Kurzerklärt - Der Jurapodcast Archiv
673 Episoden
20 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Einführung Strafrecht besonderer Teil 1, Reinbacher
"Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit."
Beschreibung:
Urteil in der Folge: BGH, Beschluss v. 09.10.2002 – 5 StR 42/02 = NJW 2003, 150 ff.
Ein Opfer, das auf der Flucht eine Glasscheibe eintritt und verblutet.
Täter, die es nie berührt haben – und trotzdem verurteilt werden wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge.
Wie passt das zusammen?
In dieser Folge geht es um eine examensrelevante Konstellation: Der Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts – konkret nach § 227 StGB.
Wir erklären euch anhand des bekannten Gubener Hetzjagdfalls, wie ihr diese Sonderform in der Klausur sicher erkennt, sauber aufbaut und dogmatisch durchzieht.
Lerneffekte:
Was genau ein „erfolgsqualifizierter Versuch“ ist – und wie er vom Versuch der Erfolgsqualifikation abzugrenzen ist
Wie man den Prüfungsaufbau bei § 227 StGB systematisch angeht, wenn das Grunddelikt nicht vollendet wurde
Welche dogmatischen Voraussetzungen für die Strafbarkeit bestehen (Stichwort: § 11 Abs. 2 StGB)
Wie der BGH den tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang auch bei Opferverhalten bejaht
Bonus: Der Fall ist auch ein Paradebeispiel für die Abgrenzung zwischen Handlung und Erfolg im Strafrecht AT – ideal für mündliche Prüfungen.
Schlagwörter:
§ 227 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, Versuch, erfolgsqualifizierter Versuch, Gubener Hetzjagd, BGHSt 48, 34, spezifischer Gefahrzusammenhang, Opferverhalten, Strafrecht AT, Examen, Strafrecht BT II
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"Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit."
Beschreibung:
Urteil in der Folge: BGH, Beschluss v. 09.10.2002 – 5 StR 42/02 = NJW 2003, 150 ff.
Ein Opfer, das auf der Flucht eine Glasscheibe eintritt und verblutet.
Täter, die es nie berührt haben – und trotzdem verurteilt werden wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge.
Wie passt das zusammen?
In dieser Folge geht es um eine examensrelevante Konstellation: Der Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts – konkret nach § 227 StGB.
Wir erklären euch anhand des bekannten Gubener Hetzjagdfalls, wie ihr diese Sonderform in der Klausur sicher erkennt, sauber aufbaut und dogmatisch durchzieht.
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Was genau ein „erfolgsqualifizierter Versuch“ ist – und wie er vom Versuch der Erfolgsqualifikation abzugrenzen ist
Wie man den Prüfungsaufbau bei § 227 StGB systematisch angeht, wenn das Grunddelikt nicht vollendet wurde
Welche dogmatischen Voraussetzungen für die Strafbarkeit bestehen (Stichwort: § 11 Abs. 2 StGB)
Wie der BGH den tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang auch bei Opferverhalten bejaht
Bonus: Der Fall ist auch ein Paradebeispiel für die Abgrenzung zwischen Handlung und Erfolg im Strafrecht AT – ideal für mündliche Prüfungen.
Schlagwörter:
§ 227 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, Versuch, erfolgsqualifizierter Versuch, Gubener Hetzjagd, BGHSt 48, 34, spezifischer Gefahrzusammenhang, Opferverhalten, Strafrecht AT, Examen, Strafrecht BT II
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17 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Zivilprozessrecht
"Das Zivilprozessrecht von Adolphsen bietet eine fundierte Mischung aus abstraktem und fallorientiertem Wissen – für Klausuren, Hausarbeiten, zum Nachschlagen und für die Examensvorbereitung. Die Neuauflage bringt das Werk auf den Stand 10/2023 und berücksichtigt die neuesten Entwicklungen."
Beschreibung:
Was passiert eigentlich, wenn ein Schuldner zu spät liefert – und der Gläubiger deswegen draufzahlen muss? In dieser Folge von Kurzerklärt nehmen wir euch mit in die Welt des sogenannten Verzögerungsschadens – also des Schadensersatzes wegen Verzug der Leistung nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB.
Dabei erklären wir euch, was genau unter Verzug zu verstehen ist, wie man eine wirksame Mahnung prüft, wann sie entbehrlich ist – und wie sich der Verzögerungsschaden vom Schadensersatz statt der Leistung unterscheidet. Außerdem besprechen wir die Haftungsverschärfung nach § 287 BGB und die Verzinsungspflicht bei Geldforderungen nach § 288 BGB.
• Wann entsteht ein Verzögerungsschaden – und wie grenzt man ihn von § 281 BGB ab?
• Voraussetzungen des Schuldnerverzugs: Fälligkeit, Mahnung, Vertretenmüssen
• Wann ist eine Mahnung entbehrlich? Ein Überblick über § 286 Abs. 2 BGB
• Was bedeutet die Haftung für „Zufall“ im Verzug nach § 287 BGB?
• Fallbeispiele, Prüfungsschema und ZPO-typische Klausurhinweise
Ideal zur Wiederholung für alle, die im Schuldrecht sattelfest werden wollen.
Schlagwörter:
Verzögerungsschaden, Verzug, § 280 BGB, § 286 BGB, § 287 BGB, § 288 BGB, Mahnung, Entbehrlichkeit, Schadensersatz neben der Leistung, Schuldnerverzug, Vertretenmüssen, Rechtsverfolgungskosten, Verzugszinsen, Naturalrestitution, Klausurtraining, Examensvorbereitung, Schuldrecht AT, BGB
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Beschreibung:
Was passiert eigentlich, wenn ein Schuldner zu spät liefert – und der Gläubiger deswegen draufzahlen muss? In dieser Folge von Kurzerklärt nehmen wir euch mit in die Welt des sogenannten Verzögerungsschadens – also des Schadensersatzes wegen Verzug der Leistung nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB.
Dabei erklären wir euch, was genau unter Verzug zu verstehen ist, wie man eine wirksame Mahnung prüft, wann sie entbehrlich ist – und wie sich der Verzögerungsschaden vom Schadensersatz statt der Leistung unterscheidet. Außerdem besprechen wir die Haftungsverschärfung nach § 287 BGB und die Verzinsungspflicht bei Geldforderungen nach § 288 BGB.
• Wann entsteht ein Verzögerungsschaden – und wie grenzt man ihn von § 281 BGB ab?
• Voraussetzungen des Schuldnerverzugs: Fälligkeit, Mahnung, Vertretenmüssen
• Wann ist eine Mahnung entbehrlich? Ein Überblick über § 286 Abs. 2 BGB
• Was bedeutet die Haftung für „Zufall“ im Verzug nach § 287 BGB?
