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Kurzerklärt - Der Jurapodcast Archiv

672 Episoden
16 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht AT

"Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So können sich die Leser:innen selbst ein Bild machen, ehe sie die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nehmen. Jedes Kapitel schließt mit Hinweisen zu Aufbau und Darstellung der behandelten Probleme."

Beschreibung:

In dieser Folge starten wir mit einem Überblick über die heimlichen Überwachungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung – also Zwangsmaßnahmen, die der Beschuldigte zunächst gar nicht bemerkt. Wir schauen uns die wichtigsten Vorschriften ab § 100 StPO an, von der Funkzellenabfrage bis hin zum großen Lauschangriff, und klären, welche Inhalte damit ermittelt werden können – und welche nicht.

Inhalt dieser Folge:

Einteilung der Zwangsmaßnahmen in offene und verdeckte Maßnahmen

Funkzellenabfrage (§ 100g Abs. 3 StPO) – Legaldefinition, Zweck, Praxisbeispiele

Erhebung gespeicherter Standortdaten (§ 100g Abs. 1 S. 3 StPO) – wann retrograde Standortdaten ermittelt werden dürfen

Überwachung der Telekommunikation (§ 100a StPO) – laufende Kommunikation abhören oder mitlesen

Quellen-TKÜ (§ 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO) – Kommunikation an der Quelle vor oder nach der Verschlüsselung abgreifen

Unterschied zur Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) – Zugriff auf alle gespeicherten Daten

Akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO) – „Großer Lauschangriff“ und erfasste Rückzugsorte

Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum (§ 100f StPO) – „Kleiner Lauschangriff“ z. B. im PKW

Lerneffekte:

Systematische Einordnung der heimlichen Überwachungsmaßnahmen

Abgrenzung zwischen laufender Kommunikation, gespeicherten Daten und Raumüberwachung

Verständnis der Unterschiede zwischen großem und kleinem Lauschangriff

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17 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."

Beschreibung:

Wann kann man eigentlich aus einem Vertrag wieder „aussteigen“? In dieser Folge geben wir einen kompakten Überblick zum Rücktrittsrecht im BGB, zeigen die Abgrenzung zum Schadensersatz und erläutern die wichtigsten Voraussetzungen – vom gegenseitigen Vertrag bis zur Fristsetzung. Dazu gibt’s anschauliche Beispiele und den Blick auf zentrale Normen wie §§ 323, 324 und 326 BGB.

Inhalt dieser Folge:

Rücktritt vs. Schadensersatz – Grundprinzipien und Unterschiede

Die zentrale Rolle des § 323 BGB

Gegenseitiger Vertrag als Anwendungsbereich

Nicht- und Schlechtleistung – Beispiele und Abgrenzung

Fristsetzung: Anreiz- und Warnfunktion

Entbehrlichkeit der Frist (§ 323 Abs. 2 BGB)

Ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung

Relatives Fixgeschäft vs. absolutes Fixgeschäft

Besondere Umstände

Verhältnis zu §§ 324, 326 BGB

Nebeneinander von Rücktritt und Schadensersatz (§ 325 BGB) – Beispiel „Motorschaden beim Gebrauchtwagen“

Rechtsfolgen des Rücktritts: Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis (§§ 346 ff. BGB)

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17 Minuten
  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Nachrichtendienstrecht

"Das Recht der Nachrichtendienste ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet. Das vorliegende Kompendium zum Nachrichtendienstrecht gibt einen systematischen Überblick über die zerfaserte, auf zahlreiche Gesetze verteilte Materie. Die 2. Auflage berücksichtigt bereits die seit 1.1.2024 geltenden Neuregelungen."

Beschreibung:

Pferdezucht im Außenbereich – privilegierte Landwirtschaft oder schon Gewerbe? Das BVerwG-Urteil vom 19.04.1985 klärt, wann eine Reithalle noch dem landwirtschaftlichen Betrieb „dient“ und wo die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit verläuft. Wir arbeiten den Landwirtschaftsbegriff im Bauplanungsrecht systematisch auf – mit allen Prüfungsstufen für die Klausur.

