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Beschreibung
vor 1 Tag
Diese Frage hat der Österreichische OGH am 26.05.2026 dem EuGH
zur Entscheidung vorgelegt (Geschäftszahl 6Ob69/25b). Falls der
EuGH – wie die Erstinstanz – die Privilegierungswirkung der
Auftragsverarbeitung verneinen sollten, dann hätte dies
weitreichende Auswirkungen! Die besseren Argumente sprechen für
die Privilegierungswirkung, aber hören Sie selbst!
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