• Fallbeispiele, Prüfungsschema und ZPO-typische Klausurhinweise
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Verzögerungsschaden, Verzug, § 280 BGB, § 286 BGB, § 287 BGB, § 288 BGB, Mahnung, Entbehrlichkeit, Schadensersatz neben der Leistung, Schuldnerverzug, Vertretenmüssen, Rechtsverfolgungskosten, Verzugszinsen, Naturalrestitution, Klausurtraining, Examensvorbereitung, Schuldrecht AT, BGB
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21 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Baurecht
"Das Lehrbuch zum Baurecht stellt anhand zahlreicher Fälle und Schaubilder das Zusammenspiel der Länderregelungen zum Bauordnungsrecht, des bundesrechtlich geregelten Bauplanungsrechts und weiterer fachgesetzlicher Vorgaben dar. Vertiefungsfragen am Ende eines jeden Kapitels erlauben die eigenständige Wiederholung des Gelernten."
Beschreibung:
In dieser Folge schauen wir uns eine der zentralen Normen für die planungsrechtliche Beurteilung im unbeplanten Innenbereich an: § 34 Abs. 1 BauGB – das sogenannte Einfügensgebot.
Und zwar mit einem klaren Fokus auf die nachbarschützende Wirkung des Rücksichtnahmegebots. Denn auch wenn § 34 Abs. 1 keine generell drittschützende Norm ist, kann in bestimmten Fallkonstellationen ein partieller Drittschutzentstehen – insbesondere bei einer erdrückenden Wirkung oder anderen unzumutbaren Beeinträchtigungen.
Wir klären:
Wann sich ein Gebäude wirklich „einfügt“
Warum das Gebot der Rücksichtnahme nicht bloß eine weiche Formel ist
Und wie sich das Ganze auf die Rechte des Nachbarn auswirkt – auch prozessual in der Anfechtungsklage
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Subsumtion: Wir besprechen einen typischen Klausurfall zum Bau eines massiven Doppelhauses in einem Gebiet mit kleinteiliger Einfamilienhausstruktur – inklusive aller Prüfungspunkte, Abwägungen und einer klaren Ableitung des Drittschutzes.
Lerneffekte:
§ 34 Abs. 1 BauGB sicher prüfen: objektives Einfügen vs. subjektives Rücksichtnahmegebot
Unterscheidung von § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Bezug auf Nachbarschutz
Ableitung des partiellen Drittschutzes aus dem Einfügensgebot
Wie die erdrückende Wirkung konkret zu prüfen ist
Schlagwörter:
§ 34 BauGB, Einfügensgebot, Rücksichtnahmegebot, partielle drittschützende Norm, unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung, Anfechtungsklage, subjektives Recht, Gebietserhaltungsanspruch, Bauplanungsrecht, Examensvorbereitung
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Beschreibung:
In dieser Folge schauen wir uns eine der zentralen Normen für die planungsrechtliche Beurteilung im unbeplanten Innenbereich an: § 34 Abs. 1 BauGB – das sogenannte Einfügensgebot.
Und zwar mit einem klaren Fokus auf die nachbarschützende Wirkung des Rücksichtnahmegebots. Denn auch wenn § 34 Abs. 1 keine generell drittschützende Norm ist, kann in bestimmten Fallkonstellationen ein partieller Drittschutzentstehen – insbesondere bei einer erdrückenden Wirkung oder anderen unzumutbaren Beeinträchtigungen.
Wir klären:
Wann sich ein Gebäude wirklich „einfügt“
Warum das Gebot der Rücksichtnahme nicht bloß eine weiche Formel ist
Und wie sich das Ganze auf die Rechte des Nachbarn auswirkt – auch prozessual in der Anfechtungsklage
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Subsumtion: Wir besprechen einen typischen Klausurfall zum Bau eines massiven Doppelhauses in einem Gebiet mit kleinteiliger Einfamilienhausstruktur – inklusive aller Prüfungspunkte, Abwägungen und einer klaren Ableitung des Drittschutzes.
Lerneffekte:
§ 34 Abs. 1 BauGB sicher prüfen: objektives Einfügen vs. subjektives Rücksichtnahmegebot
Unterscheidung von § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Bezug auf Nachbarschutz
Ableitung des partiellen Drittschutzes aus dem Einfügensgebot
Wie die erdrückende Wirkung konkret zu prüfen ist
Schlagwörter:
§ 34 BauGB, Einfügensgebot, Rücksichtnahmegebot, partielle drittschützende Norm, unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung, Anfechtungsklage, subjektives Recht, Gebietserhaltungsanspruch, Bauplanungsrecht, Examensvorbereitung
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12 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht BT 2 – Vermögensdelikte
"Die Straftaten gegen das Vermögen sind Gegenstand dieses Buches. Das Lehrbuch, das inzwischen in 13. Auflage vorliegt, ist dort knapp gehalten, wo strafrechtsdogmatische Fragen keine nennenswerten praktischen Konsequenzen haben, und erörtert ausführlich jene umstrittenen Lehrsätze, die ausbildungs- und prüfungsrelevant sind. Auch jene Delikte, die Gegenstand des universitären Schwerpunktbereichs sind, werden eingehend dargestellt."
Urteil der Folge
BGH, Urt. v. 7.8.2024 – 1 StR 430/23
Beschreibung:
Exzess, Zurechnung, Gefahrzusammenhang – ein BGH-Urteil mit echtem Examenspotenzial.
In dieser Folge beleuchten wir das aktuelle Urteil des BGH vom 7. August 2024 und klären,
unter welchen Voraussetzungen ein tödlicher Messerstich einem Mittäter zugerechnet werden kann –
obwohl dieser gar kein Messer hatte und nichts von dessen Einsatz wusste
Im Mittelpunkt steht § 227 StGB – und das ungeschriebene Merkmal des spezifischen Gefahrzusammenhangs.
Wir erklären:
Warum § 227 StGB nur mit restriktiver Auslegung verfassungsrechtlich zulässig ist
Wann eine fahrlässige Zurechnung über § 18 StGB möglich ist
Was der BGH unter „tatbestandsspezifischer Gefahr“ versteht
Warum selbst ein Exzess unter bestimmten Umständen zurechenbar ist
Welche Rolle große Überzahl, Schlagstockeinsatz und fehlende Verteidigungsmöglichkeiten spielen
Klausur-Insights:
Vorsicht bei vorschnellen Ausschlüssen der Zurechnung!