Inhalt dieser Folge:

Systematik Bauplanungsrecht: § 30 – § 34 – § 35 BauGB

Außenbereich: Grundsatz des Bauverbots & Privilegierung nach § 35 Abs. 1

Landwirtschaftsbegriff (§ 201 BauGB) + BVerwG-Merkmale

Veredelungsstufe: Reiterausbildung eigener Jungpferde

Abgrenzung zu Gewerbe: Kriterien & Beispiele

„Dienen“ dem Betrieb: funktionale Erforderlichkeit & angemessene Dimensionierung

Lerneffekte:

Landwirtschaftsbegriff inkl. Veredelungsstufen sicher anwenden

Abgrenzung Landwirtschaft – Gewerbe in der Klausur sauber begründen

Funktionaler Zusammenhang & Angemessenheitsprüfung bei „Dienen“

Sonderfigur „Mitziehen“ einordnen

Öffentliche Belange im Außenbereich strukturiert prüfen

Schlagwörter:

Baurecht, § 35 BauGB, Landwirtschaft, Gewerbe, Pferdezucht, Reithalle, Außenbereich, Privilegierung, Veredelungsstufe, Mitziehen, Öffentliche Belange

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12 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht AT

"Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So können sich die Leser:innen selbst ein Bild machen, ehe sie die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nehmen. Jedes Kapitel schließt mit Hinweisen zu Aufbau und Darstellung der behandelten Probleme."

Beschreibung:

In dieser Folge schauen wir uns zwei Klassiker rund um Kfz-Kennzeichen an: zum einen die Prüfplakette als mögliche Urkunde, zum anderen den Versuch, Kennzeichen durch Übersprühen oder Folienmanipulation vor Blitzern zu tarnen. Dabei analysieren wir aktuelle und ältere Rechtsprechung des BayObLG (20.01.2020 – 207 StRR 2737/19) und des BGH (21.09.1999 – 4 StR 71/99) und klären, wo die Grenze zwischen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch verläuft.

Inhalt dieser Folge:

Wiederholung: Dreischritt der Urkundendefinition (Perpetuierungs-, Beweis-, Garantiefunktion)

Zusammengesetzte Urkunde bei Kfz-Kennzeichen

Prüfplakette: Beweisfunktion nur bei Eintrag in Zulassungsbescheinigung Teil I

Warum Plakette + Nummernschild allein den Aussteller nicht erkennen lassen

BayObLG: Keine Urkundenqualität ohne erkennbaren Aussteller

BGH zu Lack- und Folienmanipulation: Kein Verfälschen der Urkunde, sondern nur eingeschränkte Ablesbarkeit

Abgrenzung: Urkundenfälschung (§ 267 StGB) vs. Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)

Lerneffekte:

Sicherer Umgang mit der Urkundendefinition bei Kfz-Dokumenten

Verständnis der Anforderungen an die Garantiefunktion bei Prüfplaketten

Klare Abgrenzung zwischen Verfälschen des Inhalts und bloßer Beeinträchtigung der Lesbarkeit

Prüfungssichere Anwendung von § 267 StGB und § 22 StVG in Verkehrsstrafrechtsfällen

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15 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Digitalisierung und Recht

"Das Lehrbuch trägt den veränderten Anforderungen an die juristische Ausbildung Rechnung und gibt Antworten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung Künstlicher Intelligenz. In einem ersten Teil, der der Digitalisierung juristischer Wertschöpfungsketten gewidmet ist, werden die Grundlagen der Digitalisierung des Rechtsmarkts und deren rechtliche Grenzen aufgezeigt, etwa durch das anwaltliche Berufsrecht. Sodann werden Aspekte und Methoden einer Business-Analyse für den Bereich Recht dargestellt."

Beschreibung:

In dieser Folge geht es um einen Klassiker der Urkundendefinition – die zusammengesetzte Urkunde – und wie sie am Beispiel von Kfz-Kennzeichen und Versicherungskennzeichen in der Rechtsprechung beurteilt wird. Wir schauen uns dazu den Beschluss des OLG Koblenz vom 19. 5. 2016 (2 OLG 4 Ss 158/15) an und klären, wann ein Kennzeichen tatsächlich Urkundenqualität hat – und wann nicht.

Inhalt dieser Folge:

Wiederholung des Prüfungsaufbaus zur Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Dreischritt der Urkundendefinition: Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion

Zusammengesetzte Urkunde: Begriff, Aufbau und typische Klausurprobleme

Fallanalyse: entstempeltes Kfz-Kennzeichen – Urkunde oder nicht?

