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1 Stunde 5 Minuten
In dieser Folge von Anwalt & Architekt werfen wir einen Blick auf zwei Studiengänge, die unterschiedlicher kaum sein könnten und später dennoch regelmäßig in Bauprojekten aufeinandertreffen: Rechtswissenschaft und Architektur. Gemeinsam mit unseren Gästen Antonia Klara Fixmann, Jurastudentin an der Universität zu Köln, und Denis Plotnikov, Architekturstudent an der RWTH Aachen, sprechen wir darüber, wie das Studium heute aufgebaut ist – und ob es tatsächlich auf die spätere Berufspraxis und die Arbeit an komplexen Bauprojekten vorbereitet.

Das erwartet unsere Hörer in dieser Folge:

Jura trifft Architektur: Während das Jurastudium stark von Klausuren, Falllösungen und der Vorbereitung auf das Staatsexamen geprägt ist, stehen im Architekturstudium Entwürfe, Designstudios und semesterbegleitende Projektarbeiten im Mittelpunkt.

Wie viel Praxis steckt im Studium? Wir vergleichen die verpflichtenden Praktika beider Studiengänge und diskutieren, ob Baustellen-, Büro-, Verwaltungs- und Rechtspflegepraktika ausreichen, um ein realistisches Bild vom späteren Berufsalltag zu vermitteln.

Digitalisierung des Studiums: Von Onlinevorlesungen und juristischen Datenbanken bis zu digitalen Modellen, CAD-Programmen und computergestützten Prüfungen: Wie stark hat sich das Studium verändert – und wo bleibt es bewusst analog?

KI zwischen Lernhilfe und Leistungsnachweis: Wie nutzen Studierende künstliche Intelligenz bei Recherche, Lernmaterialien und Entwurfsprozessen? Und wie können Hochschulen künftig noch feststellen, welche Leistung tatsächlich von den Studierenden selbst stammt?

Bauprojekte im Lehrplan: Welche Rolle spielen Werkvertragsrecht, Bauplanungsrecht, Tragwerkslehre, Gebäudeenergie und technische Gebäudeausrüstung? Und warum fehlen im Architekturstudium häufig weiterhin Themen wie Bauwirtschaft, Projektmanagement und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Bauens?

Theorie trifft Projektwirklichkeit: Das Studium vermittelt Methoden, Fachwissen und strukturiertes Denken. Doch bereitet es auch auf Termine, Kosten, Verträge, Schnittstellen und die Zusammenarbeit zahlreicher Projektbeteiligter vor?

Mehr als gute Noten: Warum Ehrenamt, Werkstudententätigkeiten und zusätzliche Praxiserfahrung für den späteren Berufseinstieg immer wichtiger werden – und weshalb insbesondere der fachliche Dialog außerhalb von Vorlesungen und Klausuren nicht unterschätzt werden sollte.

Der Blick zweier Generationen: Unsere Gäste berichten aus dem heutigen Studienalltag, während die Hosts ihre eigenen Erfahrungen aus Jura- und Architekturstudium gegenüberstellen – von Zettelkästen und Schreibmaschinen bis zu KI und digitalen Entwurfswerkzeugen.

Ein Podcast von:

Dr. Norbert Reuber (Hecker Werner Himmelreich)Juan Carlos Klug (Teneo)David Poschen (Hecker Werner Himmelreich)Max Hoederath

Impressum:

https://www.hwhlaw.de/impressum/
50 Minuten
In dieser Folge von Anwalt & Architekt widmen wir uns einer Projektphase, die im Terminplan meist ganz am Ende steht – und gerade deshalb häufig unter Druck gerät: der Inbetriebnahme. Gemeinsam mit unserem Gast Burkhard Mense, Elektroingenieur sowie Teamleiter und Kompetenzverantwortlicher für Inbetriebnahmemanagement bei Drees & Sommer, beleuchten wir, warum die Inbetriebnahme nicht erst kurz vor der Übergabe beginnen darf und wie Bauherren frühzeitig die Voraussetzungen für ein tatsächlich funktionsfähiges Gebäude schaffen.

Das erwartet unsere Hörer in dieser Folge:

Der schmelzende Terminplan: Warum die Inbetriebnahme im Projektverlauf häufig wie „Eis in der Sonne“ zusammenschrumpft und weshalb ein einzelner Balken im Terminplan der Komplexität dieser Phase nicht gerecht wird.

Vom Betrieb her denken: Warum Anforderungen des späteren Betreibers bereits in den frühen Planungsphasen berücksichtigt werden müssen und welche Rolle ein strukturiertes Inbetriebnahmekonzept dabei spielt.

Die richtige Reihenfolge: Welche Anlagen zuerst fertiggestellt und in Betrieb genommen werden müssen und wie sich daraus ein belastbarer Terminplan für Einregulierung, Prüfungen, Einweisungen und Probebetrieb ableiten lässt.

