#197: Jahressteuergesetz 2026: Organschaft, KI im Finanzamt, Forschungszulage und höhere Zinsen

#197: Jahressteuergesetz 2026: Organschaft, KI im Finanzamt, Forschungszulage und höhere Zinsen

vor 3 Tagen
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Beschreibung

vor 3 Tagen
Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die
steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von
der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von
Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen
Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die
wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater
und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die
Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten
§ 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur
noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der
Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar,
dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein
können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5
UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen,
sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei
grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die
Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es
um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und
Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte
Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde
gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht
wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt
eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der
Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir
die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die
künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen,
sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu
Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die
Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio.
Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen
künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr
erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund
der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche
Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen
gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act
(Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die
öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz,
Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren,
wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von
Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei
verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin
bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die
geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf
3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten
elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung
des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des
EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den
Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland
maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer
Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die
steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu
gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche
Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des
Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption
sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar
besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine
Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen
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