#32 | Der Bauturbo kommt! Beschleunigung oder nur ein neues Versprechen?

#32 | Der Bauturbo kommt! Beschleunigung oder nur ein neues Versprechen?

37 Minuten

Beschreibung

vor 6 Tagen

In der neuen Folge von Anwalt & Architekt
sprechen Dr. Norbert Reuber, David Poschen und Max Hoederath mit
den beiden Gästen Dr. Marvin Klein und
Alexander Thesling (HECKER WERNER HIMMELREICH)
über die jüngste Novelle im Bauplanungsrecht – den Bauturbo.


Wir beleuchten, was wirklich drinsteckt, was nicht, wo Chancen
entstehen und wo Grenzen bleiben. Eine Folge für alle, die sich
fragen:
Zündet der Bauturbo wirklich, oder verpufft er im juristischen
Kleingedruckten?




Novelle des BauGB – mit Fokus auf
Wohnraumschaffung




Vereinfachungen für Innenentwicklung,
Umnutzung und punktuell auch für den
Außenbereich




„Bauturbo“ ist eigentlich ein Planungsturbo,
kein Bau-Turbo






Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 BauGB




Neuer Zuschnitt für § 34 BauGB und Innenentwicklungsoptionen




Experimentierklausel § 246e BauGB – der
„große Hebel“




Bedeutung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB






Mehr Entscheidungsspielräume, aber auch mehr Verantwortung




Zustimmung ist Ermessenssache, kein
Rechtsanspruch




Kommunen können Bedingungen stellen (z. B. Quoten für
sozialen Wohnungsbau)






Bauordnungsrecht bleibt unberührt
(Abstandsflächen, Brandschutz etc.)




Naturschutzrecht, Artenschutz, Forstrecht gelten
uneingeschränkt




Keine echten Beschleunigungen beim Bau selbst, nur beim
Planungsprozess






Optionale Abweichungen per Bauleitplanung




Lärmkontingente möglich




Flexiblere Kombination aus Maßnahmen beim Emittenten und beim
Wohngebäude






Umnutzung eines innerstädtischen Gewerbebaus zu Wohnraum




Wohnnutzung an der Grenze zum Außenbereich




Erste Einblicke in kommunale Unsicherheiten und
unterschiedliche Herangehensweisen




Kernthemen der Folge:


1. Was steckt im Bauturbo?


2. Neue Flexibilitätsinstrumente


3. Rolle der Kommunen


4. Was der Bauturbo NICHT ändert


5. Lärmschutz & TA Lärm


6. Beispiele aus der Praxis


7. Fazit: Der Bauturbo schafft neue
Wege, vor allem für den Wohnungsbau – aber nur, wenn
Kommunen aktiv mitgehen.
Er ist kein Freibrief, kein Baubeschleuniger und
kein Ersatz für sauberes Projektmanagement.


Mit:


Dr. Marvin Klein (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB)

Alexander Thesling (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB)

Dr. Norbert Reuber (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB)

David Poschen (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB)

Juan Carlos Klug (Teneo)

Max Hoederath (Lufthansa Cargo)



#Podcast #Bauturbo #Bauen #Baurecht #Wohnungsbau #Planungsrecht
#Reformen #AnwaltUndArchitekt








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