Rechtsfolge 18 - Ein Spagat zwischen Datenschutz und Vertragsrecht
Ein Gespräch mit Michael Toneatti
48 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 3 Monaten
«Daten als Entgelt» beschreibt ein Geschäftsmodell, indem eine
(digitale) Dienstleistung oder sonstige Leistung erbracht wird und
der/die Endnutzer:in im Gegenzug in die Bearbeitung
personenbezogener Daten einwilligt. Die Bereitstellung dieser Daten
wird als Gegenleistung und damit als Bezahlung angesehen. Im
alltäglichen Leben sind zahlreiche Beispiele dieses
Geschäftsmodells zu finden, personenbezogene Daten werden so
kommerzialisiert. Dies illustriert den wirtschaftlichen Wert von
Daten im Geschäftsverkehr, aber auch die Selbstverständlichkeit,
mit der wir mit unseren Daten «bezahlen». Das Konzept «Daten als
Entgelt» wirft einige interessante Fragestellungen auf, denen wir
in Rechtsfolge 18 mit MLaw RA Michael Toneatti auf den Grund gehen
möchten. Michael Toneatti hat Rechtswissenschaften an der
Universität Bern studiert und mit einem Master of Law
abgeschlossen. Nach Erwerb des Bernischen Anwaltspatent im Jahre
2022 war Michael Toneatti als Anwalt tätig, bevor er zurück an die
Universität wechselte. Er ist wissenschaftlicher Assistent und
Doktorand bei Prof. Dr. Mirjam Eggen am Departement für Privatrecht
der Universität Bern und schreibt momentan an einer Dissertation
zur vertragsrechtlichen Ausgestaltung datenrechtlicher Verträge.
Wir fragen uns in dieser Episode: - Wie geht unsere Rechtsordnung
mit Daten um? - Lässt sich, z.B. für Dienstleistungen im Internet
wie beispielsweise die Nutzung einer Software, mit der Einwilligung
in die Bearbeitung der eigenen Daten bezahlen? - Wie ist eine
Einwilligung dogmatisch zu behandeln? Die Rechtswissenschaftliche
Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social
LinkedIn:
https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true
Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
(digitale) Dienstleistung oder sonstige Leistung erbracht wird und
der/die Endnutzer:in im Gegenzug in die Bearbeitung
personenbezogener Daten einwilligt. Die Bereitstellung dieser Daten
wird als Gegenleistung und damit als Bezahlung angesehen. Im
alltäglichen Leben sind zahlreiche Beispiele dieses
Geschäftsmodells zu finden, personenbezogene Daten werden so
kommerzialisiert. Dies illustriert den wirtschaftlichen Wert von
Daten im Geschäftsverkehr, aber auch die Selbstverständlichkeit,
mit der wir mit unseren Daten «bezahlen». Das Konzept «Daten als
Entgelt» wirft einige interessante Fragestellungen auf, denen wir
in Rechtsfolge 18 mit MLaw RA Michael Toneatti auf den Grund gehen
möchten. Michael Toneatti hat Rechtswissenschaften an der
Universität Bern studiert und mit einem Master of Law
abgeschlossen. Nach Erwerb des Bernischen Anwaltspatent im Jahre
2022 war Michael Toneatti als Anwalt tätig, bevor er zurück an die
Universität wechselte. Er ist wissenschaftlicher Assistent und
Doktorand bei Prof. Dr. Mirjam Eggen am Departement für Privatrecht
der Universität Bern und schreibt momentan an einer Dissertation
zur vertragsrechtlichen Ausgestaltung datenrechtlicher Verträge.
Wir fragen uns in dieser Episode: - Wie geht unsere Rechtsordnung
mit Daten um? - Lässt sich, z.B. für Dienstleistungen im Internet
wie beispielsweise die Nutzung einer Software, mit der Einwilligung
in die Bearbeitung der eigenen Daten bezahlen? - Wie ist eine
Einwilligung dogmatisch zu behandeln? Die Rechtswissenschaftliche
Fakultät der Universität Bern: Bluesky: @iusunibe.bsky.social
LinkedIn:
https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true
Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
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