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Rechtsfolge
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Beschreibung
vor 6 Tagen
Der Ständerat und das Ständemehr gehören zu den alteingewachsenen
Institutionen der schweizerischen halbdirekten Demokratie. Bei
jeder Verabschiedung eines Gesetzes oder eines internationalen
Vertrags müssen beide Kammern, National- und Ständerat, einen
übereinstimmenden Beschluss fassen. Auch bei Volksinitiativen
reicht es nicht, dass die prozentuale Mehrheit der Bevölkerung
zustimmt: Auch die Mehrheit der Kantone, das Ständemehr, muss die
Vorlage annehmen. Bei näherer Betrachtung erscheint der Sinn und
Zweck von Ständerat und Ständemehr jedoch teilweise unklar. Es
stellt sich daher die Frage: Wie lässt sich die Existenz von
Ständerat und Ständemehr im Schweizer Recht begründen? Damit
befasst sich die Rechtsfolge 22 im Gespräch mit Rechtsanwalt Julian
Marbach. Dieser verfasst aktuell seine Dissertation zum Thema
«Ständerat und Ständemehr: Geschichte und Rechtsdogmatik zweier
föderalistischer Institutionen». Julian Marbach absolvierte seinen
Bachelor und Master an der Universität Bern, erwarb danach das
Anwaltspatent des Kantons Bern und arbeitet derzeit als Assistent
am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern bei
Professor Axel Tschentscher. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät
der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn:
https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true
Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
Institutionen der schweizerischen halbdirekten Demokratie. Bei
jeder Verabschiedung eines Gesetzes oder eines internationalen
Vertrags müssen beide Kammern, National- und Ständerat, einen
übereinstimmenden Beschluss fassen. Auch bei Volksinitiativen
reicht es nicht, dass die prozentuale Mehrheit der Bevölkerung
zustimmt: Auch die Mehrheit der Kantone, das Ständemehr, muss die
Vorlage annehmen. Bei näherer Betrachtung erscheint der Sinn und
Zweck von Ständerat und Ständemehr jedoch teilweise unklar. Es
stellt sich daher die Frage: Wie lässt sich die Existenz von
Ständerat und Ständemehr im Schweizer Recht begründen? Damit
befasst sich die Rechtsfolge 22 im Gespräch mit Rechtsanwalt Julian
Marbach. Dieser verfasst aktuell seine Dissertation zum Thema
«Ständerat und Ständemehr: Geschichte und Rechtsdogmatik zweier
föderalistischer Institutionen». Julian Marbach absolvierte seinen
Bachelor und Master an der Universität Bern, erwarb danach das
Anwaltspatent des Kantons Bern und arbeitet derzeit als Assistent
am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern bei
Professor Axel Tschentscher. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät
der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn:
https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true
Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
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