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Episoden
12.05.2026
59 Minuten
Warum werden «Klimakleber», nicht aber die Verursacher des Klimawandels strafrechtlich verfolgt? Die Rechtssoziologie betont, dass die Gesellschaft nur nach Massgabe ihrer Funktionssysteme auf den Klimawandel reagieren kann. Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Recht sehen jeweils etwas anderes, wenn sie auf den Klimawandel blicken. Klimawissenschaftliche Erkenntnisse schlagen sich deshalb nicht automatisch im Rechtssystem nieder, sondern nur, wenn sie in Form eines Konflikts vor Gericht gebracht werden. Das Strafrecht tut sich in besonderer Weise schwer, Klimaschäden individuell zuzurechnen. Dies erklärt etwa, warum der «Dieselskandal» strafrechtlich als Wirtschafts- und nicht als Umweltdelikt behandelt wird.
Bijan Fateh-Moghadam, Professor für Grundlagen des Rechts und Life Sciences-Recht an der Universität Basel plädiert dafür, das Recht grundlegend zu überdenken, anhand neuer Konzepte wie dem Schutz künftiger Generationen oder der Anerkennung von Natur als Rechtssubjekt. Er zeigt auf, wie «ein Marsch durch die Systeme» bereits heute Veränderungen ermöglicht. Basis soll dabei die Einsicht sein, dass wir im Anthropozän leben, indem das Klimasystem massgeblich durch menschliches Handeln beeinflusst wird.
Bijan Fateh-Moghadam, Professor für Grundlagen des Rechts und Life Sciences-Recht an der Universität Basel plädiert dafür, das Recht grundlegend zu überdenken, anhand neuer Konzepte wie dem Schutz künftiger Generationen oder der Anerkennung von Natur als Rechtssubjekt. Er zeigt auf, wie «ein Marsch durch die Systeme» bereits heute Veränderungen ermöglicht. Basis soll dabei die Einsicht sein, dass wir im Anthropozän leben, indem das Klimasystem massgeblich durch menschliches Handeln beeinflusst wird.
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28.04.2026
50 Minuten
Was passiert, wenn Abfälle im Wald landen, Gewässer verschmutzt oder Chemikalien falsch entsorgt werden? Einblicke in die praktische Verfolgung von Umweltdelikten auf kantonaler Ebene gibt uns Martina Rivola, Dipl. Umwelt-Natw. ETH und Chefin Umwelt bei der Kantonspolizei Bern. Sie zeigt auf, warum solche Untersuchungen zweischienig, sprich strafrechtlich und verwaltungsrechtlich, laufen müssen, und weshalb die teuerste Konsequenz für Täterinnen und Täter oft nicht die Busse, sondern die Sanierung ist. Anhand konkreter Fälle wird deutlich, wie komplex solche Ermittlungen oft sind, und wie essenziell enge Zusammenarbeit und guter Informationsfluss zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Umweltämtern.
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14.04.2026
1 Stunde 11 Minuten
Zur Debatte steht die vielbeachtete Aktion von 2018: In einer Credit Suisse-Filiale in Lausanne veranstalteten verkleidete Klimaaktivist:innen kurzzeitig und gewaltfrei einen Tennismatch. Das Bezirksgericht sprach sie frei, das Bundesgericht kassierte die Begründung. Aus diesem Urteil ergeben sich eine Vielzahl von strafrechtlichen Fragen rund um den Umgang mit Klimaaktivismus.
Im Streitgespräch diskutieren Prof. Dr. iur. Marc Thommen, Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Zürich und Andrés Payer, Doktorand im Strafrecht daselbst und Gastforscher an der Humboldt-Universität zu Berlin: Lassen sich Tatbestände wie Hausfriedensbruch oder Nötigung grundrechtskonform auslegen? Kann sich eine Rechtfertigung aus Notstand oder aus Art. 14 StGB ergeben, oder eine entschuldigende Wahrnehmung berechtigter Interessen? Oder liegt die überzeugendste Lösung im Strafverzicht nach Art. 52 StGB, also im Schuldspruch ohne Strafe bei geringfügigem Unrecht?
Im Streitgespräch diskutieren Prof. Dr. iur. Marc Thommen, Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Zürich und Andrés Payer, Doktorand im Strafrecht daselbst und Gastforscher an der Humboldt-Universität zu Berlin: Lassen sich Tatbestände wie Hausfriedensbruch oder Nötigung grundrechtskonform auslegen? Kann sich eine Rechtfertigung aus Notstand oder aus Art. 14 StGB ergeben, oder eine entschuldigende Wahrnehmung berechtigter Interessen? Oder liegt die überzeugendste Lösung im Strafverzicht nach Art. 52 StGB, also im Schuldspruch ohne Strafe bei geringfügigem Unrecht?
