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  4. ZR102 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Tatbestandsmerkmal Rechtsgutsverletzung | Überblick Teil 3
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei-
und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den
Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr
als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem
gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer
Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die
Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle
Hilfe."

Folgenbeschreibung:

In dieser Folge setzen wir unseren Überblick zur
Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB fort – diesmal
mit Fokus auf die „sonstigen Rechte“.

Nachdem wir in der letzten Folge die Rechtsgüter und das Eigentum
behandelt haben, geht es nun um Rechte wie den eingerichteten
und ausgeübten Gewerbebetrieb, den Besitz, das
allgemeine Persönlichkeitsrecht,
Immaterialgüterrechte und Mitgliedschaftsrechte.

Sebastian erklärt, warum diese Rechte eng auszulegen sind,
was es mit der Ausschluss- und Zuweisungsfunktion auf sich
hat, und wieso nur Rechte mit eigentumsähnlicher Struktur
unter den Schutz des § 823 Abs. 1 fallen.

Anhand anschaulicher Beispiele – vom Mietverhältnis über
Boykottaufrufe bis hin zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen –
wird deutlich, wie breit das Spektrum dieser sonstigen Rechte ist
und wo die Abgrenzung zum Eigentum verläuft.

In den nächsten Folgen geht es dann Fall für Fall weiter
mit den einzelnen Rechten im Detail.

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„ZR102 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Tatbestandsmerkmal Rechtsgutsverletzung | Überblick Teil 3“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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