Schlagwort „Exzess“ ≠ Freispruch – es kommt auf die Vorhersehbarkeit an
Der BGH knüpft an die Handlung, nicht den Erfolg an
§ 227 konsumiert § 224 – aber bei mehreren Geschädigten: Tatmehrheit (§ 53 StGB)
Schlagwörter:
§ 227 StGB, § 18 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, Mittäterexzess, spezifischer Gefahrzusammenhang, Erfolgsqualifikation, Zurechnung, Vorhersehbarkeit, BGH 1 StR 430/23, Strafrecht AT, Examensklassiker, Konkurrenzlehre
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Urteil der Folge
BGH, Urt. v. 7.8.2024 – 1 StR 430/23
Beschreibung:
Exzess, Zurechnung, Gefahrzusammenhang – ein BGH-Urteil mit echtem Examenspotenzial.
In dieser Folge beleuchten wir das aktuelle Urteil des BGH vom 7. August 2024 und klären,
unter welchen Voraussetzungen ein tödlicher Messerstich einem Mittäter zugerechnet werden kann –
obwohl dieser gar kein Messer hatte und nichts von dessen Einsatz wusste
Im Mittelpunkt steht § 227 StGB – und das ungeschriebene Merkmal des spezifischen Gefahrzusammenhangs.
Wir erklären:
Warum § 227 StGB nur mit restriktiver Auslegung verfassungsrechtlich zulässig ist
Wann eine fahrlässige Zurechnung über § 18 StGB möglich ist
Was der BGH unter „tatbestandsspezifischer Gefahr“ versteht
Warum selbst ein Exzess unter bestimmten Umständen zurechenbar ist
Welche Rolle große Überzahl, Schlagstockeinsatz und fehlende Verteidigungsmöglichkeiten spielen
Klausur-Insights:
Vorsicht bei vorschnellen Ausschlüssen der Zurechnung!
Schlagwort „Exzess“ ≠ Freispruch – es kommt auf die Vorhersehbarkeit an
Der BGH knüpft an die Handlung, nicht den Erfolg an
§ 227 konsumiert § 224 – aber bei mehreren Geschädigten: Tatmehrheit (§ 53 StGB)
Schlagwörter:
§ 227 StGB, § 18 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, Mittäterexzess, spezifischer Gefahrzusammenhang, Erfolgsqualifikation, Zurechnung, Vorhersehbarkeit, BGH 1 StR 430/23, Strafrecht AT, Examensklassiker, Konkurrenzlehre
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Zivilprozessrecht
"Das Zivilprozessrecht von Adolphsen bietet eine fundierte Mischung aus abstraktem und fallorientiertem Wissen – für Klausuren, Hausarbeiten, zum Nachschlagen und für die Examensvorbereitung. Die Neuauflage bringt das Werk auf den Stand 10/2023 und berücksichtigt die neuesten Entwicklungen."
Beschreibung:
Was braucht es eigentlich, damit ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB durchgeht? In dieser Folge gehen wir die vier Grundvoraussetzungen Schritt für Schritt durch – mit vielen Beispielen und einem Exkurs zum Erfüllungsgehilfen.
• Was ist ein Schuldverhältnis – und wann genügt ein gesetzliches?
• Wann liegt eine Pflichtverletzung vor – und was unterscheidet Haupt- und Nebenpflichten?
• Wie funktioniert das Vertretenmüssen – und wofür haftet man bei Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB?
• Und wie wird ein Schaden eigentlich berechnet – Stichwort Differenzhypothese?
Zudem klären wir, wie mittelbare Gehilfen einzuordnen sind, wann der Schuldner für Auswahlverschulden haftet und warum § 280 Abs. 1 die Grundlage für viele weitere Konstellationen im Schuldrecht bildet.
Beispielhafte Fallkonstellationen:
• Lieferverzögerung bei Onlinekauf
• Rücksichtnahmepflicht verletzt – Paket geht verloren
• Handwerker verursacht Schaden – Haftung des Vermieters über § 278 BGB
• Differenzhypothese bei beschädigtem Fernseher
Schlagwörter:
Schadensersatz, § 280 BGB, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schuldverhältnis, Erfüllungsgehilfe, § 278 BGB, § 276 BGB, Differenzhypothese, Vermögensschaden, Naturalrestitution, Auswahlverschulden, Rücksichtnahmepflicht, Schuldrecht AT, Zivilrecht
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Beschreibung:
Was braucht es eigentlich, damit ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB durchgeht? In dieser Folge gehen wir die vier Grundvoraussetzungen Schritt für Schritt durch – mit vielen Beispielen und einem Exkurs zum Erfüllungsgehilfen.
• Was ist ein Schuldverhältnis – und wann genügt ein gesetzliches?
• Wann liegt eine Pflichtverletzung vor – und was unterscheidet Haupt- und Nebenpflichten?
• Wie funktioniert das Vertretenmüssen – und wofür haftet man bei Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB?
• Und wie wird ein Schaden eigentlich berechnet – Stichwort Differenzhypothese?
Zudem klären wir, wie mittelbare Gehilfen einzuordnen sind, wann der Schuldner für Auswahlverschulden haftet und warum § 280 Abs. 1 die Grundlage für viele weitere Konstellationen im Schuldrecht bildet.
Beispielhafte Fallkonstellationen:
• Lieferverzögerung bei Onlinekauf
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• Handwerker verursacht Schaden – Haftung des Vermieters über § 278 BGB
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Schlagwörter:
Schadensersatz, § 280 BGB, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schuldverhältnis, Erfüllungsgehilfe, § 278 BGB, § 276 BGB, Differenzhypothese, Vermögensschaden, Naturalrestitution, Auswahlverschulden, Rücksichtnahmepflicht, Schuldrecht AT, Zivilrecht
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Umweltrecht
"Vorerst ist nicht absehbar, dass es in näherer Zukunft ein Umweltgesetzbuch gibt, das alle umweltrechtlich relevanten Regelungen – vergleichbar dem Sozialrecht – zusammenfasst und einheitlich normiert. So bleibt es bei der Vielzahl an Einzelregelungen. Das Klausurtraining stellt die typischen Problemkonstellationen, wie sie häufig in Übungs- und Examensklausuren vorkommen, dar, und hilft damit bei einer optimalen Prüfungsvorbereitung."
️ Kurzbeschreibung:
Nicht jedes störende Bauvorhaben ist unzulässig – aber manche sind es trotzdem. Diese Folge klärt, wann der Drittschutz greift, obwohl das Vorhaben formal zulässig ist. Und warum Rücksichtnahme kein Allgemeinplatz, sondern ein juristischer Prüfungsmaßstab ist.
Beschreibung:
In dieser Folge sprechen wir über partiell drittschützende Normen im öffentlichen Baurecht – und damit über ein echtes Klausurklassiker-Thema.
Wir klären:
Was unterscheidet generellen von partiellem Drittschutz?
Wo wird das in der Klausur geprüft – Zulässigkeit oder Begründetheit?
Welche Vorschriften kommen infrage – und wie begründet man den Schutz?
