurecht: Nutzungskonflikte über Baugebietsgrenzen hinweg.

Was passiert, wenn ein Vorhaben im Innenbereich ein Grundstück im Außenbereich beeinträchtigt – oder umgekehrt? Wann vermittelt das Rücksichtnahmegebot in § 34 BauGB Drittschutz, und wie ist das Ganze in der Klausur sauber zu prüfen?

Anhand der berühmten BVerwG-Entscheidung NJW 1983, 2460 und zwei „goldener Regeln“ zeigen wir euch, wie man solche Grenzkonflikte methodisch sicher prüft – inklusive Fallbeispiel rund um einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Inhalt dieser Folge

Was sind gebietsübergreifende Nutzungskonflikte?

Warum Drittschutz über Baugebietsgrenzen hinweg besonders schwierig ist

Zwei goldene Regeln für die Prüfung

Ausführliche Anwendung auf den Fall des Landwirts im Außenbereich

Der Rückgriff auf das Rücksichtnahmegebot (§ 34 BauGB) als drittschützende Norm

Rechtsprechung: BVerwG NJW 1983, 2460 – und ihre examensrelevanten Lehren

Ausblick: Was passiert in der umgekehrten Konstellation?

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Beschreibung:

Heute starten wir unsere neue Reihe zum § 34 BauGB – also zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. In dieser ersten Folge ordnen wir das zentrale Prüfungsschema in den typischen Klausurablauf ein und erklären Punkt für Punkt, worauf es bei der Genehmigungsfähigkeit ankommt.

Ob Einfügen, Rücksichtnahme, BauNVO, Ortsbild oder Versorgungslage – diese acht Punkte sollte man im Schlaf beherrschen.

Klar gegliedert, verständlich aufbereitet, examensnah erzählt.

Inhalt dieser Folge:

Klausurkontext: Warum wir das Schema genau hier prüfen

Schritt-für-Schritt-Erklärung der acht Prüfungspunkte

Didaktische Hinweise, typische Probleme, häufige Prüfungsfehler

Einordnung von § 34 Abs. 2, Abs. 3a und Rücksichtnahmegebot

Ausblick: Was ist ein Ortsteil – und wie prüft man den Innenbereich?

Lerneffekt:

Wer diese Folge gehört hat, weiß nicht nur, was im Schema steht – sondern versteht auch, warum es so aufgebaut ist, wie man es in der Klausur anwendet und wo die Prüfungsfallen lauern.

Schlagwörter:

§ 34 BauGB • unbeplanter Innenbereich • Genehmigungsfähigkeit • Einfügen • BauNVO • Rücksichtnahme • Ortsbild • zentrale Versorgungsbereiche • Erschließung • Ortsteil • Baurecht Prüfungsschema • öffentliches Baurecht

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20 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag:  Einführung Strafrecht besonderer Teil 1, Reinbacher

"Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit."

Beschreibung:

Urteil in der Folge: BGH, Beschluss v. 09.10.2002 – 5 StR 42/02 =  NJW 2003, 150 ff.

Ein Opfer, das auf der Flucht eine Glasscheibe eintritt und verblutet.

Täter, die es nie berührt haben – und trotzdem verurteilt werden wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge.

Wie passt das zusammen?

In dieser Folge geht es um eine examensrelevante Konstellation: Der Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts – konkret nach § 227 StGB.

Wir erklären euch anhand des bekannten Gubener Hetzjagdfalls, wie ihr diese Sonderform in der Klausur sicher erkennt, sauber aufbaut und dogmatisch durchzieht.

Lerneffekte:

Was genau ein „erfolgsqualifizierter Versuch“ ist – und wie er vom Versuch der Erfolgsqualifikation abzugrenzen ist

Wie man den Prüfungsaufbau bei § 227 StGB systematisch angeht, wenn das Grunddelikt nicht vollendet wurde

Welche dogmatischen Voraussetzungen für die Strafbarkeit bestehen (Stichwort: § 11 Abs. 2 StGB)

Wie der BGH den tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang auch bei Opferverhalten bejaht

Bonus: Der Fall ist auch ein Paradebeispiel für die Abgrenzung zwischen Handlung und Erfolg im Strafrecht AT – ideal für mündliche Prüfungen.

Schlagwörter:

§ 227 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, Versuch, erfolgsqualifizierter Versuch, Gubener Hetzjagd, BGHSt 48, 34, spezifischer Gefahrzusammenhang, Opferverhalten, Strafrecht AT, Examen, Strafrecht BT II

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