Beschreibung
vor 6 Tagen
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ist ein hohes Gut. Sie
erlaubt allen EU-Bürger*innen innerhalb der Mitgliedstaaten zu
arbeiten und sichert Arbeitnehmer*innen in Bezug auf ihre Arbeit
Gleichbehandlung, Gleichbeschäftigung, gleiche Vergütung und
gleichen sozialen Schutz zu.
Doch es gibt einen Knackpunkt: Wie bewerten die Mitgliedstaaten
in diesem Zusammenhang die geringfügige Beschäftigung?
Wer in einem anderen EU-Land als seiner Heimat geringfügig
beschäftigt ist, fällt in eine Grauzone. Das schaut sich Jana Bub
in ihrem Dissertationsvorhaben „Zwischen Gleichbehandlung und
Leistungsausschluss“ an.
Was dabei das Problem ist, und warum diese Frage uns alle angeht,
das bespricht Moderatorin Mariana Friedrich mit ihr in dieser
Folge.
Weitere Informationen zur Folge:
Jana Bub auf der Webseite der Hochschule Fulda
Gesetzestexte:
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(insbesondere Art. 45, 21 und 18)
Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung (insbesondere Art. 7)
Unionsbürgerrichtlinie (insbesondere Art. 7 und 24)
Weiterführende Literatur:
Alagöz-Gessler et al./EU-Gleichbehandlungsstelle (Hrsg.),
Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt?
EU-Zugewanderte in Deutschland, Studie 2026
Leko et al./Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.),
Diskriminierung von Menschen aus dem östlichen Europa. Das
Jobcenter als Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt und
Wohlfahrtsstaat, Studie 2025
Collischon et al., Minijobs in Kleinbetrieben:
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird verdrängt,
IAB-Forum 2021
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