OLG-Koblenz-Argumentation: Verlust von Garantiefunktion und Beweiswert

Abgrenzung zum Kennzeichenmissbrauch (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 StVG)

Exkurs: Versicherungskennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge (Mofa, Roller, E-Scooter)

Warum beides – Kennzeichen und Versicherungskennzeichen – regelmäßig in Examensklausuren auftaucht

Lerneffekte:

Sicherer Umgang mit der Urkundendefinition im Dreischritt

Verständnis der Besonderheiten zusammengesetzter Urkunden

Abgrenzung zwischen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch

Übertrag auf Klausurklassiker: Kfz- und Versicherungskennzeichen

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21 Minuten
Manchmal läuft’s. Manchmal läuft’s nicht. Vom Aufschieben ins Motivationsloch – und wieder heraus.

In dieser ersten Folge nehme ich euch mit durch meinen ganz eigenen Weg vom Prokrastinieren hin zu einem echten Motivationstief, und wie ich es schaffe, dort wieder rauszukommen.

Ich erzähle von meinen eigenen Routinen, Fehlversuchen und kleinen Erfolgen – und übertrage das immer wieder auf Situationen, die Studierende nur zu gut kennen: Klausurvorbereitung, Hausarbeiten, Lernen in der Bib.

Denn auch wenn das hier ein kleiner Test zum Laberpodcast ist, gibt’s zwischendurch immer konkrete Tipps und kleine Strategien, die euch helfen können, in Bewegung zu kommen, wenn’s gerade hakt.

Und keine Sorge: Das hier wird kein 08/15-Motivationspodcast mit Kalenderweisheiten und auch kein glattgebügeltes Selbstoptimierungsformat. Neben der Laberei gibt’s hier immer auch was zum Mitnehmen – versprochen ohne Allgemeinplätze, dafür mit realen Problemen, die jeden beschäftigen, der lernt oder sich intensiv mit einem Thema auseinandersetzt.

Egal ob ihr gerade mit einem Stapel Karteikarten kämpft oder einfach nicht ins Dokument findet: Diese Folge ist euer lockerer Begleiter für nebenbei – mit ein bisschen Selbstironie, ehrlichen Einblicken und Motivation zum Mitnehmen.

In dieser Folge:

Warum Prokrastination oft nicht Faulheit, sondern Selbstschutz ist

Wie ihr aus einem Motivationsloch wieder herauskommt

Kleine Tricks, die bei mir und bei Studierenden funktionieren

Warum der erste Schritt oft schon die halbe Miete ist

Schlagwörter: Motivation, Prokrastination, Jura-Alltag, Studium, Selbstorganisation, Lernen, Produktivität, Studienmotivation

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14 Minuten
  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Digitalisierung und Recht

"Das Lehrbuch trägt den veränderten Anforderungen an die juristische Ausbildung Rechnung und gibt Antworten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung Künstlicher Intelligenz. In einem ersten Teil, der der Digitalisierung juristischer Wertschöpfungsketten gewidmet ist, werden die Grundlagen der Digitalisierung des Rechtsmarkts und deren rechtliche Grenzen aufgezeigt, etwa durch das anwaltliche Berufsrecht. Sodann werden Aspekte und Methoden einer Business-Analyse für den Bereich Recht dargestellt. Schließlich beschäftigt sich ein eigenes Kapitel mit rechtlichen und ethischen Anforderungen an Künstliche Intelligenz und darauf aufbauende Systeme und Technologien."

Beschreibung:

In dieser Folge tauchen wir tief ein in eine Norm, die im Examensstoff gern übersehen wird – aber extrem klausurrelevant ist: § 285 BGB. Wenn ein Schuldner wegen Unmöglichkeit nicht mehr leisten muss, aber anstelle der Leistung etwas anderes bekommt – dann kommt das sogenannte stellvertretende commodum ins Spiel. Und genau das kann der Gläubiger herausverlangen.

Wir klären:

Wann genau § 285 greift – und wann nicht.

Warum das Ganze kein Schadensersatz, sondern ein eigener Anspruch ist.

Welche klassischen Konstellationen im Falltraining wichtig sind.

