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Beschreibung
vor 1 Woche
Das am 18. Mai 2026 verkündete und zum 1. Juli 2026
inkrafttretende Vergabebeschleunigungsgesetz verspricht Großes:
Bürokratieabbau und den lang ersehnten "Turbo" für öffentliche
Bauprojekte. Doch hält der Entwurf, was er verspricht, oder droht
in der Praxis das exakte Gegenteil?
In dieser Folge von Anwalt & Architekt
sezieren wir gemeinsam mit unserem Gast Alexander
Thesling (Rechtsanwalt & Fachanwalt für
Vergaberecht) die Reform. Das Ergebnis unseres Kamingesprächs ist
ernüchternd: Viele der neuen Regelungen erweisen sich bei
genauerem Hinsehen als stumpfe Schwerter oder bergen handfeste
neue Risiken für Auftraggeber und Bieter.
Die kritischen Kernthemen im Überblick:
Der Mythos der Gesamtvergabe: Warum die
vermeintliche Erleichterung, vom Vorrang der Losvergabe
abzuweichen, in der Praxis fast wirkungslos verpuffen wird
und warum das OLG Düsseldorf ("Mainspitzdreieck") hier
weiterhin enge Grenzen setzt.
Eigenerklärungen vs. Manipulationsgefahr:
Der neue Vorrang von Eigenerklärungen entlastet zwar im
ersten Schritt, eröffnet aber gleichzeitig ein gefährliches
Hintertürchen für Bieter, die sich unliebsamen Angeboten
nachträglich entziehen wollen.
Das Ende der "Doppelklick-Rechtsprechung":
Endlich Erleichterung für Auftraggeber bei der Bekanntmachung
von Eignungskriterien – oder lauert hier der Teufel im
Detail?
Die Unkalkulierbarkeit der De-facto-Vergabe:
Verträge trotz Vergabeverstoß gegen eine Geldsanktion
aufrechterhalten? Warum kein öffentlicher Auftraggeber dieses
unkalkulierbare Risiko eingehen wird.
Der Verfassungsknall beim Rechtsschutz: Der
Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei sofortigen Beschwerden
soll Tempo bringen. Wir diskutieren, warum das OLG Düsseldorf
die Parallelvorschrift bereits dem Bundesverfassungsgericht
vorgelegt hat und warum das Ganze europarechtlich auf extrem
wackeligen Beinen steht.
Fazit & Ausblick: Was würde
wirklich beschleunigen?
Unsere Runde diskutiert echte Alternativen – von der echten
Aufgabe des Losvorrangs über vereinfachte
Dringlichkeitsvergaben bei Insolvenzen bis hin zu besser
ausgestatteten Vergabekammern.
Unsere Gesprächsrunde:
Dr. Norbert Reuber (Fachanwalt für
Verwaltungsrecht & Partner, HECKER WERNER HIMMELREICH)
Juan Carlos Klug (Architekt, Senior Managing
Director, Teneo)
David Poschen (Fachanwalt für Vergaberecht
& Partner, HECKER WERNER HIMMELREICH)
Max Hoederath (Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing.,
Senior Manager Projektcontrolling)
Gast: Alexander Thesling (Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Vergaberecht, HECKER WERNER HIMMELREICH)
Impressum: https://www.hwhlaw.de/impressum/
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