#202: Steuerreform: Diese Änderungen können ab 2027 kommen

#202: Steuerreform: Diese Änderungen können ab 2027 kommen

vor 1 Tag
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Beschreibung

vor 1 Tag
Die Bundesregierung verkauft ihr „Programm für Aufschwung und
Beschäftigung" als große Entlastung – tatsächlich stehen dem aber
neue Schulden von rund 118,7 Mrd. Euro allein im Kernhaushalt für
2027 gegenüber, zusammen mit den Sondervermögen sogar rund 203,7
Mrd. Euro. Selbst die eigentlich zu schonende Rücklage muss
angetastet werden, während die Zinsausgaben bis 2030 auf rund 80
Mrd. Euro jährlich steigen. In dieser Episode rechnen wir vor, was
von der versprochenen Entlastung tatsächlich übrig bleibt: Der
Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen von 12.348 auf 12.900 Euro
bis 2028, der Kinderfreibetrag von 9756 auf 10.236 Euro, das
Kindergeld von 259 auf 272 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag
wächst um 200 auf 1430 Euro. Beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent
bleibt es dagegen bei einer nur leichten Verschiebung der Grenze
auf 70.600 Euro, der Reichensteuersatz von 45 Prozent greift
künftig schon ab 250.000 Euro – ab 280.000 Euro sogar mit 47
Prozent. Gleichzeitig sinkt die Absetzbarkeit von
Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent, und der
Pauschalsteuersatz bei Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent.
Unterm Strich bleiben von der Reform gerade einmal zehn Milliarden
Euro Entlastung ab 2028 übrig – während allein der Ausgleich der
kalten Progression den Fiskus im kommenden Jahr 8,8 Mrd. Euro
kosten würde. Auch beim Thema Krankschreibung wird's kontrovers:
Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, die
Arbeitsunfähigkeit künftig ab dem ersten statt bisher vierten Tag
gelten – sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. Dabei
zahlen Unternehmen laut BDA schon heute zwischen 82 und 85 Mrd.
Euro jährlich für die Lohnfortzahlung, und ein wissenschaftlicher
Nachweis, dass die telefonische Krankschreibung den Krankenstand
erhöht hat, fehlt bislang. Wir diskutieren, ob eine Kürzung der
sechswöchigen Lohnfortzahlung oder eine Teilzeit-Krankschreibung
nicht die sinnvollere Lösung wäre. Bei der Krankenkasse kommt ab
2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für bislang beitragsfrei
mitversicherte Partner hinzu, die Bemessungsgrenze steigt von
70.000 auf 85.000 Euro. Im Arbeitsrecht sollen sachgrundlose
Befristungen künftig bis zu vier statt zwei Jahre und sechsmalige
Verlängerungen möglich sein, während der Kündigungsschutz für
Besserverdiener oberhalb des 1,75-fachen der
Beitragsbemessungsgrenze – aktuell ab 177.450 Euro – entfallen
soll. Wir ordnen ein, was internationale Studien über den
Zusammenhang von Kündigungsschutz und Innovationskraft sagen, und
warum viele Ökonomen die Reform trotzdem für zu zaghaft halten.
Abgerundet wird das Paket durch den pauschalen Wegfall gesetzlicher
Berichtspflichten, eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten und
die vorausgefüllte Steuererklärung, die Arbeitnehmern die Abgabe
künftig ersparen soll. Beim Wohnungsbau sollen ein
Enteignungsverbot und eine neue staatliche Baugesellschaft den
Mangel beheben. Am Ende bleibt die Frage, wie viel von den
versprochenen 600 Euro Entlastung wirklich neu ist – und warum
echte Einsparungen bei einer Staatsquote von 50 Prozent weiterhin
fehlen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen
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