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Episoden

59 Minuten
Eskalation zwischen den Zuschauerrängen und der Polizei: Am 27. November 2025 treffen die beiden Fussballteams Aston Villa Football Club und die BSC Young Boys in einem Spiel der Europa League aufeinander. Während des Spiels im Villa Park in Birmingham kam es zu einer Episode von ernsthafter kollektiver Gewalt: Mehrere Polizist:innen wurden angegriffen, diverse Zuschauer:innen verhaftet und einer von ihnen erhielt eine Haftstrafe von zwei Monaten. Wie es zu diesem überraschenden Fall schwerer kollektiver Gewalt kam, ob diese abgewendet hätte werden können und wie solche Zwischenfälle in Zukunft umgangen werden können, sind die Fragen der Rechtsfolge 23 mit der Forschungsstelle für «Gewalt bei Sportveranstaltungen». Dr. Alain Brechbühl erwarb sein Bachelor- und Masterdiplom im Bereich der Sportwissenschaft mit einem Minor in Geschichte an der Universität Bern. Danach doktorierte er am Institut für Sportwissenschaft der Universität Bern zum Thema „Eskalation versus Nicht-Eskalation von Fangewalt im Fussball“. Nun arbeitet er als Projektverantwortlicher bei der Forschungsstelle «Gewalt bei Sportveranstaltungen» am Institut für Strafrecht und Kriminologie, angegliedert an der Abteilung von Professor Jonas Weber. Gian-Reto Pfister absolvierte ebenfalls seinen Bachelor und Master im Bereich der Sportwissenschaft mit einem Minor in Geschichte an der Universität Bern. Aktuell doktoriert zum Thema «Eine fanbezogene Perspektive auf die Polizeiarbeit bei Fussballspielen in der Schweiz - eine Frage der Identität und Legitimität» und arbeitet er als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern bei Professor Jonas Weber. Tim Willmann studierte Rechtswissenschaften auch an der Universität Bern. Aktuell arbeitet und doktoriert er als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Jonas Weber am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern zum Thema «Polizeiliche Auflagen an die Veranstaltenden von Fussballspielen in der Schweiz – Eine normative und empirische Analyse von Artikel 3a des Hooligan Konkordats». Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
53 Minuten
Der Ständerat und das Ständemehr gehören zu den alteingewachsenen Institutionen der schweizerischen halbdirekten Demokratie. Bei jeder Verabschiedung eines Gesetzes oder eines internationalen Vertrags müssen beide Kammern, National- und Ständerat, einen übereinstimmenden Beschluss fassen. Auch bei Volksinitiativen reicht es nicht, dass die prozentuale Mehrheit der Bevölkerung zustimmt: Auch die Mehrheit der Kantone, das Ständemehr, muss die Vorlage annehmen. Bei näherer Betrachtung erscheint der Sinn und Zweck von Ständerat und Ständemehr jedoch teilweise unklar. Es stellt sich daher die Frage: Wie lässt sich die Existenz von Ständerat und Ständemehr im Schweizer Recht begründen? Damit befasst sich die Rechtsfolge 22 im Gespräch mit Rechtsanwalt Julian Marbach. Dieser verfasst aktuell seine Dissertation zum Thema «Ständerat und Ständemehr: Geschichte und Rechtsdogmatik zweier föderalistischer Institutionen». Julian Marbach absolvierte seinen Bachelor und Master an der Universität Bern, erwarb danach das Anwaltspatent des Kantons Bern und arbeitet derzeit als Assistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern bei Professor Axel Tschentscher. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
1 Stunde 3 Minuten
Nach Art. 19 BV hat jedes Kind einen grundrechtlichen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Wie dieses Recht umgesetzt und in der Praxis für alle Kinder, insbesondere für Kinder mit Behinderungen, garantiert werden kann, ist umstritten. Im kantonal organisierten Bildungssystem werden Kinder teilweise integrativ in der Regelklasse und teilweise separiert in Sonderschulklassen unterrichtet und gebildet. Dies wirft Fragen über Segregation, Integration und Inklusion, Chancengleichheit und Diskriminierung und allem voran die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des ausreichenden Grundschulunterrichts von Kindern mit Behinderung auf. Mit diesen Fragen befasst sich unser Gespräch in der Rechtsfolge 21 mit Roman Schmidt. Roman Schmidt absolvierte sein Bachelor- und Masterstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Aktuell arbeitet er als wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Institut für öffentliches Recht bei den Professoren Alberto Achermann und Barbara von Rütte und am Zentrum für Migrationsrecht der Universität Bern. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