Und wie ihr das Ganze prüft, subsumiert und im Gutachten richtig verortet.

Mit dabei: Zwei prüfungstaugliche Fallbeispiele – einmal mit Versicherungszahlung, einmal mit Verkauf an einen Dritten. Und natürlich der Blick auf das Zusammenspiel mit § 275 und § 326 BGB.

Inhalt dieser Folge:

Funktionen und Ziel von § 285 BGB

Unterschiede zu Schadensersatzansprüchen (§ 280 BGB)

Das commodum ex re und das commodum ex negotiatione

Vier Prüfungspunkte für § 285 BGB:

§ 285 Abs. 2: Anrechnung auf Schadensersatz

Beispiel: Gebrauchtwagen doppelt verkauft – was bekommt der Gläubiger?

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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Digitalisierung und Recht

"Das Lehrbuch trägt den veränderten Anforderungen an die juristische Ausbildung Rechnung und gibt Antworten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung Künstlicher Intelligenz. In einem ersten Teil, der der Digitalisierung juristischer Wertschöpfungsketten gewidmet ist, werden die Grundlagen der Digitalisierung des Rechtsmarkts und deren rechtliche Grenzen aufgezeigt, etwa durch das anwaltliche Berufsrecht. Sodann werden Aspekte und Methoden einer Business-Analyse für den Bereich Recht dargestellt."

Beschreibung:

In dieser Folge schauen wir uns an, wie § 34 BauGB Einzelhandelsvorhaben im unbeplanten Innenbereich begrenzt – speziell durch den Sperrriegel des § 34 Abs. 3 BauGB zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche. Anhand eines OVG-Falls klären wir, warum auch unterhalb der 800-m²-Grenze schädliche Auswirkungen drohen können – und wie ihr das in der Klausur prüft.

Inhalt dieser Folge:

Prüfpfad bei § 34 BauGB: Einfügen (Abs. 1/2) + Sperre (Abs. 3)

Begriff und Bedeutung „großflächiger Einzelhandel“ (§ 11 Abs. 3 BauNVO)

Abgrenzung: Großflächigkeit ≠ Voraussetzung für Abs. 3

Kriterien für „schädliche Auswirkungen“: Funktions- statt Konkurrenzschutz

Bestimmung der Verkaufsfläche (kundenzugängliche Bereiche mitzählen)

Definition „Zentraler Versorgungsbereich“ und Abgrenzung zu anderen Standorten

Prognosemaßstab: Flächenrelation, Entfernung, Magnetbetriebe, kumulative Effekte, Erreichbarkeit

Fallauswertung: Einfügen bejaht, Vorhaben scheitert an Abs. 3

Lerneffekte:

§ 34 BauGB immer zweistufig prüfen

Bedeutung der 800-m²-Grenze kennen – aber nicht überbewerten

Verkaufsfläche präzise bestimmen

Prognose „schädliche Auswirkungen“ strukturiert begründen

Schlagwörter:

Baurecht, § 34 BauGB, zentraler Versorgungsbereich, großflächiger Einzelhandel, Verkaufsfläche, Sperrwirkung, BauNVO, Einfügen, Prognose, Funktionsschutz

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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Handelsrecht

"Die ausführliche Darstellung zum Handelsrecht richtet sich an Studierende, die sich in die Grundlagen dieses Rechtsgebiets einarbeiten oder den Stoff vor Klausuren und Prüfungen gezielt wiederholen möchten. Zahlreiche Beispielsfälle veranschaulichen den Lernstoff und erleichtern das Einprägen der Lerninhalte."

Beschreibung:

In dieser Folge geht’s um den Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB. Der kommt ins Spiel, wenn der Schuldner eine Leistungspflicht verletzt – etwa weil er gar nicht leisten kann – und der Gläubiger bereits im Vertrauen auf die Vertragserfüllung investiert hat. Anders als beim Schadensersatz statt der Leistung geht es hier nicht um entgangenen Gewinn, sondern um vergebliche Kosten, also das sogenannte „negative Interesse“.

Wir zeigen anhand eines Beispiels, wann der Anspruch greift, worin der Unterschied zum Schadensersatz besteht und warum man manchmal besser beraten ist, sich für § 284 BGB zu entscheiden. Außerdem werfen wir einen Blick auf die Abgrenzung zu Luxusaufwendungen – denn nicht jede teure Sonderanfertigung ist „billigerweise“ ersatzfähig.

