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Beschreibung
vor 5 Tagen
Thomas N. wurde für den Vierfachmord von Rupperswil zu einer
lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung
verurteilt. Mike A. tötete eine Sexarbeitende und erhielt als erste
und bisher einzige Person in der Schweiz eine rechtskräftige
lebenslange Verwahrung. Ihre Fälle werfen grundlegende Fragen auf:
Was bedeutet Verwahrung? Wann wird sie angeordnet, und ist eine
Entlassung jemals möglich? Wie ist der Verwahrungsvollzug in der
Schweiz ausgestaltet – und hält er den Anforderungen der
Menschenrechte stand? Die Verwahrung ist keine Strafe, sondern eine
sichernde Massnahme, die angeordnet wird, wenn ein:e Täter:in als
besonders gefährlich und nicht therapierbar gilt. Sie hängt damit
nicht von der Schuld ab, sondern von der Person – und kann im
Extremfall ein Leben lang dauern. Zwischen dem Sicherheitsbedürfnis
der Gesellschaft, dem Schutz potenzieller Opfer und den
menschenrechtlichen Anforderungen an einen würdigen Vollzug
entsteht ein erhebliches Spannungsverhältnis. Die Schweizer
Vollzugspraxis weicht dabei nach wie vor deutlich von den Vorgaben
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Über diese
Fragen – von der Risikoabschätzung über die Haftbedingungen bis hin
zur Grundsatzdebatte über Sicherheit, Opferschutz und die Grenzen
des Freiheitsentzugs – sprechen wir in der Rechtsfolge 20 mit Prof.
Dr. Jonas Weber. Jonas Weber hat Rechtswissenschaften sowie
Geschichte, Soziologie und Politikwissenschaft an den Universitäten
Basel, Bern und Zürich studiert. Er hat an der Universität Basel
zum elektronisch überwachten Hausarrest doktoriert und das
Anwaltspatent des Kantons Basel-Landschaft erworben. Heute ist er
ordentlicher Professor für Strafrecht und Kriminologie an der
Universität Bern, nimmt Lehraufträge im Strafsanktionen- und
Strafvollzugsrecht an weiteren Universitäten wahr und ist als
nebenamtlicher Richter am Appellationsgericht Basel tätig. Die
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky:
@iusunibe.bsky.social LinkedIn:
https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true
Kontakt: social.media.rw@unibe.ch
lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung
verurteilt. Mike A. tötete eine Sexarbeitende und erhielt als erste
und bisher einzige Person in der Schweiz eine rechtskräftige
lebenslange Verwahrung. Ihre Fälle werfen grundlegende Fragen auf:
Was bedeutet Verwahrung? Wann wird sie angeordnet, und ist eine
Entlassung jemals möglich? Wie ist der Verwahrungsvollzug in der
Schweiz ausgestaltet – und hält er den Anforderungen der
Menschenrechte stand? Die Verwahrung ist keine Strafe, sondern eine
sichernde Massnahme, die angeordnet wird, wenn ein:e Täter:in als
besonders gefährlich und nicht therapierbar gilt. Sie hängt damit
nicht von der Schuld ab, sondern von der Person – und kann im
Extremfall ein Leben lang dauern. Zwischen dem Sicherheitsbedürfnis
der Gesellschaft, dem Schutz potenzieller Opfer und den
menschenrechtlichen Anforderungen an einen würdigen Vollzug
entsteht ein erhebliches Spannungsverhältnis. Die Schweizer
Vollzugspraxis weicht dabei nach wie vor deutlich von den Vorgaben
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Über diese
Fragen – von der Risikoabschätzung über die Haftbedingungen bis hin
zur Grundsatzdebatte über Sicherheit, Opferschutz und die Grenzen
des Freiheitsentzugs – sprechen wir in der Rechtsfolge 20 mit Prof.
Dr. Jonas Weber. Jonas Weber hat Rechtswissenschaften sowie
Geschichte, Soziologie und Politikwissenschaft an den Universitäten
Basel, Bern und Zürich studiert. Er hat an der Universität Basel
zum elektronisch überwachten Hausarrest doktoriert und das
Anwaltspatent des Kantons Basel-Landschaft erworben. Heute ist er
ordentlicher Professor für Strafrecht und Kriminologie an der
Universität Bern, nimmt Lehraufträge im Strafsanktionen- und
Strafvollzugsrecht an weiteren Universitäten wahr und ist als
nebenamtlicher Richter am Appellationsgericht Basel tätig. Die
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: Bluesky:
@iusunibe.bsky.social LinkedIn:
https://www.linkedin.com/company/rechtswissenschaftliche-fakultaet-unibe/?viewAsMember=true
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