Videoüberwachung: Softwarebasierte Ausblendung genügt!

Videoüberwachung: Softwarebasierte Ausblendung genügt!

vor 2 Wochen
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Beschreibung

vor 2 Wochen

Das VG Ansbach hat sich in einer Klage gegen das BayLDA auf
Vorgehen gegen eine Videoüberwachung mit der Zulässigkeit einer
Videoüberwachung beschäftigt und dabei auch – das Wortspiel sei
erlaubt – ausgeleuchtet, wie eine behördliche Entscheidung auf
(Nicht-)Einschreiten zu überprüfen ist.


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