Informationsfreiheit für alle

Informationsfreiheit für alle

Mit Henry Krasemann, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 8 Minuten

Beschreibung

vor 1 Woche
In Episode 148 des c't-Datenschutz-Podcasts widmen sich Holger und
Joerg einem Thema, das oft im Schatten des Datenschutzes steht,
aber für eine lebendige Demokratie essenziell ist: der
Informationsfreiheit. Während die DSGVO den Zugriff auf eigene
personenbezogene Daten regelt, gewähren
Informationsfreiheitsgesetze (IFG) und Transparenzgesetze den
Bürgern Einblick in das interne Handeln des Staates. Zu Gast ist
Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD). Krasemann, selbst Pocaster, ist dort
Referatsleiter für die Bereiche Akkreditierung/Zertifizierung und
Informationsfreiheit. Er erläutert, dass das „Right to Know“ in
Deutschland ein föderaler Flickenteppich ist. Während der Bund und
viele Länder entsprechende Gesetze haben, hinken Bayern und
Niedersachsen hinterher. In Bayern gibt es nur rudimentäre
Regelungen, in Niedersachsen warten Bürger bislang vergeblich auf
ein versprochenes Gesetz. Die Informationsfreiheitsgesetze
ermöglichen jedem Bürger und Unternehmen, Einblick in amtliche
Informationen zu verlangen, und zwar ohne Begründung. Anders als
beim datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO
geht es nicht um persönliche Daten, sondern um Transparenz
staatlichen Handelns. Krasemann betont seine Herangehensweise bei
der Aufsicht: Die Behörden arbeiten mit Steuergeldern und sollen
keine unnötigen Geheimnisse haben. Die Hürden für eine IFG-Auskunft
sind niedrig: Eine formlose E-Mail an die Behörde reicht aus. Man
muss sich nach der Erfahrung Krasemanns nicht auf konkrete Gesetze
berufen. Die Behörde hat dann einen Monat Zeit zu antworten und
muss bei Unklarheiten sogar unterstützend nachfragen. Plattformen
wie "FragDenStaat" erleichtern den Prozess zusätzlich und machen
Anfragen und Antworten öffentlich zugänglich. Doch der Experte
verschweigt nicht die Probleme. Behörden können Anträge ablehnen,
etwa wenn es um die öffentliche Sicherheit, laufende
Gerichtsverfahren oder Geschäftsgeheimnisse bei öffentlichen
Ausschreibungen geht. Auch der Datenschutz Dritter spielt eine
Rolle, ist aber oft durch simple Schwärzungen lösbar, ohne die
Auskunft komplett zu verweigern. Krasemann warnt eindringlich vor
aktuellen politischen Bestrebungen, die Informationsfreiheit unter
dem Deckmantel des Bürokratieabbaus einzuschränken. Gerade in
Zeiten wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Institutionen
sei Transparenz ein wichtiges Mittel zur Vertrauensbildung. Die
Hoffnung auf ein bundesweites Transparenzgesetz, wie es die
Ampel-Koalition geplant hatte, sieht er unter der neuen Regierung
skeptisch.

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