Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche

Kurzerklärt - Der Jurapodcast Archiv

672 Episoden
14 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Einführung in das Bereicherungsrecht

"Das Bereicherungsrecht wird in seinen wesentlichen, insbesondere prüfungsrelevanten Facetten anhand von zahlreichen Fällen erläutert. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die grundlegenden Strukturen gelegt, damit sich Studierende unterschiedlichen Ausbildungsstands durch das Dickicht des Bereicherungsrechts schlagen können. Durch die konzise Darstellung ist die Einführung besonders für Studierende geeignet, die sich einen zügigen Überblick über diese Kernmaterie des Zivilrechts verschaffen wollen."

Beschreibung:

Was passiert, wenn ein Vertrag unter Bedingungen geschlossen wurde, die sich im Nachhinein grundlegend ändern? In dieser Folge steigen wir ein in § 313 BGB – die zentrale Vorschrift zur Störung der Geschäftsgrundlage. Wir klären, was sich hinter dem Begriff verbirgt, warum § 313 eine Ausnahme vom Grundsatz „pacta sunt servanda“ ist und welche Voraussetzungen im ersten Prüfungsschritt erfüllt sein müssen. Dabei schauen wir uns auch den Unterschied zwischen subjektiver und objektiver Geschäftsgrundlage an – mit klassischen Beispielen aus Praxis und Rechtsprechung.

Bedeutung von § 313 BGB im System des Vertragsrechts

Verhältnis zur Privatautonomie und zu vertraglichen Regelungen

Prüfungsschema: drei Voraussetzungen nach § 313 Abs. 1

Subjektive vs. objektive Geschäftsgrundlage

Corona-Mietverträge und der Fall zur Deutschen Einheit als Beispiele

Abgrenzung zu bloßen Motivirrtümern

Ausblick auf Teil 2: Änderung der Umstände, Unzumutbarkeit und Rechtsfolgen

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
14 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Grundrechte

Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft.

Beschreibung:

Im Außenbereich ist grundsätzlich alles unzulässig – außer es greift eine Privilegierung. In dieser Folge starten wir mit den ersten drei Tatbeständen des § 35 Abs. 1 BauGB. Wir schauen uns nüchtern an, was in den Nummern 1–3 steht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf ihr in der Klausur sofort achten solltet.

Nr. 1: Land- und Forstwirtschaft – nur bei einem echten Betrieb, mit Dauerhaftigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und „Dienen“ des Vorhabens.

Nr. 2: Gartenbauliche Erzeugung – Spezialfall der Landwirtschaft, ohne Beschränkung auf einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche.

Nr. 3: Öffentliche Versorgung und ortsgebundene gewerbliche Betriebe – zentrale Voraussetzung ist die Ortsgebundenheit, also dass der Betrieb nur an dieser Stelle existieren kann.

Didaktisch klar und klausurorientiert: Nach dieser Folge wisst ihr, wann ihr den Einstieg in die Privilegierungsprüfung findet.

Schlagwörter: Baurecht, BauGB, Außenbereich, Privilegierung, § 35 BauGB, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, öffentliche Versorgung, ortsgebundene Betriebe, Ortsgebundenheit, Altenteilerwohnung, Dienen, Nebenerwerbsbetrieb, Bauplanungsrecht

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
2 Minuten
️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht

️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht

️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
15 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."

Beschreibung:

Eine Farbkopie als Fälschung? In dieser Folge schauen wir uns an, wann eine bloße Kopie eine „Urkunde“ im strafrechtlichen Sinne sein kann – und damit unter § 267 StGB fällt. Grundlage ist ein spannender Fall vor dem OLG Stuttgart: Ein Mann legt die Kopien von Behindertenausweisen seiner Tochter ins Auto, um sich Parkvorteile zu erschleichen.

Das lernt ihr heute:

Was genau eine Urkunde im strafrechtlichen Sinn ist – mit allen drei Funktionen

Warum einfache Kopien normalerweise keine Urkunden sind

Wann eine Kopie ausnahmsweise doch Urkundenqualität bekommt

Wie subjektiver Täuschungswille & objektiver Anschein zusammenwirken

Was das OLG Stuttgart zur Indizwirkung der Kopiequalität sagt

Merksatz:

Eine erkennbare Kopie ist keine Urkunde – außer, sie soll nach außen wie ein Original wirken. Dann kommt es auf den Täuschungswillen an.

