StGB - Cyberdelikte (Art. 143 ff. StGB) - Übungsfall - Warum Skimming am Bancomaten kein Diebstahl ist – Die 3-Phasen-Falle

StGB - Cyberdelikte (Art. 143 ff. StGB) - Übungsfall - Warum Skimming am Bancomaten kein Diebstahl ist – Die 3-Phasen-Falle

vor 1 Tag
13 Minuten
Podcast
Podcaster

Beschreibung

vor 1 Tag

Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!"


Nach unserer letzten Episode zum Phishing bleiben wir beim
elektronischen Zahlungsverkehr und knöpfen uns dessen physischen
Bruder vor: Das Skimming am Bancomaten!


Wir zerlegen diesen Sachverhalt im strikten Gutachtenstil und
zeigen euch, warum ihr in der Prüfung gnadenlos scheitert, wenn
ihr nicht messerscharf in drei separate Tathandlungen unterteilt:





Phase 1: Das Ausspähen der Daten. Der
Täter installiert ein Lesegerät und eine Minikamera am
Automaten. Wir erklären, weshalb dies mangels einer
körperlichen Sache niemals ein Diebstahl (Art. 139 StGB)
sein kann und ihr hier die Unbefugte Datenbeschaffung (Art.
143 StGB) prüfen müsst.




Phase 2: Das Klonen der Karte (Die
Prüfungsurfalle!). Die gestohlenen Daten werden
auf einen leeren Magnetstreifen (eine "White Card")
überspielt. Achtung: Das Erstellen dieses Duplikats erfüllt
den Tatbestand der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), da
eine unechte Computerurkunde hergestellt wird. Ein Punkt,
den fast alle Studierenden vergessen!




Phase 3: Der Bargeldbezug. Der Täter hebt
mit der geklonten Karte Geld ab. Wir klären ein für alle
Mal, warum der klassische Betrug (Art. 146 StGB) hier
ausscheidet (ein Automat lässt sich juristisch nicht
täuschen!) und weshalb hier der betrügerische Missbrauch
einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) greift.





In unseren Take-Aways fassen wir euch diese drei
Phasen und die wichtigsten Konkurrenzen nochmals kompakt als
Checkliste für die Prüfung zusammen.


️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit
Hilfe von einer KI auf Basis universitärer Masterarbeiten und der
aktuellen Schweizer Rechtsprechung erstellt. Kritisches Mitdenken
ist Pflicht! Bitte verifiziert die Abgrenzungen im Zweifelsfall
immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten.Viel Spass beim
Zuhören und Mitdenken und Üben oder einfach nur Eintauchen und
Verstehen!





Hier, wie immer, der Link zum Gesetz:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de
15
15
Close