Influencer-Kennzeichnung: Wann greift die DDG-Pflicht?

Influencer-Kennzeichnung: Wann greift die DDG-Pflicht?

vor 5 Tagen
Wir erklären das Urteil des OLG Karlsruhe vom 3. März 2026 — wann kommerzielle Kommunikation nach § 6 DDG vorliegt und was für die Kennzeichnung auf Instagram wirklich gilt.
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Beschreibung

vor 5 Tagen
Das OLG Karlsruhe hat am 3. März 2026 entschieden: Eine
Auto-Influencerin muss acht Reels zu BMW, Audi und Volvo künftig
als Werbung kennzeichnen. Das Besondere: Es gab keinen Vertrag,
keine Posting-Pflicht und keine direkte Bezahlung. Die Hersteller
hatten nur Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und Reisekosten
erstattet. Trotzdem ist der Senat zur kommerziellen Kommunikation
nach § 6 DDG gekommen — ohne Geringfügigkeitsschwelle. In dieser
Folge sprechen wir über die beiden zentralen Prüfpunkte: Wann liegt
überhaupt kommerzielle Kommunikation vor, und wann ist sie klar als
solche erkennbar? Wir erklären, warum der Maßstab bei Instagram
nicht nur die eigenen Follower sind, sondern auch Nutzer, denen der
Algorithmus das Reel ausspielt, warum Werbung auf den ersten Blick
erkennbar sein muss und welche Hinweisformen (Einblendung,
mündliche Ansage, „#Werbung") in der Praxis tragen. Am Ende geben
wir eine Faustregel an die Hand, die auch für Unternehmen und
Agenturen relevant ist, die mit Influencern arbeiten.
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