Urteil:

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2006 – 1 Ss 13/06

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
16 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."

️ Folge 95: Gläubigerverzug – Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Klausurklassiker

§§ 293–304 BGB | Leistungs- und Preisgefahr | Haftungserleichterung | wörtliches Angebot

Beschreibung:

Heute geht’s um den Gläubigerverzug – oder auch Annahmeverzug genannt. Wann gerät der Gläubiger in Verzug, obwohl eigentlich der Schuldner leisten müsste? Und was bedeutet das für Leistungsgefahr, Preisgefahr und die Haftung?

Wir klären:

Wann ein Angebot ordnungsgemäß ist – und wann ein wörtliches genügt

Was passiert, wenn der Gläubiger einfach nicht annimmt

Welche Risiken er dann trägt – Stichwort: Gattungsschuld & Preisgefahr

Lernfokus:

Drei Voraussetzungen: Erfüllbarkeit, ordnungsgemäßes Angebot, Nichtannahme

§ 295 BGB – das genügende wörtliche Angebot bei vorheriger Ablehnung

§ 296 BGB – Angebot entbehrlich bei kalendermäßig bestimmter Mitwirkung

§ 300 BGB – Haftungserleichterung & Gefahrübergang bei Gattungsschuld

§ 326 Abs. 2 S. 1 Var. 2 BGB – Preisgefahr bleibt beim Gläubiger

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
25 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."

Beschreibung:

Was darf man eigentlich im Außenbereich bauen? Und woran scheitert es typischerweise? In dieser Folge klären wir die Grundstruktur des § 35 BauGB – mit Fokus auf die Begriffe „entgegenstehen“ und „beeinträchtigen“ öffentlicher Belange. Denn genau hier liegt die Klausurmusik: privilegierte vs. sonstige Vorhaben, Zulässigkeit vs. restriktive Ausnahme, Abwägung vs. Sperre.

Wir besprechen:

Wie der Außenbereich als Auffangtatbestand zu § 30/§ 34 BauGB funktioniert

Was ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 ist – und warum hier ein anderer Maßstab gilt

Warum „nicht entgegenstehen“ eine geringere Hürde ist als „nicht beeinträchtigen“

Wie ihr das in der Klausur argumentativ sauber aufzieht – mit Beispielen und Argumentationsmustern (z. B. Geflügelzucht & Splittersiedlung)

Lernfokus:

Aufbau und Systematik von § 35 BauGB

Unterschiedliche Zulässigkeitsmaßstäbe bei Abs. 1 vs. Abs. 2

Öffentliche Belange in Abs. 3 BauGB: Was steht wo – und wie wirkt es sich aus?

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
2 Minuten
Themenvorschläge an unser Instagramprofil ️

Beschreibung:

Viele von euch haben die Folge zu Motivation und Prokrastination gehört – und das Feedback war so groß, dass daraus nun ein eigenes Format entsteht: Mehr Kaffee als Kommentar.

Anders als bei Kurzerklärt geht es hier nicht um Lerninhalte, sondern um alles, was rund um Jura passiert: Motivation, Selbstorganisation, Routinen, Krisen – kurz: Themen, die jede:n betreffen, der oder die mit Jura zu tun hat.

Ich bringe meine eigenen Erfahrungen ein – als Student, Examenskandidat, Lehrbeauftragter, Korrektor und jetzt als Doktorand. Ich weiß, wie es sich anfühlt, zwischen Karteikarten, Hausarbeiten, Korrekturstapeln und Fußnoten festzuhängen. Und ich möchte zeigen, welche Strategien mir geholfen haben, solche Phasen zu überstehen. Keine Kalenderweisheiten, sondern ehrliche Gedanken und Tipps, die wirklich funktionieren.

Zum Auftakt gibt es morgen nochmal die bekannte Folge Motivation und Prokrastination.

Am Samstag, den 13. September 2025, startet dann die erste neue Episode – über juristische Routinen, die helfen, motiviert und effektiv zu bleiben.