Besonders im Fokus:
§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO
§ 34 Abs. 1 BauGB
§ 31 Abs. 2 BauGB
… und als Highlight:
das BVerwG-Urteil vom 25. Februar 1977 (IV C 22/75) zum Schweinemaststall im Außenbereich.
Materialien & Rechtsprechung:
BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 – IV C 22/75
§ 15 BauNVO – Rücksichtnahme
§ 34 BauGB – Einfügen im Innenbereich
§ 31 Abs. 2 BauGB – Befreiung mit Rücksicht
§ 35 Abs. 3 BauGB & § 3 BImSchG – Belange im Außenbereich
Schlagwörter:
Baurecht, Drittschutz, Rücksichtnahme, § 15 BauNVO, § 34 BauGB, § 31 BauGB, § 35 BauGB, Schweinemast, Außenbereich, Kurzerklärt, Examensvorbereitung, Verwaltungsrecht, Nachbarklage
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️ Kurzbeschreibung:
Nicht jedes störende Bauvorhaben ist unzulässig – aber manche sind es trotzdem. Diese Folge klärt, wann der Drittschutz greift, obwohl das Vorhaben formal zulässig ist. Und warum Rücksichtnahme kein Allgemeinplatz, sondern ein juristischer Prüfungsmaßstab ist.
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In dieser Folge sprechen wir über partiell drittschützende Normen im öffentlichen Baurecht – und damit über ein echtes Klausurklassiker-Thema.
Wir klären:
Was unterscheidet generellen von partiellem Drittschutz?
Wo wird das in der Klausur geprüft – Zulässigkeit oder Begründetheit?
Welche Vorschriften kommen infrage – und wie begründet man den Schutz?
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Materialien & Rechtsprechung:
BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 – IV C 22/75
§ 15 BauNVO – Rücksichtnahme
§ 34 BauGB – Einfügen im Innenbereich
§ 31 Abs. 2 BauGB – Befreiung mit Rücksicht
§ 35 Abs. 3 BauGB & § 3 BImSchG – Belange im Außenbereich
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafprozessrecht
"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."
Beschreibung:
Was macht ein Strafverfahren fair, legitim und rechtsstaatlich?
In dieser Folge widmen wir uns den Prozessmaximen des Strafverfahrens – einem oft unterschätzten, aber hochrelevanten Thema für Klausur und Mündliche.
Wir zeigen euch, welche Prinzipien das Strafverfahren prägen – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung –
und wie ihr sie in der Prüfung sicher einordnen und als Argumentationshilfe nutzen könnt.
Themen dieser Folge:
Allgemeine Prozessgrundsätze wie das Recht auf faires Verfahren, die Unschuldsvermutung, das Beschleunigungsgebot und der gesetzliche Richter
Untersuchungs-, Akkusations- und Offizialprinzip im Ermittlungsverfahren
Legalitäts- vs. Opportunitätsprinzip und wie § 153 ff. StPO damit umgehen
Hauptverhandlung im Fokus:
Öffentlichkeitsgrundsatz
Mündlichkeits- und Unmittelbarkeitsgrundsatz
freie richterliche Beweiswürdigung
Klausurhinweise: Wie man die Maximen im Gutachtenstil verankert
Lerneffekte:
Differenzierung allgemeiner und verfahrensstadienbezogener Maximen
Argumentative Einbettung der Maximen im Strafverfahrensrecht
Prüfungsreife Aufbereitung zentraler Prinzipien: „fair trial“, nemo tenetur, Art. 6 EMRK
Saubere Darstellung von Legalitätsprinzip, Ermittlungsgrundsatz, Akkusationsprinzip u. v. m.
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"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."
Beschreibung:
Was macht ein Strafverfahren fair, legitim und rechtsstaatlich?
In dieser Folge widmen wir uns den Prozessmaximen des Strafverfahrens – einem oft unterschätzten, aber hochrelevanten Thema für Klausur und Mündliche.
Wir zeigen euch, welche Prinzipien das Strafverfahren prägen – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung –
und wie ihr sie in der Prüfung sicher einordnen und als Argumentationshilfe nutzen könnt.
Themen dieser Folge:
Allgemeine Prozessgrundsätze wie das Recht auf faires Verfahren, die Unschuldsvermutung, das Beschleunigungsgebot und der gesetzliche Richter
Untersuchungs-, Akkusations- und Offizialprinzip im Ermittlungsverfahren
Legalitäts- vs. Opportunitätsprinzip und wie § 153 ff. StPO damit umgehen
Hauptverhandlung im Fokus:
Öffentlichkeitsgrundsatz
Mündlichkeits- und Unmittelbarkeitsgrundsatz
freie richterliche Beweiswürdigung
Klausurhinweise: Wie man die Maximen im Gutachtenstil verankert
Lerneffekte:
Differenzierung allgemeiner und verfahrensstadienbezogener Maximen
Argumentative Einbettung der Maximen im Strafverfahrensrecht
Prüfungsreife Aufbereitung zentraler Prinzipien: „fair trial“, nemo tenetur, Art. 6 EMRK
Saubere Darstellung von Legalitätsprinzip, Ermittlungsgrundsatz, Akkusationsprinzip u. v. m.
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch BGB AT
"Der Faust" ist inzwischen ein "Klassiker"; das Lehrbuch behandelt komprimiert und „auf den Punkt“ die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich sowohl an Studienanfänger:innen als auch an Studierende höherer Semester, die schnell die wichtigsten und klausurrelevanten Bereiche wiederholen möchten."
Beschreibung:
Wer zuerst leisten muss, verliert – oder? In dieser Folge schauen wir uns zwei wichtige Instrumente an, mit denen Schuldner ihre eigene Leistung zurückhalten dürfen: das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB).
Wir klären:
• Wo liegt der Unterschied zwischen § 273 und § 320 BGB?
• Was ist ein Gegenseitigkeitsverhältnis – und was bedeutet Konnexität?
• Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Leistung zu Recht verweigert wird?
• Warum sind beide Einreden nicht nur Schutz-, sondern auch Druckmittel?
• Wie prüft man das Ganze sauber und klausurtauglich?
Mit dabei: praktische Beispiele zur Anwendung beider Vorschriften, der Unterschied zwischen dilatorischen und peremptorischen Einreden, sowie Hinweise zur Prüfungssystematik und zur prozessualen Folge: der Zug-um-Zug-Verurteilung.
Schlagwörter:
Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB, § 320 BGB, Gegenseitigkeitsverhältnis, Konnexität, Einrede, Zug-um-Zug, Verjährung, Treu und Glauben, Klausuraufbau, Prüfungsreihenfolge, dilatorische Einrede, Examensvorbereitung, Zivilrecht
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Beschreibung:
Wer zuerst leisten muss, verliert – oder? In dieser Folge schauen wir uns zwei wichtige Instrumente an, mit denen Schuldner ihre eigene Leistung zurückhalten dürfen: das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB).
