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  4. #32 | Der Bauturbo kommt! Beschleunigung oder nur ein neues Versprechen?
In der neuen Folge von Anwalt & Architekt
sprechen Dr. Norbert Reuber, David Poschen und Max Hoederath mit
den beiden Gästen Dr. Marvin Klein und
Alexander Thesling (HECKER WERNER HIMMELREICH)
über die jüngste Novelle im Bauplanungsrecht – den Bauturbo.

Wir beleuchten, was wirklich drinsteckt, was nicht, wo Chancen
entstehen und wo Grenzen bleiben. Eine Folge für alle, die sich
fragen:

Zündet der Bauturbo wirklich, oder verpufft er im juristischen
Kleingedruckten?

Novelle des BauGB – mit Fokus auf
Wohnraumschaffung

Vereinfachungen für Innenentwicklung,
Umnutzung und punktuell auch für den
Außenbereich

„Bauturbo“ ist eigentlich ein Planungsturbo,
kein Bau-Turbo

Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 BauGB

Neuer Zuschnitt für § 34 BauGB und Innenentwicklungsoptionen

Experimentierklausel § 246e BauGB – der
„große Hebel“

Bedeutung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB

Mehr Entscheidungsspielräume, aber auch mehr Verantwortung

Zustimmung ist Ermessenssache, kein
Rechtsanspruch

Kommunen können Bedingungen stellen (z. B. Quoten für
sozialen Wohnungsbau)

Bauordnungsrecht bleibt unberührt
(Abstandsflächen, Brandschutz etc.)

Naturschutzrecht, Artenschutz, Forstrecht gelten
uneingeschränkt

Keine echten Beschleunigungen beim Bau selbst, nur beim
Planungsprozess

Optionale Abweichungen per Bauleitplanung

Lärmkontingente möglich

Flexiblere Kombination aus Maßnahmen beim Emittenten und beim
Wohngebäude

Umnutzung eines innerstädtischen Gewerbebaus zu Wohnraum

Wohnnutzung an der Grenze zum Außenbereich

Erste Einblicke in kommunale Unsicherheiten und
unterschiedliche Herangehensweisen

Kernthemen der Folge:

1. Was steckt im Bauturbo?

2. Neue Flexibilitätsinstrumente

3. Rolle der Kommunen

4. Was der Bauturbo NICHT ändert

5. Lärmschutz & TA Lärm

6. Beispiele aus der Praxis

7. Fazit: Der Bauturbo schafft neue
Wege, vor allem für den Wohnungsbau – aber nur, wenn
Kommunen aktiv mitgehen.

Er ist kein Freibrief, kein Baubeschleuniger und
kein Ersatz für sauberes Projektmanagement.

Mit:

Dr. Marvin Klein (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB)

Alexander Thesling (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB)

Dr. Norbert Reuber (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB)

David Poschen (HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB)

Juan Carlos Klug (Teneo)

Max Hoederath (Lufthansa Cargo)

#Podcast #Bauturbo #Bauen #Baurecht #Wohnungsbau #Planungsrecht
#Reformen #AnwaltUndArchitekt

Impressum: ⁠⁠⁠https://www.hwhlaw.de/impressum/
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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