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Rechtsfolge 21 - Inklusive Bildung: Zwischen diskriminierender Zwangssegregation und individualisierter Förderung

Rechtsfolge 21 - Inklusive Bildung: Zwischen diskriminierender Zwangssegregation und individualisierter Förderung

Rechtsfolge vor 2 Monaten
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Nach Art. 19 BV hat jedes Kind einen grundrechtlichen Anspruch auf
ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Wie dieses
Recht umgesetzt und in der Praxis für alle Kinder, insbesondere für
Kinder mit Behinderungen, garantiert werden kann, ist umstritten.
Im kantonal organisierten Bildungssystem werden Kinder teilweise
integrativ in der Regelklasse und teilweise separiert in
Sonderschulklassen unterrichtet und gebildet. Dies wirft Fragen
über Segregation, Integration und Inklusion, Chancengleichheit und
Diskriminierung und allem voran die Einhaltung der rechtlichen
Rahmenbedingungen des ausreichenden Grundschulunterrichts von
Kindern mit Behinderung auf. Mit diesen Fragen befasst sich unser
Gespräch in der Rechtsfolge 21 mit Roman Schmidt. Roman Schmidt
absolvierte sein Bachelor- und Masterstudium der
Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Aktuell arbeitet er
als wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Institut für
öffentliches Recht bei den Professoren Alberto Achermann und
Barbara von Rütte und am Zentrum für Migrationsrecht der
Universität Bern. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der
Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social LinkedIn:
https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true
Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
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