Schaut auch gerne auf die eigene Instagram-Seite von Mehr Kaffee als Kommentar vorbei und schickt mir Themen oder Anregungen – ich freue mich sehr auf euer Feedback.

Schlagwörter: Jura-Alltag, Motivation, Prokrastination, Routinen, Selbstorganisation, Examensvorbereitung, Jurastudium, Jurapodcast

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
88 Sekunden
Beschreibung:

Viele von euch haben sich gewünscht, dass es neben den ausführlichen Folgen auch etwas Kürzeres für unterwegs gibt – und genau das gibt’s jetzt: Karteikarte to Go.

Das neue Format ist ein Add-on zu Kurzerklärt und funktioniert wie eine Karteikarte fürs Ohr: kurz, kompakt, drei bis fünf Minuten. Keine langen Erklärungen, sondern reines Prüfungswissen in konzentrierter Form. Jede Folge behandelt ein Thema – ob Prüfungsschema, Definition, Meinungsstreit oder Merksatz.

Die Idee dahinter: Kurzerklärt ist wie die Arbeitsgemeinschaft – ausführlich, mit Hintergründen und Beispielen. Karteikarte to Go ist das Lernmaterial für unterwegs: schnell, fokussiert, ohne Ballast. Perfekt also, wenn ihr auf dem Weg zur Uni seid, in der Bib sitzt oder kurz vor dem Examen nochmal Wiederholung braucht.

Am Ende jeder Folge gibt’s einen klaren Merksatz, damit das Wissen auch wirklich hängen bleibt.

Karteikarte to Go ist ab sofort überall dort verfügbar, wo es Podcasts gibt.

Schlagwörter: Jura lernen, Karteikarten, Examensvorbereitung, Jurapodcast, Wiederholung, Prüfungswissen, Lernstrategien

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
4 Minuten
️Podcast Recht Aktuell

️Podcast Karteikarte to Go

️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar

Beschreibung:

Kurzerklärt ist gewachsen – und nicht länger nur ein einzelner Podcast, sondern eine juristische Podcastplattform mit mehreren Formaten, die sich perfekt ergänzen.

In dieser Folge erkläre ich euch, welche Formate es gibt, wofür sie gedacht sind und wie ihr sie optimal nutzen könnt:

Kurzerklärt – die Arbeitsgemeinschaft: das Herzstück mit ausführlichen Erklärfolgen, montags, mittwochs und freitags.

Karteikarte to Go: kurze, kompakte Wiederholungsfolgen – Definitionen, Schemata, Merksätze, drei bis fünf Minuten. Perfekt für unterwegs.

Recht Aktuell: die wichtigsten aktuellen Entscheidungen im Überblick – plus detaillierte Besprechungen einzelner Urteile und Beschlüsse.

Mehr Kaffee als Kommentar: der Mantel und Begleiter – ein Laber- und Motivationspodcast rund um Jura, Studium, Prokrastination, Routinen und Selbstorganisation.

So wisst ihr immer genau, wo ihr welche Inhalte findet – ob ausführliche Erklärungen, schnelle Wiederholung, aktuelle Rechtsprechung oder Gedanken rund ums Lernen.

Eine Übersicht zu allen Formaten findet ihr auch auf unserer Website: www.jura-kurzerklärt.com

Schlagwörter: Jurapodcast, Jura lernen, Examensvorbereitung, Karteikarten, Rechtsprechung aktuell, Motivation, Prokrastination, Selbstorganisation

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
18 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht AT

"Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So können sich die Leser:innen selbst ein Bild machen, ehe sie die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nehmen. Jedes Kapitel schließt mit Hinweisen zu Aufbau und Darstellung der behandelten Probleme."

Beschreibung:

In dieser Folge steigen wir tief in den Kern des § 267 StGB ein: den Unterschied zwischen echten und unechten Urkunden. Wir wiederholen zunächst, was eine Urkunde überhaupt ist (Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion) und wie zusammengesetzte oder Gesamturkunden gebildet werden. Danach geht’s ans Eingemachte: Was unterscheidet eine echte von einer unechten Urkunde – und wie hilft uns die Geistigkeitstheorie dabei?