In der Folge lernst du:

Was § 284 BGB vom Schadensersatz unterscheidet

Wann eine Aufwendung „vergeblich“ ist

Warum es auf das Vertrauen in die Leistung ankommt

Wie man Luxusaufwendungen und Zweckverfehlung abgrenzt

Warum § 284 auch bei ideellen Zwecken greift

Wie du den Aufbau des Anspruchs in der Klausur sauber strukturierst

Schlagwörter:

§ 284 BGB, Aufwendungsersatz, negatives Interesse, Pflichtverletzung, Vertrauenstatbestand, vergebliche Aufwendungen, Luxusaufwendungen, Schadensersatz statt der Leistung, SE-Alternativität, Vertragsrecht, BGB AT, Leistungsstörungen, Zweckverfehlung

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  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Nachrichtendienstrecht

"Das Recht der Nachrichtendienste ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet. Das vorliegende Kompendium zum Nachrichtendienstrecht gibt einen systematischen Überblick über die zerfaserte, auf zahlreiche Gesetze verteilte Materie. Die 2. Auflage berücksichtigt bereits die seit 1.1.2024 geltenden Neuregelungen."

Beschreibung:

Was ist eigentlich ein „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“? Und wann kippt ein Vorhaben aus dem Innenbereich in den Außenbereich? Diese Folge ist die Grundlage für alles, was in § 34 BauGB folgt – denn ohne saubere Prüfung der ersten beiden Tatbestandsmerkmale landet ihr in der falschen Norm.

Wir klären heute Schritt für Schritt:

Wann der § 34 BauGB überhaupt eröffnet ist,

wie ihr „Ortsteil“ und „Bebauungszusammenhang“ richtig prüft,

welche Gebäude maßstabbildend sind – und welche nicht,

warum das alte Kasernengelände kein Innenbereich mehr ist,

und wieso der Glaspalast im Fachwerkdorf den Zusammenhang nicht zerstört.

Ein Muss für jede Baurechtsklausur, die ohne Bebauungsplan spielt.

Schlagwörter:

§ 34 BauGB, Innenbereich, Außenbereich, Ortsteil, Bebauungszusammenhang, Splittersiedlung, Maßstabbildung, Verkehrsanschauung, Fremdkörper, Einfügung, Baurecht, Baurechtsklausur, Bauplanungsrecht

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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Geschichte des Strafrechts

"Das Lehrbuch bietet eine Einführung in die neuzeitliche Geschichte des Strafrechts. Ausgehend von der Entwicklung im Mittelalter wird nicht nur die Geschichte des Strafrechts im Allgemeinen nachgezeichnet, sondern es werden darüber hinaus auch ausgewählte Institute des Strafrechts beleuchtet, deren Entwicklung sich über mehrere Epochen erstreckt."

Beschreibung:

Heute geht’s ans Eingemachte bei den Zwangsmaßnahmen nach § 100g StPO. Wir schließen das Thema vorerst ab – mit einem tiefen Einblick in Funkzellenabfrage, retrograde und antegrade Standortdaten sowie den Unterschied zu einfachen Verkehrsdaten. Und natürlich klären wir auch, was § 100g Abs. 1 Satz 1 überhaupt noch für eine Funktion hat.

Du lernst:

Was genau eine Funkzellenabfrage nach § 100g Abs. 3 ist

Wann du retrograde Standortdaten nach § 100g Abs. 1 S. 3 erheben darfst

Warum Abs. 2 mit seinem Katalog besonders schwerer Straftaten so entscheidend ist

Worin sich der Verdachtsgrad bei Abs. 1 und Abs. 3 unterscheidet

Was du zur Subsidiaritätsklausel und zur Verhältnismäßigkeit wissen musst

Welche Rolle § 100g Abs. 1 S. 1 spielt – und welche Daten nicht erfasst werden dürfen

Ganz ohne Panik: Wenn ihr die verschiedenen Zwecke der Maßnahmen verstanden habt, könnt ihr den „unlesbaren“ Gesetzestext gut in der Klausur anwenden.

Nächste Folge? Dann wird’s spannend: Wie kommt man eigentlich an Gesprächsinhalte ran?

