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Episoden
01.12.2025
31 Minuten
In der neuen Folge von Einfall im Recht geht es um einen Fall,
der zeigt, dass selbst ein simpler Wasserschaden schnell in
rechtlich tiefes Fahrwasser geraten kann.
Eine Versicherungsnehmerin fordert Ersatz sämtlicher Folgeschäden
nach einem Leitungswasserschaden – doch die Versicherung verweist
auf einen bereits geschlossenen Abfindungsvergleich. Die
entscheidende Frage: Ist dieser Vergleich ĂĽberhaupt wirksam, wenn
die E-Mail, die alles ins Rollen brachte, gar nicht von der
Versicherungsnehmerin selbst verschickt wurde?
Leon Wardelmann und Rojda Sonnenwald tauchen ein in die Welt von
Stellvertretung, Anscheinsvollmacht und § 779 BGB. Sie
diskutieren, wann ein Vergleich wirklich „alles erledigt“ – und
wann Treu und Glauben (§ 242 BGB) doch noch ein Türchen
offenlassen.
Ein spannender Fall zwischen Versicherungsrecht, BGB AT und
digitaler Kommunikation. Ein perfektes Beispiel dafĂĽr, wie ein
Klick auf „Senden“ über 10.000 € entscheiden kann.
Nach dem Fall OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.1.2025, Az. 1 U
20/24
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18.11.2025
27 Minuten
In dieser Folge nehmen wir Euch mit in einen Fall, der harmlos
beginnt, aber sich Schicht für Schicht als juristische
Überraschungsbox entpuppt: die Klägerin kauft ein frisch
errichtetes Einfamilienhaus, freut sich auf den Einzug und
stößt darauf auf ein Problem, das buchstäblich im Fundament
steckt. Der Keller ist feucht, die Abdichtung fehlt,
und schnell steht die Frage im Raum: Wer muss das eigentlich
beheben?
Doch damit nicht genug. Zu allem Pech vereinbarten die Käuferin
und Verkäuferin einen Haftungsausschluss. Die Klägerin
entdeckt auch noch, dass das Haus mit einer
Schwarzbau-Abrede zwischen der Verkäuferin undÂ
der Bauunternehmerin errichtet wurde.
Was bedeutet dies für die Rechte der Käuferin? Hat dieser
Verstoß Einfluss auf Gewährleistung, Haftung oder die
Wirksamkeit eines vereinbarten Haftungsausschlusses?
Diese und andere Fragen beantworten Euch Sefqan Bendes und Nour
El Houda Moussaoui in der neuen Folge von Einfall im
Recht!
Nach dem Urteil: BGH, 28.5.2021 – V ZR 24/20.
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03.11.2025
45 Minuten
Die neue Folge von Einfall im Recht widmet sich tieferen
Problemen des Schadensrechts! Hier kam es bei einem Unfall auf
einer Baustelle zum Einsturz eines Krans, der Verletzungen bei
der Klägerin und den tragischen Tod ihrer Tochter zur Folge
hatte. Die Klägerin wendet sich nun gegen die Bauherrin, die
Firma der Kranvermietung und einen Sachverständigen Kranprüfer.
Wer haftet nun fĂĽr die Heilbehandlungs- und Bestattungskosten?
Kann die Klägerin auch ein Schmerzensgeld für ihre seelischen
Schmerzen verlangen? Gelten die Vorschriften fĂĽr die Haftung des
Grundstücksbesitzers auch für Kräne?
All diese Fragen beantworten Elisabeth Wondracek und Moritz
Hörnig und klappern dabei unter anderem nochmal die Übernahme von
Verkehrssicherungspflichten, die Grundsätze des VSD und die
Haftung für Schockschäden ab. Bei diesem schadensrechtlichen
Rundumschlag sollte also auch fĂĽr Examenskandidaten etwas Neues
dabei sein!
Nach dem Urteil:Â OLG Frankfurt, 15.09.2023, Az. 29 U 50/24
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20.10.2025
39 Minuten
In unserem neuen Fall ist die Klägerin K begeisterte
Hobbyreiterin und will sich endlich den Traum eines eigenen
Pferdes erfĂĽllen. Sie wird fĂĽndig bei der Beklagten B.
Zunächst scheint das Pferd perfekt zu sein. Doch dann stellt sich
heraus, dass das Pferd lahmt. Es kann aus tierärztlicher Sicht
nicht mehr geritten werden – aus der Traum? Oder kann die K von
der B im Wege des RĂĽcktritts jedenfalls RĂĽckzahlung des
Kaufpreises verlangen?
Die Beklagte verneint und verweist insofern auf einen vertraglich
geschlossenen Haftungsausschluss. DemgegenĂĽber verweist die K
allerdings auf eine vereinbarte Beschaffenheitsvereinbarung, die
diesem Ausschluss entgegenstehen wĂĽrde.
Wie sich der Fall auflöst, welche Abrede hier Vorrang genießt und
wie man eine Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. einer Kaufsache
ĂĽberhaupt vereinbaren kann, erfahrt ihr hier in der neuen Folge
mit Klara Dresselhaus und Anna Patzer.Â
Â
Nach dem Urteil: LG Frankenthal, Urteil vom 01.08.2025 – 7 O
257/22
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06.10.2025
43 Minuten
Normalerweise findet man beim Aufräumen alte Bilder, Mottenkugeln
oder ein vergessenes Sparschwein – aber bestimmt keine 600.000
EUR in Windelpackungen!
In der neuen Folge von Einfall im Recht begleiten wir eine
Rentnerin, die umzieht, und einen ehrlichen EntrĂĽmpler, welcher
auf ein wahres Vermögensversteck stoßt. Doch wem gehört das Geld
am Ende? Oder gibt es vielleicht sogar einen Finderlohn?
Leon Wardelmann und Moritz von Seggern diskutieren anhand dieses
spannenden Falls den Eigentumserwerb durch AGB-Klauseln, die
Grenzen des Finderrechts und die Frage, ob man Bargeld in der
eigenen Wohnung eigentlich „verlieren“ kann.
Ein Fall voller Überraschungen zwischen Bayern, Köln und dem BGB.
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Nach dem Urteil: LG Köln, 08.05.2025, Az. 15 O 56/25
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Ăśber diesen Podcast
Einfall im Recht ist der Jura-Podcast der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: In jeder Folge präsentieren
zwei Mitarbeiter:innen ein Gerichtsurteil aus dem Zivilrecht – ganz
normale Fälle. Wir zollen den Richterinnen und Richtern an Amts-
und Landgerichten Tribut, die es mit dem ungefilterten Alltag zu
tun haben. Unser Motto: Jura kann auch SpaĂź machen! Den Link zur
Lösungsskizze (mit Link zur Entscheidung) findet Ihr auf unserer
Webseite. Ăśber neue Folgen informiert Euch das Team von Prof. Dr.
Rupprecht Podszun auf seinem Instagram-Kanal!
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