124 I Ferrari verspätet, Grrr…

124 I Ferrari verspätet, Grrr…

vor 1 Woche
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Beschreibung

vor 1 Woche

Über viele Dinge im Leben kann man sich ärgern – wenige von uns
werden aber wohl schon einmal die Erfahrung gemacht haben, auf
einen bestellten und schon angezahlten Ferrari warten zu
müssen. 


Das ist aber unserem Kläger im heutigen Fall passiert. Er hatte
2020 einen Kaufvertrag geschlossen und wartete seit dem auf die
Lieferung seines Ferrari. Nach zwei Jahren hatte dann auch unser
geduldiger Kläger genug und erklärte seinen Rücktritt. 


Das wies der Verkäufer aber zurück, denn wenn er sich so die
WhatsApp-Nachrichten anschaue, dann gehe aus diesen ganz klar
hervor, dass der Kläger einer Fristverlängerung der Lieferung
zugestimmt hatte. Und das auch mit explizitem Verweis auf die
verwendeten Emojis – Grrr…


Wie sich Emojis im juristischen Kontext auslegen lassen und
worauf ihr dabei achten müsst, erfahrt ihr in dieser Folge von
Einfall im Recht mit Klara Dresselhaus und Anna Patzer.





Nach dem Urteil: OLG München, Endurteil v. 11.11.2024 – 19 U
200/24 e



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