Inhalt & Lerneffekte:

Urkunde Definition: verkörperte Gedankenerklärung, Beweiseignung, erkennbarer Aussteller

Sonderformen: zusammengesetzte Urkunde (z. B. Kfz-Kennzeichen + Dienststempel + Fahrzeug), Gesamturkunde (z. B. Krankenakte, Handelsbuch)

Tathandlungen § 267 Abs. 1 StGB: Herstellung unechter Urkunde, Verfälschen echter Urkunde, Gebrauchen unechter/verfälschter Urkunde

Echte vs. unechte Urkunde:

Unecht = wenn scheinbarer und wirklicher Aussteller nicht identisch sind (Identitätstäuschung)

Bestimmung des Ausstellers:

Scheinbarer Aussteller: ergibt sich aus Unterschrift/Gesamtumständen

Wirklicher Aussteller: nach Geistigkeitstheorie derjenige, von dem die Erklärung „geistig“ herrührt, der sie gelten lassen will und sich an sie gebunden fühlt

Abgrenzung zur schriftlichen Lüge: Inhaltliche Unwahrheit macht die Urkunde nicht unecht, sondern bleibt unbeachtliche schriftliche Lüge

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
15 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."

Beschreibung:

In dieser Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast geht’s um § 326 BGB und die Frage: Was passiert eigentlich mit der Gegenleistung, wenn die Hauptleistung unmöglich wird?

Wir klären, warum der Anspruch auf Zahlung bei Unmöglichkeit ipso iure entfällt, was es mit der Rücktrittsalternative in § 326 V BGB auf sich hat – und in welchen Fällen der Gläubiger trotz Unmöglichkeit doch zahlen muss.

🟢 Ideal für alle, die den Systemzusammenhang von § 275, § 326 und § 323 BGB verstehen wollen – gerade in der Examensvorbereitung!

Inhalt und Lerneffekte:

§ 326 I BGB: Automatischer Wegfall der Gegenleistung bei Unmöglichkeit

§ 326 II BGB: Zwei Ausnahmen (Verantwortlichkeit des Gläubigers & Annahmeverzug)

§ 326 V BGB: Rücktritt bei Unmöglichkeit – ohne Fristsetzung

Drei Rücktrittskonstellationen:

Irreparable Schlechtleistung

Teilweise Unmöglichkeit

Leistungspflicht außerhalb des Synallagmas

Systematische Abgrenzung zu § 323 BGB

Mit praxisnahen Beispielen – etwa rund um kaputte Vasen, Annahmeverzug und qualitative Unmöglichkeit.

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
13 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."

Beschreibung:

Der VGH München hat am 24.03.2023 entschieden, dass eine Abseilaktion von einer Autobahnbrücke im Rahmen eines Klimaprotests nicht generell verboten werden darf. Stattdessen ist eine zeitliche Beschränkung auf 45 Minuten verhältnismäßig. Das Urteil ist ein Paradebeispiel für Grundrechtsabwägung zwischen Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und Verkehrssicherheit – und zeigt, dass auch Autobahnen nicht automatisch „versammlungsfreie Räume“ sind.

Inhalt & Lerneffekte:

Schutzbereich & Eingriff: Art. 8 GG, Versammlungen unter freiem Himmel, Eingriff durch Verbot/Beschränkung nach Art. 15 BayVersG

Gefahrenprognose: Erforderlich sind konkrete, nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte; bloße Vermutungen reichen nicht

Verhältnismäßigkeit: Prüfung milderer Mittel (z. B. zeitliche Begrenzung statt Totalverbot)

Sachbezug: Verbindung zwischen Protestform und -inhalt kann die Abwägung zugunsten der Versammlungsfreiheit beeinflussen

Örtlichkeit: Auch Autobahnen sind nicht per se versammlungsfrei – die Widmung hat nur Indizwirkung

Praktische Konkordanz: Kompromisslösung durch zeitliche Beschränkung auf 45 Minuten

Examensrelevanz: Strukturierte Abwägung, Gefahrenprognose, Verhältnismäßigkeit, Rolle besonderer Versammlungsorte

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
11 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht AT

"Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So können sich die Leser:innen selbst ein Bild machen, ehe sie die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nehmen. Jedes Kapitel schließt mit Hinweisen zu Aufbau und Darstellung der behandelten Probleme."