Wir klären:
• Wo liegt der Unterschied zwischen § 273 und § 320 BGB?
• Was ist ein Gegenseitigkeitsverhältnis – und was bedeutet Konnexität?
• Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Leistung zu Recht verweigert wird?
• Warum sind beide Einreden nicht nur Schutz-, sondern auch Druckmittel?
• Wie prüft man das Ganze sauber und klausurtauglich?
Mit dabei: praktische Beispiele zur Anwendung beider Vorschriften, der Unterschied zwischen dilatorischen und peremptorischen Einreden, sowie Hinweise zur Prüfungssystematik und zur prozessualen Folge: der Zug-um-Zug-Verurteilung.
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Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB, § 320 BGB, Gegenseitigkeitsverhältnis, Konnexität, Einrede, Zug-um-Zug, Verjährung, Treu und Glauben, Klausuraufbau, Prüfungsreihenfolge, dilatorische Einrede, Examensvorbereitung, Zivilrecht
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Recht der Digitalisierung
"Die Digitalisierung hinterlässt ihre Spuren im Recht, etwa in der Vertragsgestaltung, bei Fragen der Strafzumessung oder im Verwaltungshandeln. Ausgehend von einer begrifflichen Klärung erörtert das Lehrbuch anhand der drei großen Hauptrechtsgebiete die Schnittstellen, an denen Recht und Digitalisierung sich treffen. Zahlreiche Beispiele sowie Wiederholungs- und Vertiefungsfragen erleichtern das Verständnis."
️ Titel der Folge:
Gebietsprägungserhaltungsanspruch – Wenn das Gebiet kippt, bevor es kippt
️ Kurzbeschreibung:
Formell zulässig – aber trotzdem unzulässig? In dieser Folge geht’s um den Gebietsprägungserhaltungsanspruch – den „Grobfilter“, mit dem die Rechtsprechung das planungsrechtliche Gleichgewicht schützt.
Folgenbeschreibung:
Diese Folge ist ein Deep Dive in einen Sonderfall des Drittschutzes: den Gebietsprägungserhaltungsanspruch.
Wir klären,
woher der Anspruch kommt,
wie er sich vom Gebietserhaltungsanspruch und § 15 BauNVO unterscheidet
und was das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. März 2002 (4 C 1/02) dazu gesagt hat.
Dabei geht’s um die Frage:
Was passiert, wenn ein Vorhaben formal in den Bebauungsplan passt – aber das Wohngebiet funktional umkrempelt?
Wir zeigen, wie ihr den Anspruch in der Klausur richtig prüft, worauf es in der Begründetheit ankommt – und warum der Gebietsprägungserhaltungsanspruch als „Grobfilter“ der Rücksichtnahme vorgeschaltet ist.
Verlinkungen & Materialien:
BVerwG, Urt. v. 21.03.2002 – 4 C 1/02
§ 4 BauNVO – Allgemeines Wohngebiet
§ 15 BauNVO – Rücksichtnahme
§ 30 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im Bebauungsplangebiet
Schlagwörter:
Baurecht, Drittschutz, Gebietsprägung, Gebietserhaltungsanspruch, Rücksichtnahme, BauNVO, Verwaltungsrecht, Nachbarklage, Kurzerklärt, Examensvorbereitung, Jurastudium
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Gebietsprägungserhaltungsanspruch – Wenn das Gebiet kippt, bevor es kippt
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Formell zulässig – aber trotzdem unzulässig? In dieser Folge geht’s um den Gebietsprägungserhaltungsanspruch – den „Grobfilter“, mit dem die Rechtsprechung das planungsrechtliche Gleichgewicht schützt.
Folgenbeschreibung:
Diese Folge ist ein Deep Dive in einen Sonderfall des Drittschutzes: den Gebietsprägungserhaltungsanspruch.
Wir klären,
woher der Anspruch kommt,
wie er sich vom Gebietserhaltungsanspruch und § 15 BauNVO unterscheidet
und was das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. März 2002 (4 C 1/02) dazu gesagt hat.
Dabei geht’s um die Frage:
Was passiert, wenn ein Vorhaben formal in den Bebauungsplan passt – aber das Wohngebiet funktional umkrempelt?
Wir zeigen, wie ihr den Anspruch in der Klausur richtig prüft, worauf es in der Begründetheit ankommt – und warum der Gebietsprägungserhaltungsanspruch als „Grobfilter“ der Rücksichtnahme vorgeschaltet ist.
Verlinkungen & Materialien:
BVerwG, Urt. v. 21.03.2002 – 4 C 1/02
§ 4 BauNVO – Allgemeines Wohngebiet
§ 15 BauNVO – Rücksichtnahme
§ 30 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im Bebauungsplangebiet
Schlagwörter:
Baurecht, Drittschutz, Gebietsprägung, Gebietserhaltungsanspruch, Rücksichtnahme, BauNVO, Verwaltungsrecht, Nachbarklage, Kurzerklärt, Examensvorbereitung, Jurastudium
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht BT 2 – Vermögensdelikte
"Die Straftaten gegen das Vermögen sind Gegenstand dieses Buches. Das Lehrbuch, das inzwischen in 13. Auflage vorliegt, ist dort knapp gehalten, wo strafrechtsdogmatische Fragen keine nennenswerten praktischen Konsequenzen haben, und erörtert ausführlich jene umstrittenen Lehrsätze, die ausbildungs- und prüfungsrelevant sind. Auch jene Delikte, die Gegenstand des universitären Schwerpunktbereichs sind, werden eingehend dargestellt."
Urteil der Folge
BGH, Urt. v. 7.8.2024 – 1 StR 430/23
Beschreibung:
Exzess, Zurechnung, Gefahrzusammenhang – ein BGH-Urteil mit echtem Examenspotenzial.
In dieser Folge beleuchten wir das aktuelle Urteil des BGH vom 7. August 2024 und klären,
unter welchen Voraussetzungen ein tödlicher Messerstich einem Mittäter zugerechnet werden kann –
obwohl dieser gar kein Messer hatte und nichts von dessen Einsatz wusste
Im Mittelpunkt steht § 227 StGB – und das ungeschriebene Merkmal des spezifischen Gefahrzusammenhangs.
Wir erklären:
Warum § 227 StGB nur mit restriktiver Auslegung verfassungsrechtlich zulässig ist
Wann eine fahrlässige Zurechnung über § 18 StGB möglich ist
Was der BGH unter „tatbestandsspezifischer Gefahr“ versteht
Warum selbst ein Exzess unter bestimmten Umständen zurechenbar ist
Welche Rolle große Überzahl, Schlagstockeinsatz und fehlende Verteidigungsmöglichkeiten spielen
Klausur-Insights:
Vorsicht bei vorschnellen Ausschlüssen der Zurechnung!
