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Beschreibung
vor 1 Woche
Zur Debatte steht die vielbeachtete Aktion von 2018: In einer
Credit Suisse-Filiale in Lausanne veranstalteten verkleidete
Klimaaktivist:innen kurzzeitig und gewaltfrei einen Tennismatch.
Das Bezirksgericht sprach sie frei, das Bundesgericht kassierte
die Begründung. Aus diesem Urteil ergeben sich eine Vielzahl von
strafrechtlichen Fragen rund um den Umgang mit Klimaaktivismus.
Im Streitgespräch diskutieren Prof. Dr. iur. Marc Thommen,
Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität
Zürich und Andrés Payer, Doktorand im Strafrecht daselbst und
Gastforscher an der Humboldt-Universität zu Berlin: Lassen sich
Tatbestände wie Hausfriedensbruch oder Nötigung
grundrechtskonform auslegen? Kann sich eine Rechtfertigung aus
Notstand oder aus Art. 14 StGB ergeben, oder eine entschuldigende
Wahrnehmung berechtigter Interessen? Oder liegt die
überzeugendste Lösung im Strafverzicht nach Art. 52 StGB, also im
Schuldspruch ohne Strafe bei geringfügigem Unrecht?
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