Beschreibung:

In Teil 2 unseres Überblicks zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen schauen wir uns die Vorschriften an, mit denen Ermittlungsbehörden Verdächtige gezielt observieren, orten oder undercover ermitteln können. Neben technischen Mitteln wie Peilsendern und IMSI-Catchern geht es auch um den Einsatz verdeckter Ermittler, V-Leute und Informanten – und wo die gesetzlichen Grenzen verlaufen.

Inhalt dieser Folge:

§ 100h StPO – Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum

Bild- und Videoaufnahmen zu Observationszwecken

Einsatz von Peilsendern und GPS-Trackern

§ 100i StPO – Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten

Ermittlung von Geräte- und Kartennummer (IMEI/IMSI)

IMSI-Catcher als „falsche Funkzelle“

Standortermittlung durch „stille SMS“

§ 163f StPO – Längerfristige Observation

Legaldefinition und Voraussetzungen

Einsatz gegen Beschuldigte und Kontaktpersonen

§ 110a StPO – Verdeckter Ermittler (VE)

Dauerhafte Legende und Einschleusen ins Milieu

Abgrenzung zum NOEP (nicht offen ermittelnder Polizeibeamter)

V-Mann und Informant – Unterschiede, Befugnisse, Einsatzbereiche

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
12 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."

Beschreibung:

Was passiert eigentlich rechtlich nach einem wirksamen Rücktritt? In dieser Folge tauchen wir in die §§ 346 ff. BGB ein und erklären, wie sich ein Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt. Wir schauen uns an, was zurückzugeben ist, wann Wertersatz geleistet werden muss und welche Sonderregeln für Nutzungen, nicht gezogene Nutzungen und Verwendungen gelten – mit vielen anschaulichen Beispielen.

Inhalt dieser Folge:

Wirkung des Rücktritts: Erlöschen der primären Leistungspflichten, Umwandlung in Rückgewährschuldverhältnis

Vorrang der Rückgewähr in natura (§ 346 Abs. 1 BGB)

Wertersatzpflichten nach § 346 Abs. 2 BGB (Ausschluss der Rückgewähr, Verbrauch, Veräußerung, Untergang, Verschlechterung)

Nutzungsherausgabe (§ 346 Abs. 1 Hs. 2 BGB) und Wertersatz für Gebrauchsvorteile

Ersatzpflicht für nicht gezogene Nutzungen (§ 347 Abs. 1 BGB) – „Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft“

Berechnung des Wertersatzes bei unterlassener Nutzung

Ersatz notwendiger Verwendungen (§ 347 Abs. 2 S. 1 BGB)

Ersatz sonstiger Aufwendungen (§ 347 Abs. 2 S. 2 BGB)

Praxisbeispiele: gestohlenes Fahrrad, Gebrauchtwagen mit Neulackierung, Ferienwohnung, landwirtschaftliche Fläche

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
24 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."

Beschreibung:

In dieser Folge geht’s um ein Urteil mit Prüfungsstoff-Potenzial: VG Frankfurt, Urteil vom 12.09.2024 – 5 K 3302/22.F. Ein Jäger verliert wegen seiner AfD-Mitgliedschaft und Social-Media-Aktivitäten die Waffenbesitzkarte. Die zentrale Frage: Wann begründen politische Äußerungen oder Likes eine Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG?

Wir klären:

Wie das Waffengesetz mit Zuverlässigkeit und Meinungsfreiheit umgeht

Ob die AfD als Verdachtsfall für lit. b reicht (Spoiler: nein)

Was der Unterschied zwischen Meinung und verfassungsfeindlicher Bestrebung ist

Warum das Bestimmtheitsgebot nach § 37 VwVfG so wichtig ist

Lernfokus:

Struktur und Prüfungssystematik von § 5 WaffG

Aktuelle Streitfrage: Verdacht vs. Feststellung bei Parteimitgliedschaften

Subsumtion verfassungsrechtlicher Maßstäbe im Ordnungsrecht

Schlagwörter:

§ 5 WaffG · Waffenrecht · Unzuverlässigkeit · AfD · Social Media · Verfassungsschutz · Meinungsfreiheit · VG Frankfurt Urteil vom 12.09.2024 – 5 K 3302/22.F

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur