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vor 2 Monaten
Ab dem 7. Juni 2026 gilt die EU-Richtlinie 2023/970 zur
Entgelttransparenz — und die Spielregeln für Arbeitgeber ändern
sich erheblich. Wer bisher auf das eher zahnlose deutsche
Entgelttransparenzgesetz gesetzt hat, wird mit der neuen Mechanik
nicht mehr durchkommen. Wir erklären, was konkret auf Arbeitgeber
zukommt: Gehaltsangaben in Stellenanzeigen werden zur Pflicht, die
Frage nach der Gehaltshistorie ist verboten, Auskunftsansprüche
gelten ab sofort für jeden Arbeitgeber unabhängig von der
Betriebsgröße — und entscheidend: Die Beweislast kehrt sich um.
Nicht mehr der Arbeitnehmer muss Ungleichbehandlung nachweisen,
sondern der Arbeitgeber muss erklären können, warum er wie bezahlt.
Entgelttransparenz — und die Spielregeln für Arbeitgeber ändern
sich erheblich. Wer bisher auf das eher zahnlose deutsche
Entgelttransparenzgesetz gesetzt hat, wird mit der neuen Mechanik
nicht mehr durchkommen. Wir erklären, was konkret auf Arbeitgeber
zukommt: Gehaltsangaben in Stellenanzeigen werden zur Pflicht, die
Frage nach der Gehaltshistorie ist verboten, Auskunftsansprüche
gelten ab sofort für jeden Arbeitgeber unabhängig von der
Betriebsgröße — und entscheidend: Die Beweislast kehrt sich um.
Nicht mehr der Arbeitnehmer muss Ungleichbehandlung nachweisen,
sondern der Arbeitgeber muss erklären können, warum er wie bezahlt.
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