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Beschreibung
vor 2 Monaten
F arbeitet fast ein Jahrzehnt lang für B, teilweise 60 bis 80
Stunden pro Woche und das für gerade einmal 1.000 € im Monat. Als
B irgendwann einfach aufhört zu zahlen verlangt F ihr Geld
zurück: stolze 22.000 €. Eigentlich eine klare Sache, oder?
Nicht ganz. Denn B kontert, F habe nach Vertragsende einfach die
Büroräume weiter genutzt und dadurch sei ein Schaden entstanden.
Allerdings nicht bei ihm selbst, sondern bei „seiner“ GmbH. Und
genau hier wird’s examensrelevant: Kann man fremde Schäden
einfach „mitnehmen“? Willkommen bei der DriSchaLi!
Leon Wardelmann und Rojda Sonnenwald klären in dieser Folge: Was
steckt hinter der Drittschadensliquidation, kann man mit einem
fremden Schaden überhaupt aufrechnen und warum entscheidet am
Ende ein eher unscheinbares Aufrechnungsverbot den ganzen Fall?
Nach dem Fall BGH, Urteil vom 11.9.2025, Az. III ZR 274/23
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