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  4. Israel, Staatsräson und die Meinungsfreiheit
Jüngst brachte die hessische Landesregierung dem „Entwurf eines
Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des
Staates Israel“ in den Bundesrat ein. Vorgesehen ist, die
Leugnung des Existenzrechts Israels unter bestimmten
Voraussetzungen strafrechtlich zu erfassen – eingebettet in den
Tatbestand der Volksverhetzung. 

Dagegen wurde erhebliche verfassungsrechtliche Kritik formuliert.
Im Zentrum stehen Fragen nach Meinungsfreiheit, Staatsräson,
Erinnerungspolitik und den Grenzen des Strafrechts. Besonders
pointiert formulierte der Staatsrechtler Florian Meinel seine
Kritik im Editorial für den Verfassungsblog unter dem Titel
"Dialektik des Sonderrechts": die Begründung des Gesetzentwurfs
sei „ein Dokument jener Sackgasse, in der sich der deutsche
Israeldiskurs verfangen hat – verfassungsrechtlich, politisch und
moralisch“. 

Prof. Meinel spricht in dieser Folge mit Benjamin über die
historischen Hintergründe für den Umfang und die Grenzen der im
Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit, das sogenannte
Wunsiedel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine
Nachwirkungen, den hessischen Gesetzentwurf und die Frage, wie
demokratische Öffentlichkeit unter Bedingungen moralischer
Polarisierung funktionieren kann.
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„Israel, Staatsräson und die Meinungsfreiheit“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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