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Beschreibung
vor 2 Tagen
Im Gespräch mit der Krisenkommunikations-Expertin Janka Kreißl
von Dunkelblau GmbH & Co. KG gehen wir der Frage
nach, was Krisenkommunikation im Lichte von Art. 33 DSGVO,
§ 32 BSIG, DORA, CRA oder dem „Zwang zur freiwilligen
Kommunikation“ bedeutet und worin der Unterschied zur „normalen“
Unternehmenskommunikation besteht. Krisenkommunikation hat im
Gegensatz zusonstiger Unternehmenskommunikation das Ziel
„Spannendes langweilig zu machen"
Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu
DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. Jetzt mit
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