Schlagwörter:

§ 100g StPO, Funkzellenabfrage, Standortdaten, Verkehrsdaten, Zwangsmaßnahmen, Strafprozessrecht, Schockanruf, Anfangsverdacht, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, § 100a StPO, StPO-Klausur, Klausur StrafR BT

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Beschreibung:

In dieser Folge klären wir, wie ihr bei einem Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich das richtige Plangebiet bestimmt – also ob ihr § 30, § 34 oder § 35 BauGB prüft. Im Mittelpunkt steht der Einstieg in den § 34 BauGB mit einem Überblick über die Prüfungsreihenfolge und die Abgrenzung zwischen § 34 Abs. 2 und Abs. 1.

Außerdem geht es darum, was ein faktisches Baugebiet ist, wie man die nähere Umgebung und ihre Eigenart ermittelt und welche Rolle die Baunutzungsverordnung in der Klausur spielt.

Konkret geht es um:

Einstieg in die planungsrechtliche Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich

§ 34 Abs. 2 BauGB als lex specialis: Wann liegt ein faktisches Baugebiet vor?

Prüfung der Art der baulichen Nutzung nach BauNVO

Übergang zu § 34 Abs. 1 BauGB: Einfügen nach Art, Maß, Bauweise und Grundstücksfläche

Rücksichtnahme und Ortsbild – worauf es in der Klausur ankommt

§ 34 Abs. 3 BauGB: Schutz zentraler Versorgungsbereiche

Ausblick: Abgrenzung zu § 30 und § 35 BauGB, vertiefte Folgen zu § 34

Lerneffekte:

Du verstehst, wann welcher Absatz des § 34 BauGB anzuwenden ist

Du lernst, was unter näherer Umgebung und Eigenart zu verstehen ist

Du erkennst, wie sich das Vorhaben in die Umgebung einfügen muss

Du kannst das Prüfungsschema in der Klausur systematisch anwenden

Schlagwörter:

§ 34 BauGB, faktisches Baugebiet, nähere Umgebung, Einfügen, Art der baulichen Nutzung, Baunutzungsverordnung, Ortsbild, zentrale Versorgungsbereiche, Prüfungsschema, Baurecht, Innenbereich, Genehmigungsfähigkeit

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"Die ausführliche Darstellung zum Handelsrecht richtet sich an Studierende, die sich in die Grundlagen dieses Rechtsgebiets einarbeiten oder den Stoff vor Klausuren und Prüfungen gezielt wiederholen möchten. Zahlreiche Beispielsfälle veranschaulichen den Lernstoff und erleichtern das Einprägen der Lerninhalte."

Beschreibung:

Heute geht’s um ein besonderes Schuldverhältnis: Wenn ein Vertrag über eine von Anfang an unmögliche Leistung abgeschlossen wird – etwa, weil die Vase längst verbrannt oder das Auto längst zerstört war – bleibt der Vertrag trotzdem wirksam. Und trotzdem kann es einen Schadensersatzanspruch geben, wenn der Schuldner die Unmöglichkeit kannte oder fahrlässig nicht erkannt hat. Geregelt ist das in § 311a Abs. 2 BGB.

In der Folge zeigen wir euch:

wie ihr die Anspruchsgrundlage prüft,

worauf beim „Vertretenmüssen“ zu achten ist,

wann § 278 oder § 166 zur Wissenszurechnung führen,

wie sich absolute Fixgeschäfte verhalten

und

wie auch Folgeschäden – wie etwa entgangene Gewinne oder Zusatzkosten – vom Schadensersatz erfasst sein können.

Am Beispiel eines zerstörten Porzellanlagers, eines verschusselten Antiquitätenhändlers und eines Konzertgitarristen wird klar: Bei § 311a Abs. 2 geht es nicht um das „Ob“ der Unmöglichkeit – sondern um das „Wer wusste was – und wann?“

Lerneffekte:

Abgrenzung zur nachträglichen Unmöglichkeit (§ 283 BGB)

Voraussetzungen und Struktur von § 311a Abs. 2 BGB

Vertretenmüssen bei anfänglicher Unkenntnis

Wissenszurechnung bei Gehilfen und Vertretern

Prüfung von Fixgeschäften und Zeitpunkt der Beurteilung

Ersatzfähigkeit von Folgeschäden nach Differenzhypothese

Schlagwörter:

