KI-Kennzeichnung: Der zweite Entwurf
vor 1 Woche
Wir erklären, was Anbieter und Veröffentlichende ab August 2026
leisten müssen — und besprechen den zweiten Entwurf zur
KI-Kenzeichnung.
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Beschreibung
vor 1 Woche
Ab 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der
KI-Verordnung. Die EU-Kommission hat einen zweiten Entwurf des Code
of Practice vorgelegt — und der ist konkreter als alles davor. In
dieser Folge erklären wir das zweistufige System: Anbieter von
KI-Systemen müssen Outputs technisch maschinenlesbar markieren
(signierte Metadaten, unsichtbares Wasserzeichen, C2PA-Standard);
wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss sichtbar kennzeichnen.
Besonders praxisrelevant ist die redaktionelle Ausnahme für Texte:
Wer KI nutzt, aber eine menschliche Prüfung dokumentiert, muss
unter Umständen nicht kennzeichnen. Wir zeigen, wie ein solcher
Prozess konkret aussehen kann, welche Inhaltstypen immer
kennzeichnungspflichtig sind — Deepfakes, Chatbots, KI-Werbebilder
— und warum Verstöße nicht nur Bußgelder (bis 15 Mio. EUR oder 3 %
Jahresumsatz), sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach
§ 3a UWG auslösen können.
KI-Verordnung. Die EU-Kommission hat einen zweiten Entwurf des Code
of Practice vorgelegt — und der ist konkreter als alles davor. In
dieser Folge erklären wir das zweistufige System: Anbieter von
KI-Systemen müssen Outputs technisch maschinenlesbar markieren
(signierte Metadaten, unsichtbares Wasserzeichen, C2PA-Standard);
wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss sichtbar kennzeichnen.
Besonders praxisrelevant ist die redaktionelle Ausnahme für Texte:
Wer KI nutzt, aber eine menschliche Prüfung dokumentiert, muss
unter Umständen nicht kennzeichnen. Wir zeigen, wie ein solcher
Prozess konkret aussehen kann, welche Inhaltstypen immer
kennzeichnungspflichtig sind — Deepfakes, Chatbots, KI-Werbebilder
— und warum Verstöße nicht nur Bußgelder (bis 15 Mio. EUR oder 3 %
Jahresumsatz), sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach
§ 3a UWG auslösen können.
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