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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

 

Thema heute:   

Neue Spielregeln im Onlinehandel – Für Sendungen aus
Nicht-EU-Ländern sind künftig extragebühren fällig!

 

 

 

Ab dem 1. Juli 2026 will die EU die Spielregeln des
grenzüberschreitenden Online-Handels neu ordnen. Wie nötig das
ist, zeigt die Beratungspraxis des Zentrums für Europäischen
Verbraucherschutz (ZEV). Denn viele Verbraucher merken erst dann,
wo ihre vermeintlich europäische Bestellung tatsächlich herkommt,
wenn etwas schiefläuft: Die Rücksendung soll nach China gehen
oder auf Beschwerden reagiert niemand.

Ab sofort erhebt die Europäische Union eine neue Zollpauschale
für viele Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Bislang galt für Waren im
Wert von bis zu 150 Euro eine Zollbefreiung. Ab dem 1. Juli
greift nun eine neue Übergangsregelung. Pro Warenkategorie werden
künftig drei Euro fällig. Das Ziel? Die neue Regelung soll den
rasant wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten besser
kontrollierbar machen und für gleiche Spielregeln sorgen –
unabhängig davon, ob ein Händler inner- oder außerhalb der
Europäischen Union sitzt.  Dass Veränderungen dringend
notwendig sind, belegen Zahlen der Europäischen Kommission: Im
Jahr 2025 wurden rund 5,8 Milliarden Pakete mit einem Warenwert
von bis zu 150 Euro in die Europäische Union eingeführt.
Umgerechnet sind das knapp 16 Millionen Sendungen – jeden Tag.

Wenn die Rücksendung zur Fernreise wird

Die Paketflut hat viele Gesichter. Das Sommerkleid für den
Urlaub, die Handyhülle für drei Euro oder das Ersatzteil für die
Kaffeemaschine: Für viele gehören Bestellungen bei den großen
chinesischen Onlineplattformen längst zum Alltag. Die günstigen
Preise machen die Angebote attraktiv. Doch nicht jedes
Schnäppchen hält, was die Produktbeschreibung verspricht. Immer
wieder warnen Behörden vor mangelhaften Produkten.

Doch das sind nicht die einzigen Punkte:

Reklamationen bleiben unbeantwortet oder die Rücksendung nach
China kostet mehr als die Ware selbst. Die Durchsetzung von
Ansprüchen außerhalb der Europäischen Union ist kompliziert.
Besonders häufig zeigt sich das beim sogenannten Dropshipping.
Verbraucher bestellen bei einem Online-Händler, der laut
Impressum in der EU sitzt. Der Online-Shop wirkt deutsch oder
europäisch, versendet wird die Ware jedoch direkt aus einem
Drittstaat. Meist fällt das erst auf, wenn die Lieferung
ungewöhnlich lange dauert oder eine Rücksendung erforderlich
wird. Nicht selten stehen Verbraucher dann aber plötzlich allein
da. Zuständigkeiten bleiben unklar und Betroffene werden
sprichwörtlich von Pontius zu Pilatus geschickt.

 

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:

https://www.was-audio.de/aanews/News20260630_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 30. Juni 2026“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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