SR211 Urkundenfälschung § 267 StGB | übersprühte Kfz-Kennzeichen | Prüfplaketten auf Kennzeichen

SR211 Urkundenfälschung § 267 StGB | übersprühte Kfz-Kennzeichen | Prüfplaketten auf Kennzeichen

12 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten

Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht
AT


"Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und
OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des
Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede
Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des
Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der
entscheidenden Passage der Gründe. So können sich die Leser:innen
selbst ein Bild machen, ehe sie die anschließende Analyse der
Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nehmen. Jedes Kapitel
schließt mit Hinweisen zu Aufbau und Darstellung der behandelten
Probleme."


Beschreibung:


In dieser Folge schauen wir uns zwei Klassiker rund um
Kfz-Kennzeichen an: zum einen die Prüfplakette als
mögliche Urkunde, zum anderen den Versuch, Kennzeichen durch
Übersprühen oder Folienmanipulation vor Blitzern zu tarnen. Dabei
analysieren wir aktuelle und ältere Rechtsprechung des BayObLG
(20.01.2020 – 207 StRR 2737/19) und des BGH (21.09.1999 – 4 StR
71/99) und klären, wo die Grenze zwischen Urkundenfälschung und
Kennzeichenmissbrauch verläuft.


Inhalt dieser Folge:


Wiederholung: Dreischritt der Urkundendefinition
(Perpetuierungs-, Beweis-, Garantiefunktion)

Zusammengesetzte Urkunde bei Kfz-Kennzeichen

Prüfplakette: Beweisfunktion nur bei Eintrag in
Zulassungsbescheinigung Teil I

Warum Plakette + Nummernschild allein den Aussteller nicht
erkennen lassen

BayObLG: Keine Urkundenqualität ohne erkennbaren Aussteller

BGH zu Lack- und Folienmanipulation: Kein Verfälschen der
Urkunde, sondern nur eingeschränkte Ablesbarkeit

Abgrenzung: Urkundenfälschung (§ 267 StGB) vs.
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)



Lerneffekte:


Sicherer Umgang mit der Urkundendefinition bei Kfz-Dokumenten


Verständnis der Anforderungen an die Garantiefunktion bei
Prüfplaketten


Klare Abgrenzung zwischen Verfälschen des Inhalts und bloßer
Beeinträchtigung der Lesbarkeit


Prüfungssichere Anwendung von § 267 StGB und § 22 StVG in
Verkehrsstrafrechtsfällen


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