Schlagwort „Exzess“ ≠ Freispruch – es kommt auf die Vorhersehbarkeit an
Der BGH knüpft an die Handlung, nicht den Erfolg an
§ 227 konsumiert § 224 – aber bei mehreren Geschädigten: Tatmehrheit (§ 53 StGB)
Schlagwörter:
§ 227 StGB, § 18 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, Mittäterexzess, spezifischer Gefahrzusammenhang, Erfolgsqualifikation, Zurechnung, Vorhersehbarkeit, BGH 1 StR 430/23, Strafrecht AT, Examensklassiker, Konkurrenzlehre
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"Die Straftaten gegen das Vermögen sind Gegenstand dieses Buches. Das Lehrbuch, das inzwischen in 13. Auflage vorliegt, ist dort knapp gehalten, wo strafrechtsdogmatische Fragen keine nennenswerten praktischen Konsequenzen haben, und erörtert ausführlich jene umstrittenen Lehrsätze, die ausbildungs- und prüfungsrelevant sind. Auch jene Delikte, die Gegenstand des universitären Schwerpunktbereichs sind, werden eingehend dargestellt."
Urteil der Folge
BGH, Urt. v. 7.8.2024 – 1 StR 430/23
Beschreibung:
Exzess, Zurechnung, Gefahrzusammenhang – ein BGH-Urteil mit echtem Examenspotenzial.
In dieser Folge beleuchten wir das aktuelle Urteil des BGH vom 7. August 2024 und klären,
unter welchen Voraussetzungen ein tödlicher Messerstich einem Mittäter zugerechnet werden kann –
obwohl dieser gar kein Messer hatte und nichts von dessen Einsatz wusste
Im Mittelpunkt steht § 227 StGB – und das ungeschriebene Merkmal des spezifischen Gefahrzusammenhangs.
Wir erklären:
Warum § 227 StGB nur mit restriktiver Auslegung verfassungsrechtlich zulässig ist
Wann eine fahrlässige Zurechnung über § 18 StGB möglich ist
Was der BGH unter „tatbestandsspezifischer Gefahr“ versteht
Warum selbst ein Exzess unter bestimmten Umständen zurechenbar ist
Welche Rolle große Überzahl, Schlagstockeinsatz und fehlende Verteidigungsmöglichkeiten spielen
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Vorsicht bei vorschnellen Ausschlüssen der Zurechnung!
Schlagwort „Exzess“ ≠ Freispruch – es kommt auf die Vorhersehbarkeit an
Der BGH knüpft an die Handlung, nicht den Erfolg an
§ 227 konsumiert § 224 – aber bei mehreren Geschädigten: Tatmehrheit (§ 53 StGB)
Schlagwörter:
§ 227 StGB, § 18 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, Mittäterexzess, spezifischer Gefahrzusammenhang, Erfolgsqualifikation, Zurechnung, Vorhersehbarkeit, BGH 1 StR 430/23, Strafrecht AT, Examensklassiker, Konkurrenzlehre
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"Der Faust" ist inzwischen ein "Klassiker"; das Lehrbuch behandelt komprimiert und „auf den Punkt“ die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich sowohl an Studienanfänger:innen als auch an Studierende höherer Semester, die schnell die wichtigsten und klausurrelevanten Bereiche wiederholen möchten."
Beschreibung:
Wer zuerst leisten muss, verliert – oder? In dieser Folge schauen wir uns zwei wichtige Instrumente an, mit denen Schuldner ihre eigene Leistung zurückhalten dürfen: das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB).
Wir klären:
• Wo liegt der Unterschied zwischen § 273 und § 320 BGB?
• Was ist ein Gegenseitigkeitsverhältnis – und was bedeutet Konnexität?
• Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Leistung zu Recht verweigert wird?
• Warum sind beide Einreden nicht nur Schutz-, sondern auch Druckmittel?
• Wie prüft man das Ganze sauber und klausurtauglich?
Mit dabei: praktische Beispiele zur Anwendung beider Vorschriften, der Unterschied zwischen dilatorischen und peremptorischen Einreden, sowie Hinweise zur Prüfungssystematik und zur prozessualen Folge: der Zug-um-Zug-Verurteilung.
Schlagwörter:
Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB, § 320 BGB, Gegenseitigkeitsverhältnis, Konnexität, Einrede, Zug-um-Zug, Verjährung, Treu und Glauben, Klausuraufbau, Prüfungsreihenfolge, dilatorische Einrede, Examensvorbereitung, Zivilrecht
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Beschreibung:
Wer zuerst leisten muss, verliert – oder? In dieser Folge schauen wir uns zwei wichtige Instrumente an, mit denen Schuldner ihre eigene Leistung zurückhalten dürfen: das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB).
Wir klären:
• Wo liegt der Unterschied zwischen § 273 und § 320 BGB?
• Was ist ein Gegenseitigkeitsverhältnis – und was bedeutet Konnexität?
• Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Leistung zu Recht verweigert wird?
• Warum sind beide Einreden nicht nur Schutz-, sondern auch Druckmittel?
• Wie prüft man das Ganze sauber und klausurtauglich?
Mit dabei: praktische Beispiele zur Anwendung beider Vorschriften, der Unterschied zwischen dilatorischen und peremptorischen Einreden, sowie Hinweise zur Prüfungssystematik und zur prozessualen Folge: der Zug-um-Zug-Verurteilung.
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Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB, § 320 BGB, Gegenseitigkeitsverhältnis, Konnexität, Einrede, Zug-um-Zug, Verjährung, Treu und Glauben, Klausuraufbau, Prüfungsreihenfolge, dilatorische Einrede, Examensvorbereitung, Zivilrecht
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Fallsammlung Europarecht
"Die Fallsammlung enthält alle wichtigen Entscheidungen zum Unionsrecht. 60 Jahre nach Van Gend & Loos und 70 Jahre nach der ersten Rechtssache 1/53, Verband deutscher Reeder geht die nunmehr 8. Auflage ausführlich auf Fragen des Klimawandels und der Rechtsstaatlichkeit ein."
Kurzbeschreibung:
Was darf eigentlich in einem Wohngebiet gebaut werden – und was nicht? In dieser Folge steigen wir tiefer in den Drittschutz ein und klären, was generell drittschützende Normen sind, wie der Gebietserhaltungsanspruch funktioniert und wo die Grenze zur Gebietsprägung liegt.
Folgenbeschreibung:
In der zweiten Folge unserer Reihe zum Drittschutz im Baurecht geht’s um die Klassiker unter den drittschützenden Normen: die generell drittschützenden Vorschriften – allen voran die §§ 2–9 BauNVO. Wir erklären,
was genereller Drittschutz bedeutet,
wie der Gebietserhaltungsanspruch funktioniert,
warum ihr keine konkrete Beeinträchtigung nachweisen müsst
und wie ihr gebietsfremde Nutzungen sauber herausarbeitet.
