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Beschreibung
vor 1 Woche
Wenn man bei der Arbeit auf eine Kunststoffbox voller Bargeld
stößt, ist das vermutlich schon ein ziemlich außergewöhnlicher
Tag. Wenn danach noch weitere Boxen voller Goldmünzen auftauchen
und plötzlich über 500.000 € im Raum stehen, wird’s endgültig
absurd.
Genau das passiert Gärtner G bei Arbeiten auf einem Friedhof. Für
ihn ist schnell klar: Wer den Schatz findet, dem gehört er doch
auch irgendwie … oder zumindest steht ihm Finderlohn zu. Die
Stadt sieht das allerdings ganz anders.
Warum selbst vergrabene Goldmünzen nicht automatisch ein
Schatzfund sind, weshalb sogar ein Dieb Besitzer seiner
versteckten Beute bleiben kann und wieso der Finder am Ende
komplett leer ausgeht, besprechen Leon Wardelmann und Rojda
Sonnenwald in dieser Folge von Einfall im Recht.
Nach dem Beschluss: OLG Oldenburg, Beschluss vom 7.10.2020,
Az. 1 W 17/20
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