1 Stunde 18 Minuten
Thomas N. wurde für den Vierfachmord von Rupperswil zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Mike A. tötete eine Sexarbeitende und erhielt als erste und bisher einzige Person in der Schweiz eine rechtskräftige lebenslange Verwahrung. Ihre Fälle werfen grundlegende Fragen auf: Was bedeutet Verwahrung? Wann wird sie angeordnet, und ist eine Entlassung jemals möglich? Wie ist der Verwahrungsvollzug in der Schweiz ausgestaltet – und hält er den Anforderungen der Menschenrechte stand? Die Verwahrung ist keine Strafe, sondern eine sichernde Massnahme, die angeordnet wird, wenn ein:e Täter:in als besonders gefährlich und nicht therapierbar gilt. Sie hängt damit nicht von der Schuld ab, sondern von der Person – und kann im Extremfall ein Leben lang dauern. Zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft, dem Schutz potenzieller Opfer und den menschenrechtlichen Anforderungen an einen würdigen Vollzug entsteht ein erhebliches Spannungsverhältnis. Die Schweizer Vollzugspraxis weicht dabei nach wie vor deutlich von den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Über diese Fragen – von der Risikoabschätzung über die Haftbedingungen bis hin zur Grundsatzdebatte über Sicherheit, Opferschutz und die Grenzen des Freiheitsentzugs – sprechen wir in der Rechtsfolge 20 mit Prof. Dr. Jonas Weber. Jonas Weber hat Rechtswissenschaften sowie Geschichte, Soziologie und Politikwissenschaft an den Universitäten Basel, Bern und Zürich studiert. Er hat an der Universität Basel zum elektronisch überwachten Hausarrest doktoriert und das Anwaltspatent des Kantons Basel-Landschaft erworben. Heute ist er ordentlicher Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern, nimmt Lehraufträge im Strafsanktionen- und Strafvollzugsrecht an weiteren Universitäten wahr und ist als nebenamtlicher Richter am Appellationsgericht Basel tätig. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
56 Minuten
Wer ist die Human Rights Law Clinic und was macht sie? Wie muss ein Studium der Rechtswissenschaften ausgestaltet sein, um Studierende auf die Praxis vorzubereiten? Die Human Rights Law Clinic ist ein Lehrformat der Universität Bern, in welchem Studierende während 2 oder 3 Semestern in Kooperation mit externen Anwält:innen an echten Fällen in den Bereichen Migrationsrecht, Straf- und Massnahmenvollzugs, Polizeirechts sowie des Sozialrechts arbeiten. Betreut wird die Law Clinic von den Professoren Alberto Achermann, Jörg Künzli und Jonas Weber der Universität Bern und Mitgliedern des Mittelbaus. Studierende sollen so bereits während des Studiums die Möglichkeit erhalten, an realen Fällen zu menschenrechtlichen Fragestellungen mitzuarbeiten und praktische Fertigkeiten zu erlernen. In Rechtsfolge 19 widmen wir uns im Gespräch mit Jann Schaub und Enja Jäggi der Law Clinic und diskutieren Fragen rund um die juristische Ausbildung, die Entwicklung eines kritischen Rechtsverständnisses und den Zugang zum Recht. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky: ‪@iusunibe.bsky.social‬ LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
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Über diesen Podcast

Rechtsfolge - Der Podcast der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern Was passiert eigentlich an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern? Was machen Juristinnen und Juristen, wenn sie forschen? Zu was forschen sie und warum? Unser Podcast "Rechtsfolge" geht genau diesen Fragen nach. Wir sprechen mit unterschiedlichen Wissenschaftler:innen unserer Departemente, um herauszufinden, was ihre Forschung im Privat-, Straf- oder öffentlichen Recht antreibt und ausmacht. Ob Unternehmensstrafrecht, Gender Law, Menschenrechte, Greenwashing durch Finanzinvestitionen oder staatliche Neutralität: Wir diskutieren's!
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„Rechtsfolge“

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