BGE 5A_24_2024 vom 2. Februar 2026 - Hälftige Teilung der Pensionskassenguthaben auch nach 9 Jahren Trennung
vor 6 Tagen
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Beschreibung
vor 6 Tagen
Schützt eine jahrelange Trennung vor der hälftigen Teilung der
Pensionskassengelder bei einer Scheidung? Das Bundesgericht sagt
in seinem neuen Urteil ganz klar: Nein.
In dieser Episode analysieren wir detailliert das wegweisende
Bundesgerichtsurteil 5A_24/2024 zur Auslegung von Art. 124b Abs.
2 ZGB. Wir besprechen einen Fall, bei dem eine kinderlose Ehe
nach nur zwei Jahren Zusammenleben in die Brüche ging, die
Scheidungsklage jedoch erst neun Jahre später eingereicht wurde.
Während die kantonalen Instanzen dem Ehemann den hälftigen
Vorsorgeausgleich verweigern wollten, weil die Guthaben fast
ausschliesslich nach der Trennung angespart wurden, hat das
Bundesgericht dieses Urteil umgestossen.
Die wichtigsten Themen dieser Folge im
Überblick:
Formelle vs. effektive Ehedauer: Wir
klären, warum das abstrakte, formelle Kriterium der
Ehedauer (Zeitpunkt der Eheschliessung bis Einleitung des
Scheidungsverfahrens) den Ausschlag gibt und nicht die
konkrete Lebensgestaltung der Parteien.
Die Grenzen von Art. 124b Abs. 2 ZGB:
Warum eine lange Trennungsdauer für sich allein noch keinen
"wichtigen Grund" darstellt, um vom Prinzip der hälftigen
Teilung abzuweichen.
Kein Nachweis eines Vorsorgeverlusts
nötig: Wir beleuchten die hohe Praxisrelevanz der
bundesgerichtlichen Feststellung, dass der
Vorsorgeausgleich absolut bedingungslos ist – gerade bei
kinderlosen Ehen ohne klassische Rollenverteilung.
Beweislast und Ausnahmekonstellationen:
Wer die Beweislast für eine drohende Unbilligkeit trägt und
in welchen seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei objektiver
Furcht vor dem Ehegatten wie bei häuslicher Gewalt) dennoch
von der Teilung abgesehen werden kann.
Dieser Podcast richtet sich an Anwältinnen und Anwälte, Juristen
und Jura-Studierende, die ihr Wissen im Familienrecht vertiefen
und in der Praxis rechtssicher argumentieren wollen.
Selbstverständlich dürfen sich auch juristische Laien und
Interessierte den Podcast zu Gemüte führen.
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