Schnittstellen zwischen den Gewerken: Warum eine technisch fertige Einzelanlage noch kein funktionierendes Gebäude ergibt und wie das Zusammenspiel von Heizung, Lüftung, Elektro, Gebäudeautomation und weiteren Gewerken geprüft wird.

Von der Fertigstellung zur Betriebsfähigkeit: Was Begriffe wie Mechanical Completion, Erstinbetriebnahme, Einregulierung und Probebetrieb bedeuten und weshalb die formale Abnahme nicht automatisch mit einer vollständigen Funktionsfähigkeit gleichzusetzen ist.

Gebäudeautomation als Schlüssel: Warum viele Probleme erst beim gewerkeübergreifenden Test sichtbar werden und wie unabhängiges technisches Monitoring helfen kann, Fehlfunktionen und Optimierungspotenziale frühzeitig zu erkennen.

Der Betreiber muss mitgenommen werden: Weshalb Einweisungen nicht erst am Tag der Übergabe stattfinden sollten und warum eine zweite Schulung nach den ersten Betriebsmonaten besonders wirkungsvoll sein kann.

Inbetriebnahme als eigenes Leistungsbild: Warum sich das Inbetriebnahmemanagement zunehmend als eigenständige Aufgabe in Großprojekten etabliert und wie es dazu beiträgt, die letzte Projektphase planbarer und ruhiger zu gestalten.

Ein Podcast von:

Dr. Norbert Reuber (Hecker Werner Himmelreich)Juan Carlos Klug (Teneo)David Poschen (Hecker Werner Himmelreich)Max Hoederath

Impressum:

https://www.hwhlaw.de/impressum/
1 Stunde 2 Minuten
Das am 18. Mai 2026 verkündete und zum 1. Juli 2026 inkrafttretende Vergabebeschleunigungsgesetz verspricht Großes: Bürokratieabbau und den lang ersehnten "Turbo" für öffentliche Bauprojekte. Doch hält der Entwurf, was er verspricht, oder droht in der Praxis das exakte Gegenteil?

In dieser Folge von Anwalt & Architekt sezieren wir gemeinsam mit unserem Gast Alexander Thesling (Rechtsanwalt & Fachanwalt für Vergaberecht) die Reform. Das Ergebnis unseres Kamingesprächs ist ernüchternd: Viele der neuen Regelungen erweisen sich bei genauerem Hinsehen als stumpfe Schwerter oder bergen handfeste neue Risiken für Auftraggeber und Bieter.

Die kritischen Kernthemen im Überblick:

Der Mythos der Gesamtvergabe: Warum die vermeintliche Erleichterung, vom Vorrang der Losvergabe abzuweichen, in der Praxis fast wirkungslos verpuffen wird und warum das OLG Düsseldorf ("Mainspitzdreieck") hier weiterhin enge Grenzen setzt.

Eigenerklärungen vs. Manipulationsgefahr: Der neue Vorrang von Eigenerklärungen entlastet zwar im ersten Schritt, eröffnet aber gleichzeitig ein gefährliches Hintertürchen für Bieter, die sich unliebsamen Angeboten nachträglich entziehen wollen.

Das Ende der "Doppelklick-Rechtsprechung": Endlich Erleichterung für Auftraggeber bei der Bekanntmachung von Eignungskriterien – oder lauert hier der Teufel im Detail?

Die Unkalkulierbarkeit der De-facto-Vergabe: Verträge trotz Vergabeverstoß gegen eine Geldsanktion aufrechterhalten? Warum kein öffentlicher Auftraggeber dieses unkalkulierbare Risiko eingehen wird.

Der Verfassungsknall beim Rechtsschutz: Der Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei sofortigen Beschwerden soll Tempo bringen. Wir diskutieren, warum das OLG Düsseldorf die Parallelvorschrift bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat und warum das Ganze europarechtlich auf extrem wackeligen Beinen steht.

Fazit & Ausblick: Was würde wirklich beschleunigen? Unsere Runde diskutiert echte Alternativen – von der echten Aufgabe des Losvorrangs über vereinfachte Dringlichkeitsvergaben bei Insolvenzen bis hin zu besser ausgestatteten Vergabekammern.

Unsere Gesprächsrunde:

Dr. Norbert Reuber (Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Partner, HECKER WERNER HIMMELREICH)

Juan Carlos Klug (Architekt, Senior Managing Director, Teneo)

David Poschen (Fachanwalt für Vergaberecht & Partner, HECKER WERNER HIMMELREICH)

Max Hoederath (Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing., Senior Manager Projektcontrolling)

Gast: Alexander Thesling (Rechtsanwalt & Fachanwalt für Vergaberecht, HECKER WERNER HIMMELREICH)

Impressum: https://www.hwhlaw.de/impressum/
53 Minuten
In dieser Folge von Anwalt & Architekt werfen wir einen Blick hinter die Kulissen einer Stadtverwaltung, die das Unmögliche stemmen muss. Zu Gast ist Patrick Haas, Bürgermeister der Stadt Stolberg, der uns berichtet, wie man eine Kommune nach einer Jahrhundertkatastrophe nicht nur wiederaufbaut, sondern zukunftsfähig neu erfindet.