§ 311a Abs. 2 BGB, anfängliche Unmöglichkeit, Schadensersatz statt der Leistung, § 275 BGB, § 326 BGB, § 278 BGB, § 166 BGB, Vertretenmüssen, Unkenntnis, Fahrlässigkeit, Wissenszurechnung, Differenzhypothese, Porzellanbeispiel, Fixgeschäft, Prüfungsschema

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"Das Lehrbuch bietet eine Einführung in die neuzeitliche Geschichte des Strafrechts. Ausgehend von der Entwicklung im Mittelalter wird nicht nur die Geschichte des Strafrechts im Allgemeinen nachgezeichnet, sondern es werden darüber hinaus auch ausgewählte Institute des Strafrechts beleuchtet, deren Entwicklung sich über mehrere Epochen erstreckt."

Beschreibung:

In dieser Folge dreht sich alles um einen echten Prüfungs-Klassiker: die Urkundenfälschung nach § 267 StGB.

Am Beispiel gefälschter Impfpässe erklären wir euch den Aufbau, die Urkundendefinition, die Varianten der Tathandlung – und natürlich, worauf es in der Klausur bei Tatbestand, Täuschungsabsicht und Abgrenzungen ankommt.

Inhalt dieser Folge:

Einstieg über einen echten Corona-Fall: Fälschung von Impfnachweisen

Gesetzestext und Varianten des § 267 Abs. 1: Herstellen, Verfälschen, Gebrauchen

Prüfungsaufbau inkl. subjektivem Tatbestand und Täuschungsabsicht

Definition der Urkunde mit Dreischritt: Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion

Was ist keine Urkunde? Abgrenzung zu Kennzeichen, Beweiszeichen, gespeicherten Daten

Besondere Konstellationen: Stempel, Durchschriften, Bierdeckelstriche

Abgrenzung: § 267 (Grundtatbestand), Abs. 3 (besonders schwerer Fall), Abs. 4 (Qualifikation: Bandenbegehung)

Einordnung des § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten)

Lerneffekte:

Vollständiger Prüfungsaufbau zum § 267 StGB

Klare Definition und Abgrenzung des Tatobjekts „Urkunde“

Systematisches Verständnis von Beweis-, Perpetuierungs- und Garantiefunktion

Überblick über besonders schwere Fälle (§ 267 Abs. 3) und Qualifikationstatbestand (§ 267 Abs. 4)

Schlagwörter:

Urkundenfälschung, § 267 StGB, unechte Urkunde, Perpetuierungsfunktion, Beweisfunktion, Garantiefunktion, Impfpässe, Beweiszeichen, § 269 StGB, gefälschte Dokumente, Täuschung im Rechtsverkehr, StrafR AT, StrafR BT, Examen Strafrecht

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15 Minuten
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Beschreibung:

Was passiert, wenn ein Schuldner nach Vertragsschluss plötzlich nicht mehr leisten kann? In dieser Folge klären wir, wann Schadensersatz statt der Leistung nach § 283 BGB in Betracht kommt – und warum es nicht um die Unmöglichkeit selbst geht, sondern um das Verhalten, das dazu geführt hat. Wir unterscheiden außerdem die nachträgliche von der anfänglichen Unmöglichkeit anhand zweier anschaulicher Beispiele. Mit dabei: Ein gestohlenes E-Bike, ein zerstörtes Regal – und ein wichtiger Verweis auf § 311a BGB.

§ 283 BGB regelt SE statt der Leistung bei nachträglicher Unmöglichkeit

Maßgeblich: Der Schuldner muss das Leistungshindernis zu vertreten haben

Pflichtverletzung liegt bereits im Ausbleiben der Leistung – nicht im Verschulden selbst

Abgrenzung zu § 311a Abs. 2 BGB bei anfänglicher Unmöglichkeit

Besonderheit bei Teilleistungen nach § 283 S. 2 i. V. m. § 281 BGB

Schlagwörter:

§ 283 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 275 BGB, § 311a Abs. 2 BGB, nachträgliche Unmöglichkeit, anfängliche Unmöglichkeit, Vertretenmüssen, Schadensersatz statt der Leistung, Pflichtverletzung, SE stdL, Teilleistung, BGB AT

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