StGB - Warum Datenklau kein Diebstahl ist – Cyberdelikte (Art. 143 ff. StGB)

StGB - Warum Datenklau kein Diebstahl ist – Cyberdelikte (Art. 143 ff. StGB)

vor 3 Tagen
26 Minuten
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Beschreibung

vor 3 Tagen

Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!"


Heute legen wir das dogmatische Fundament für das modernste und
am schnellsten wachsende Gebiet des Schweizer Strafrechts:
Cybercrime!


Die Täter sitzen heutzutage nicht mehr mit der Brechstange vor
dem Tresor, sondern mit dem Laptop im Darknet. Aber wie fassen
wir diese "modernen Diebe" juristisch präzise?


In unserem heutigen Grundlagen-Deep-Dive
sezieren wir den Übergang vom klassischen Sachbegriff zu
elektronischen Daten:





Die "Körperlichkeits"-Falle: Wir klären
ein für alle Mal, warum das heimliche Kopieren fremder
Daten oder das Entwenden von Kryptowährungen wie Bitcoin
niemals ein Diebstahl nach Art. 139 StGB
sein kann. Wer in der Klausur Daten als "Sache" (Art. 713
ZGB) qualifiziert, fällt gnadenlos durch!




Der echte Datendiebstahl (Art. 143 StGB):
Wir schauen uns die Unbefugte Datenbeschaffung an. Wir
besprechen, warum der Täter zwingend eine besondere
Zugangssicherung (z.B. ein Passwort oder eine Firewall)
überwinden muss und weshalb bereits die blosse Möglichkeit
der Kenntnisnahme ausreicht.




Hacking (Art. 143bis StGB): Worin besteht
der Unterschied zum Datendiebstahl? Wir klären, warum es
beim Hacking nicht um die Daten, sondern um das Eindringen
in das fremde System als solches geht (Schutz des
"Computerfriedens").




Datenbeschädigung (Art. 144bis StGB) &
Computerbetrug (Art. 147 StGB): Wir werfen einen
Blick auf die digitale Zerstörung von Daten (inklusive
Viren-Tatbestand) und erklären kurz, weshalb man eine
Maschine nicht im Sinne des klassischen Betrugs "täuschen"
kann.





In unseren Take-Aways fassen wir die Systematik
der Cyberdelikte nochmals für euch zusammen, damit ihr im
nächsten Fall die Delikte sauber voneinander trennen könnt.


️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit
Hilfe einer KI auf Basis universitärer Lehrmaterialien und des
Schweizerischen Strafgesetzbuches erstellt. Kritisches Mitdenken
ist Pflicht! Bitte verifiziert die Abgrenzungen im Zweifelsfall
immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten.


Selbstverständlich ist der Podcast auch für interessierte Laien
geeignet.





Wie immer gilt: die Schlauen schauen ins Gesetz
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de





Morgen gibt's den/einen Übungsfall dazu, nämlich den klassischen
E-Banking Phishing-Angriff und wie man den in der Falllösung
bearbeiten soll/kann.





Viel Spass beim Zuhören und Lernen!
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