Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 6 Tagen
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute:
Neue Spielregeln im Onlinehandel – Für Sendungen
aus Nicht-EU-Ländern sind künftig extragebühren
fällig!
Ab dem 1. Juli 2026 will die EU die Spielregeln des
grenzüberschreitenden Online-Handels neu ordnen. Wie nötig das
ist, zeigt die Beratungspraxis des Zentrums für Europäischen
Verbraucherschutz (ZEV). Denn viele Verbraucher merken erst dann,
wo ihre vermeintlich europäische Bestellung tatsächlich herkommt,
wenn etwas schiefläuft: Die Rücksendung soll nach China gehen
oder auf Beschwerden reagiert niemand.
Ab sofort erhebt die Europäische Union eine neue
Zollpauschale für viele Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Bislang galt
für Waren im Wert von bis zu 150 Euro eine Zollbefreiung. Ab dem
1. Juli greift nun eine neue Übergangsregelung. Pro
Warenkategorie werden künftig drei Euro fällig. Das Ziel? Die
neue Regelung soll den rasant wachsenden Online-Handel aus
Drittstaaten besser kontrollierbar machen und für gleiche
Spielregeln sorgen – unabhängig davon, ob ein Händler inner- oder
außerhalb der Europäischen Union sitzt. Dass
Veränderungen dringend notwendig sind, belegen Zahlen der
Europäischen Kommission: Im Jahr 2025 wurden rund 5,8 Milliarden
Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro in die Europäische
Union eingeführt. Umgerechnet sind das knapp 16 Millionen
Sendungen – jeden Tag.
Wenn die Rücksendung zur Fernreise wird
Die Paketflut hat viele Gesichter. Das Sommerkleid für den
Urlaub, die Handyhülle für drei Euro oder das Ersatzteil für die
Kaffeemaschine: Für viele gehören Bestellungen bei den großen
chinesischen Onlineplattformen längst zum Alltag. Die günstigen
Preise machen die Angebote attraktiv. Doch
nicht jedes Schnäppchen hält, was die Produktbeschreibung
verspricht. Immer wieder warnen Behörden vor mangelhaften
Produkten.
Doch das sind nicht die einzigen Punkte:
Reklamationen bleiben unbeantwortet oder die Rücksendung
nach China kostet mehr als die Ware selbst. Die Durchsetzung von
Ansprüchen außerhalb der Europäischen Union ist kompliziert.
Besonders häufig zeigt sich das beim sogenannten Dropshipping.
Verbraucher bestellen bei einem Online-Händler, der laut
Impressum in der EU sitzt. Der Online-Shop wirkt deutsch oder
europäisch, versendet wird die Ware jedoch direkt aus einem
Drittstaat. Meist fällt das erst auf, wenn die Lieferung
ungewöhnlich lange dauert oder eine Rücksendung erforderlich
wird. Nicht selten stehen Verbraucher dann aber plötzlich allein
da. Zuständigkeiten bleiben unklar und Betroffene werden
sprichwörtlich von Pontius zu Pilatus geschickt.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20260630_kvp.mp3
Weitere Episoden
vor 3 Tagen
vor 1 Woche
vor 1 Woche
vor 2 Wochen
vor 3 Wochen
Abonnenten
Jeckenbach
Sankt-Petersburg
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.