Zum Schluss klären wir den Unterschied zum Gebietsprägungserhaltungsanspruch – also zur Frage, was passiert, wenn ein Vorhaben zwar formal zulässig ist, aber nicht zur tatsächlich gelebten Gebietsstruktur passt.
Perfekt geeignet für alle, die wissen wollen, wie man eine Nachbarklage sicher strukturiert und was die BauNVO damit zu tun hat.
Schlagwörter:
Baurecht, Drittschutz, Gebietserhaltungsanspruch, BauNVO, allgemeines Wohngebiet, Baugebiete, Nachbarklage, öffentliches Recht, Kurzerklärt, Examensvorbereitung, Verwaltungsrecht, Jurastudium
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"Die Fallsammlung enthält alle wichtigen Entscheidungen zum Unionsrecht. 60 Jahre nach Van Gend & Loos und 70 Jahre nach der ersten Rechtssache 1/53, Verband deutscher Reeder geht die nunmehr 8. Auflage ausführlich auf Fragen des Klimawandels und der Rechtsstaatlichkeit ein."
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Was darf eigentlich in einem Wohngebiet gebaut werden – und was nicht? In dieser Folge steigen wir tiefer in den Drittschutz ein und klären, was generell drittschützende Normen sind, wie der Gebietserhaltungsanspruch funktioniert und wo die Grenze zur Gebietsprägung liegt.
Folgenbeschreibung:
In der zweiten Folge unserer Reihe zum Drittschutz im Baurecht geht’s um die Klassiker unter den drittschützenden Normen: die generell drittschützenden Vorschriften – allen voran die §§ 2–9 BauNVO. Wir erklären,
was genereller Drittschutz bedeutet,
wie der Gebietserhaltungsanspruch funktioniert,
warum ihr keine konkrete Beeinträchtigung nachweisen müsst
und wie ihr gebietsfremde Nutzungen sauber herausarbeitet.
Zum Schluss klären wir den Unterschied zum Gebietsprägungserhaltungsanspruch – also zur Frage, was passiert, wenn ein Vorhaben zwar formal zulässig ist, aber nicht zur tatsächlich gelebten Gebietsstruktur passt.
Perfekt geeignet für alle, die wissen wollen, wie man eine Nachbarklage sicher strukturiert und was die BauNVO damit zu tun hat.
Schlagwörter:
Baurecht, Drittschutz, Gebietserhaltungsanspruch, BauNVO, allgemeines Wohngebiet, Baugebiete, Nachbarklage, öffentliches Recht, Kurzerklärt, Examensvorbereitung, Verwaltungsrecht, Jurastudium
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"Die Straftaten gegen das Vermögen sind Gegenstand dieses Buches. Das Lehrbuch, das inzwischen in 13. Auflage vorliegt, ist dort knapp gehalten, wo strafrechtsdogmatische Fragen keine nennenswerten praktischen Konsequenzen haben, und erörtert ausführlich jene umstrittenen Lehrsätze, die ausbildungs- und prüfungsrelevant sind. Auch jene Delikte, die Gegenstand des universitären Schwerpunktbereichs sind, werden eingehend dargestellt."
Urteil der Folge
BGH, Urt. v. 7.8.2024 – 1 StR 430/23
Beschreibung:
Exzess, Zurechnung, Gefahrzusammenhang – ein BGH-Urteil mit echtem Examenspotenzial.
In dieser Folge beleuchten wir das aktuelle Urteil des BGH vom 7. August 2024 und klären,
unter welchen Voraussetzungen ein tödlicher Messerstich einem Mittäter zugerechnet werden kann –
obwohl dieser gar kein Messer hatte und nichts von dessen Einsatz wusste
Im Mittelpunkt steht § 227 StGB – und das ungeschriebene Merkmal des spezifischen Gefahrzusammenhangs.
Wir erklären:
Warum § 227 StGB nur mit restriktiver Auslegung verfassungsrechtlich zulässig ist
Wann eine fahrlässige Zurechnung über § 18 StGB möglich ist
Was der BGH unter „tatbestandsspezifischer Gefahr“ versteht
Warum selbst ein Exzess unter bestimmten Umständen zurechenbar ist
Welche Rolle große Überzahl, Schlagstockeinsatz und fehlende Verteidigungsmöglichkeiten spielen
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Vorsicht bei vorschnellen Ausschlüssen der Zurechnung!
Schlagwort „Exzess“ ≠ Freispruch – es kommt auf die Vorhersehbarkeit an
Der BGH knüpft an die Handlung, nicht den Erfolg an
§ 227 konsumiert § 224 – aber bei mehreren Geschädigten: Tatmehrheit (§ 53 StGB)
Schlagwörter:
§ 227 StGB, § 18 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, Mittäterexzess, spezifischer Gefahrzusammenhang, Erfolgsqualifikation, Zurechnung, Vorhersehbarkeit, BGH 1 StR 430/23, Strafrecht AT, Examensklassiker, Konkurrenzlehre
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Urteil der Folge
BGH, Urt. v. 7.8.2024 – 1 StR 430/23
Beschreibung:
Exzess, Zurechnung, Gefahrzusammenhang – ein BGH-Urteil mit echtem Examenspotenzial.
In dieser Folge beleuchten wir das aktuelle Urteil des BGH vom 7. August 2024 und klären,
unter welchen Voraussetzungen ein tödlicher Messerstich einem Mittäter zugerechnet werden kann –
obwohl dieser gar kein Messer hatte und nichts von dessen Einsatz wusste
Im Mittelpunkt steht § 227 StGB – und das ungeschriebene Merkmal des spezifischen Gefahrzusammenhangs.
Wir erklären:
Warum § 227 StGB nur mit restriktiver Auslegung verfassungsrechtlich zulässig ist
Wann eine fahrlässige Zurechnung über § 18 StGB möglich ist
Was der BGH unter „tatbestandsspezifischer Gefahr“ versteht
Warum selbst ein Exzess unter bestimmten Umständen zurechenbar ist
Welche Rolle große Überzahl, Schlagstockeinsatz und fehlende Verteidigungsmöglichkeiten spielen
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Der BGH knüpft an die Handlung, nicht den Erfolg an
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§ 227 StGB, § 18 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, Mittäterexzess, spezifischer Gefahrzusammenhang, Erfolgsqualifikation, Zurechnung, Vorhersehbarkeit, BGH 1 StR 430/23, Strafrecht AT, Examensklassiker, Konkurrenzlehre
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch BGB AT
"Der Faust" ist inzwischen ein "Klassiker"; das Lehrbuch behandelt komprimiert und „auf den Punkt“ die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich sowohl an Studienanfänger:innen als auch an Studierende höherer Semester, die schnell die wichtigsten und klausurrelevanten Bereiche wiederholen möchten."
