ÖR146 Standardmaßnahmen vor dem BVerfG: Was darf die Polizei heimlich?

ÖR146 Standardmaßnahmen vor dem BVerfG: Was darf die Polizei heimlich?

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Beschreibung

vor 1 Tag

Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den
Grundrechten


"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert,
sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die
allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen.


Folgenbeschreibung:


Wann darf die Polizei heimlich überwachen – und wo zieht das
Grundgesetz die Grenze?


In dieser Folge geht es um den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 – 1 BvR
1345/21 zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung ist klausurrelevant,
weil sie zentrale heimliche Standardmaßnahmen bündelt:
Observation, technische Mittel, Vertrauenspersonen, verdeckte
Ermittler und Wohnraumüberwachung.


Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Was unterscheidet konkrete
Gefahr, konkretisierte Gefahr und bloße
Vorfeldgefahr? Warum reichen allgemeine Vermutungen oder
ein bloßer Milieubezug für heimliche Überwachung nicht aus? Und
weshalb stellt Art. 13 Abs. 4 GG bei der Wohnraumüberwachung
besonders hohe Anforderungen?


Außerdem geht es um den Kernbereichsschutz beim Einsatz von
V-Leuten und verdeckten Ermittlern – insbesondere um die Frage,
wann schon der Aufbau einer privaten Beziehung
verfassungsrechtlich problematisch wird.





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