Stolberg steht heute vor der gewaltigen Aufgabe, Infrastrukturprojekte im Wert von rund 250 Millionen Euro zu koordinieren – und das bei einer personellen Ausstattung, die für den „Normalbetrieb“ ausgelegt ist. Wir diskutieren darüber, wie man in Krisenzeiten bürokratische Hürden abbaut, warum Geschwindigkeit ein entscheidender Standortvorteil ist und wie moderner Wohnungsbau die soziale Dynamik einer Innenstadt verändern kann.

Die Kernthemen im Überblick:

Vom VW Polo zum Porsche: Warum die Verwaltung im „obertourigen Bereich“ fährt, um das massive Bauvolumen des Wiederaufbaus zu bewältigen.

Gründung der Wiederaufbaugesellschaft: Wie Stolberg durch neue Strukturen die Kapazitäten für 250 Millionen Euro an Bauprojekten geschaffen hat.

Kommunale Schnelligkeit: Warum Unternehmen in Stolberg innerhalb einer Woche Feedback erhalten, während Metropolen oft Monate benötigen.

Finanzielle Schieflage: Die Realität der „Isolierung“ von Kosten und warum nur noch wenige Kommunen in NRW einen echten Haushaltsausgleich schaffen.

Mut zur Entscheidung: Warum Bauvergaben oft nicht in politische Gremien gehören.

Unsere Gesprächsrunde:

Dr. Norbert Reuber (Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

Juan Carlos Klug (Architekt & Senior Managing Director)

David Poschen (Fachanwalt für Vergaberecht)

Max Hoederath (Dipl.-Wirtsch.-Ing. & Projektmanager)

Gast: Patrick Haas (Bürgermeister der Stadt Stolberg)

Impressum: https://www.hwhlaw.de/impressum/
59 Minuten
In dieser Folge von Anwalt & Architekt widmen wir uns einem Bereich, der oft erst dann die volle Aufmerksamkeit erfährt, wenn er nicht wie gewünscht funktioniert: der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Gemeinsam mit unserem Gast Holger Käsbach, Diplomingenieur für Elektrotechnik und Senior Manager bei Drees & Sommer, beleuchten wir die kritische Rolle der TGA im Bauprojekt und zeigen auf, warum Bauherren hier schon in den ersten Projektphasen die Weichen richtig stellen müssen.

Das erwartet unsere Hörer in dieser Folge:

Die unterschätzte Phase 1: Warum die Grundlagenermittlung in der TGA die wichtigste Phase überhaupt ist und warum ein verspäteter Einstieg der Fachplaner teure Folgen hat.

Vermeidung der „U-Boot-Planung“: Wenn Technikflächen zu klein geplant werden, droht ein „Maschinenraum wie auf der U96“. Wir diskutieren, warum Wartungs- und Austauschflächen (z. B. für Lüftungsfilter oder Großkomponenten) oft dem Kostendruck zum Opfer fallen und wie man das verhindert.

Schnittstellen-Management: Die TGA sitzt zwischen allen Stühlen – von der Statik (Durchbrüche) bis zur Bauphysik (Dämmung). Wir besprechen, wie eine integrale Planung Kollisionen und Fehler vermeidet.

Der „unbekannte“ Nutzer: Das Risiko später Nutzeranforderungen und wie man das „Bestellsoll“ auch bei Mieterausbauten rechtzeitig definiert.

Ausschreibungsmodelle im Check: Klassisches Leistungsverzeichnis vs. funktionale Leistungsbeschreibung – was macht wann Sinn, um Fabrikatsneutralität und Kostensicherheit zu wahren?

Digitalisierung und KI: Wie modellbasiertes Planen (BIM) dabei hilft, Platzprobleme und Kollisionen frühzeitig sichtbar zu machen.

Ein Podcast von:

Dr. Norbert Reuber (Hecker Werner Himmelreich)

Juan Carlos Klug (Teneo)

David Poschen (Hecker Werner Himmelreich)

Max Hoederath

Impressum: https://www.hwhlaw.de/impressum/
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Über diesen Podcast

In unserem Podcast Anwalt & Architekt diskutieren Dr. Norbert Reuber, David Poschen, Juan Carlos Klug und Max Hoederath über aktuelle Themen und Herausforderungen für Bauvorhaben. Hierzu beleuchten wir jeweils juristische Perspektiven und Standpunkte aus der Projektleitung und klären, inwieweit sich die Sichtweisen vereinen lassen. Impressum: https://www.hwhlaw.de/impressum/
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„Anwalt und Architekt“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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