Beschreibung:
Was passiert, wenn AGB einmal Vertragsbestandteil geworden sind? In dieser Folge klären wir, wie AGBs ausgelegt werden – und wann sie einer Inhaltskontrolle standhalten müssen.
• Auslegung: Warum AGB objektiv und aus Sicht eines durchschnittlichen Kunden zu verstehen sind
• § 305c Abs. 2 BGB: Die Zweifelsregelung – Schutz bei unklaren Klauseln
• Typische Beispiele: Kündigungsklauseln und Haftungsausschlüsse in AGB
• Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB: Aufbau und Prüfungsreihenfolge
• Transparenzgebot: Warum Intransparenz allein nicht genügt – aber fast immer zur Unwirksamkeit führt
• Klausurtipp: Keine geltungserhaltende Reduktion – das Risiko bleibt beim Verwender!
Diese Folge eignet sich ideal, um die Fallbearbeitung bei AGB-Fragen strukturiert und sicher zu beherrschen – vom ersten Auslegungsschritt bis zur sauberen Inhaltskontrolle.
Schlagwörter:
AGB, Auslegung, § 305c Abs. 2 BGB, Inhaltskontrolle, § 307 BGB, § 308 BGB, § 309 BGB, Transparenzgebot, unangemessene Benachteiligung, Verbrauchervertrag, Klauselprüfung, Examensvorbereitung, Zivilrecht
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"Der Faust" ist inzwischen ein "Klassiker"; das Lehrbuch behandelt komprimiert und „auf den Punkt“ die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich sowohl an Studienanfänger:innen als auch an Studierende höherer Semester, die schnell die wichtigsten und klausurrelevanten Bereiche wiederholen möchten."
Beschreibung:
Was passiert, wenn AGB einmal Vertragsbestandteil geworden sind? In dieser Folge klären wir, wie AGBs ausgelegt werden – und wann sie einer Inhaltskontrolle standhalten müssen.
• Auslegung: Warum AGB objektiv und aus Sicht eines durchschnittlichen Kunden zu verstehen sind
• § 305c Abs. 2 BGB: Die Zweifelsregelung – Schutz bei unklaren Klauseln
• Typische Beispiele: Kündigungsklauseln und Haftungsausschlüsse in AGB
• Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB: Aufbau und Prüfungsreihenfolge
• Transparenzgebot: Warum Intransparenz allein nicht genügt – aber fast immer zur Unwirksamkeit führt
• Klausurtipp: Keine geltungserhaltende Reduktion – das Risiko bleibt beim Verwender!
Diese Folge eignet sich ideal, um die Fallbearbeitung bei AGB-Fragen strukturiert und sicher zu beherrschen – vom ersten Auslegungsschritt bis zur sauberen Inhaltskontrolle.
Schlagwörter:
AGB, Auslegung, § 305c Abs. 2 BGB, Inhaltskontrolle, § 307 BGB, § 308 BGB, § 309 BGB, Transparenzgebot, unangemessene Benachteiligung, Verbrauchervertrag, Klauselprüfung, Examensvorbereitung, Zivilrecht
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17 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Fallsammlung Europarecht
"Die Fallsammlung enthält alle wichtigen Entscheidungen zum Unionsrecht. 60 Jahre nach Van Gend & Loos und 70 Jahre nach der ersten Rechtssache 1/53, Verband deutscher Reeder geht die nunmehr 8. Auflage ausführlich auf Fragen des Klimawandels und der Rechtsstaatlichkeit ein."
Titel:
Drittschutz im öffentlichen Baurecht – Überblick und Einstieg
Kurzbeschreibung:
Wann schützt das Baurecht den Einzelnen? In dieser Folge klären wir, was Drittschutz ist, wo er in der Prüfung eine Rolle spielt und was ihr zu § 42 Abs. 2 VwGO und § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO wissen müsst. Ein systematischer Überblick für Studium und Examen!
Folgenbeschreibung:
Was bedeutet eigentlich Drittschutz im Baurecht? Wann reicht es nicht mehr, dass eine Baugenehmigung rechtswidrig ist? Und welche Rolle spielt das subjektive Recht in der Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage?
In dieser Folge gehen wir Schritt für Schritt durch:
Was Drittschutz genau heißt
Wo im Prüfungsschema ihr Drittschutz ansprechen müsst
Wie ihr erkennt, ob eine Norm drittschützend ist (Schutznormtheorie)
Was der Unterschied zwischen generell und partiell drittschützenden Normen ist
Warum § 42 Abs. 2 VwGO und § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO so wichtig sind
Mit anschaulichen Beispielen aus und außerhalb des Baurechts
Perfekt für Studierende, die eine sichere Grundlage für Nachbarklagen und den Umgang mit subjektiven öffentlichen Rechten legen möchten.
Verlinkungen & Materialien:
§ 34 BauGB – Unbeplanter Innenbereich
§ 15 BauNVO – Rücksichtnahmegebot
§ 42 Abs. 2 VwGO – Klagebefugnis
§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO – Aufhebung von Verwaltungsakten
Schlagwörter:
Baurecht, öffentliches Recht, Drittschutz, Schutznormtheorie, Klagebefugnis, Gebietserhaltungsanspruch, Rücksichtnahme, Verwaltungsrecht, Examensvorbereitung, Jurastudium, Kurzerklärt
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Drittschutz im öffentlichen Baurecht – Überblick und Einstieg
Kurzbeschreibung:
Wann schützt das Baurecht den Einzelnen? In dieser Folge klären wir, was Drittschutz ist, wo er in der Prüfung eine Rolle spielt und was ihr zu § 42 Abs. 2 VwGO und § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO wissen müsst. Ein systematischer Überblick für Studium und Examen!
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Was bedeutet eigentlich Drittschutz im Baurecht? Wann reicht es nicht mehr, dass eine Baugenehmigung rechtswidrig ist? Und welche Rolle spielt das subjektive Recht in der Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage?
In dieser Folge gehen wir Schritt für Schritt durch:
Was Drittschutz genau heißt
Wo im Prüfungsschema ihr Drittschutz ansprechen müsst
Wie ihr erkennt, ob eine Norm drittschützend ist (Schutznormtheorie)
Was der Unterschied zwischen generell und partiell drittschützenden Normen ist
Warum § 42 Abs. 2 VwGO und § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO so wichtig sind
Mit anschaulichen Beispielen aus und außerhalb des Baurechts
Perfekt für Studierende, die eine sichere Grundlage für Nachbarklagen und den Umgang mit subjektiven öffentlichen Rechten legen möchten.
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