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  4. Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften
case closed – BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften Wann liegt
eine strafbare Insiderinformation vor und wo endet das Erlaubte?
Mit dem Urteil vom 19. November 2025 (BGH, 2 StR 224/25) hat der
Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs zentrale Fragen zur
Strafbarkeit von Insidergeschäften nach § 119 WpHG i.V.m. Art. 14
und Art. 8 MAR konkretisiert. Die Entscheidung dürfte die
Beratungspraxis im Kapitalmarktstrafrecht nachhaltig beeinflussen.
Mit dieser Folge starten wir eine neue Reihe innerhalb des Criminal
Compliance Podcasts: case closed – Die wichtigsten Fälle des
Wirtschaftsstrafrechts. Wir nehmen die Entscheidungen unter die
Lupe, die das Wirtschaftsstrafrecht nachhaltig geprägt haben – mal
analysieren wir die Entscheidungen, mal sprechen wir dafür mit
Prozessbeteiligten, die den Fall aus erster Hand kennen, so auch in
dieser Folge. Mirjam Steinfeld spricht in dieser Debüt-Folge mit
Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter, der in dem Verfahren selbst als
Verteidiger tätig war, über die vom Bundesgerichtshof entschiedenen
Rechtsfragen. Dr. Richter beschreibt einige Rechtsfragen und
erläutert, wie der BGH diese letztlich entschieden hat.
Abschließend ziehen beide ein Fazit zu den praktischen Konsequenzen
für Compliance-Abteilungen, die rechtliche Beratung und die
Strafverteidigung. Hier geht es zur Entscheidung des BGH vom 19.
November 2025 – 2 StR 224/25:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2025/2_StR_224-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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„Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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