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31.03.2026
51 Minuten
Dürren, steigende Meeresspiegel, versalzene Böden: Immer mehr Menschen sind aufgrund klimatischer Veränderungen zur Flucht gezwungen, während die rechtliche Anerkennung als Umweltvertriebene noch in den Kinderschuhen steckt.
Dr. iur. Stephanie Motz, Rechtsanwältin und Spezialistin für internationalen Menschenrechtsschutz, Asyl- und Migrationsfragen erklärt, weshalb politische Begriffe wie «Klimaflüchtling» juristisch falsch sind, warum die Genfer Flüchtlingskonvention auf Umweltvertriebene keine Anwendung findet und welche Möglichkeiten menschenrechtliche Schutzmechanismen bieten, etwa das Recht auf Leben oder Gesundheit. Anhand konkreter Fälle und internationaler Entwicklungen illustriert sie aktuelle Lösungsansätze, von Soft-Law-Initiativen über regionale Modelle bis hin zu Ideen wie dem «Klimapass».
Dr. iur. Stephanie Motz, Rechtsanwältin und Spezialistin für internationalen Menschenrechtsschutz, Asyl- und Migrationsfragen erklärt, weshalb politische Begriffe wie «Klimaflüchtling» juristisch falsch sind, warum die Genfer Flüchtlingskonvention auf Umweltvertriebene keine Anwendung findet und welche Möglichkeiten menschenrechtliche Schutzmechanismen bieten, etwa das Recht auf Leben oder Gesundheit. Anhand konkreter Fälle und internationaler Entwicklungen illustriert sie aktuelle Lösungsansätze, von Soft-Law-Initiativen über regionale Modelle bis hin zu Ideen wie dem «Klimapass».
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17.03.2026
47 Minuten
Milde Strafen, das zersplitterte unbekannte Nebenstrafrecht und der fehlende politische Wille sind die Hauptgründe, warum Umweltverstösse in der Schweiz bisher kaum abschreckend sanktioniert werden.
Mit Prof. Dr. Camille Perrier Depeursinge, Strafrechtsprofessorin an der Universität Lausanne und Expertin für Umweltrecht sprechen wir über mögliche Erkenntnisgewinne aus der Green Criminology, um die strukturellen Schwächen des Umweltstrafrechts anzugehen, so dass Umweltzerstörung nicht länger ein kalkulierbares Geschäftsrisiko bleibt. Zudem zeigt sie Alternativen und Ergänzungen zum Strafrecht auf, wie verwaltungsrechtliche Vorsorge, spezialisierte Umweltbehörden und den Schutz von Whistleblowern als ein wichtiger Schlüssel, um Umweltkriminalität überhaupt sichtbar zu machen.
Mit Prof. Dr. Camille Perrier Depeursinge, Strafrechtsprofessorin an der Universität Lausanne und Expertin für Umweltrecht sprechen wir über mögliche Erkenntnisgewinne aus der Green Criminology, um die strukturellen Schwächen des Umweltstrafrechts anzugehen, so dass Umweltzerstörung nicht länger ein kalkulierbares Geschäftsrisiko bleibt. Zudem zeigt sie Alternativen und Ergänzungen zum Strafrecht auf, wie verwaltungsrechtliche Vorsorge, spezialisierte Umweltbehörden und den Schutz von Whistleblowern als ein wichtiger Schlüssel, um Umweltkriminalität überhaupt sichtbar zu machen.
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Über diesen Podcast
Klimawandel, KI und Digitalisierung, gesellschaftliche Umwälzungen:
Wir diskutieren mit Expert:innen aus dem Recht und anderen
Disziplinen über aktuelle Herausforderungen und ihre Bedeutung für
das Schweizerische Strafrecht. «Fokus: Strafrecht» bietet
2-wöchentlich spannende Einblicke, für Profis und solche, die es
werden wollen. Hosts: Prof. Dr. Nadine Zurkinden,
Assistenzprofessorin an der Universität Zürich und Rechtsanwalt Dr.
Claude Eric Bertschinger, Dozent an der Zürcher Hochschule für
Angewandte Wissenschaften ZHAW. Produktion: Wilma Rall Kontakt:
fokus.strafrecht@ius.uzh.ch
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