OR - Auftragsrecht Folge 4: Rechenschaft und Herausgabe – Das heisse Eisen der Retrozessionen (Art. 400 OR)

OR - Auftragsrecht Folge 4: Rechenschaft und Herausgabe – Das heisse Eisen der Retrozessionen (Art. 400 OR)

vor 2 Tagen
17 Minuten
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Beschreibung

vor 2 Tagen

Willkommen zur vierten Folge unserer Deep-Dive-Serie zum
Schweizerischen Auftragsrecht!


Heute widmen wir uns einem der praxisrelevantesten Themen im
Mandatsverhältnis: Der Rechenschafts- und Herausgabepflicht nach
Art. 400 OR.


Wir beleuchten dogmatisch fundiert, welche Vermögenswerte der
Beauftragte behalten darf und was er zwingend an den Auftraggeber
abliefern muss.


Ein besonderer Fokus liegt auf der aktuellen Rechtsprechung des
Bundesgerichts und des Handelsgerichts Zürich zu
finanzmarktrechtlichen Mandaten. ️


In dieser Folge schauen wir uns an:





Die Rechenschaftsablegung: Warum der
Beauftragte auf Verlangen jederzeit über seine
Geschäftsführung Rechenschaft ablegen muss und dass diese
Information vollständig, wahrheitsgetreu und durch Urkunden
belegt sein muss.




Die Ablieferungspflicht und der "innere
Zusammenhang": Der Beauftragte soll durch den
Auftrag weder gewinnen noch verlieren. Er muss daher alle
direkten und indirekten Vorteile (wie Rabatte, Provisionen
oder Schmiergelder) herausgeben, die ihm infolge der
Auftragsausführung von Dritten zukommen und in einem
inneren Zusammenhang zum Mandat stehen.




Retrozessionen und Finder's Fees: Was
versteht das Bundesgericht genau unter einer Retrozession?
Wir klären, warum die Weitergabe von Kommissionsanteilen an
Vermögensverwalter – und unter Umständen auch Finder's Fees
– zwingend der Herausgabepflicht nach Art. 400 Abs. 1 OR
unterliegen.




Auskunftsanspruch und Stufenklage: Wie der
Auftraggeber prozessual vorgehen kann, um Auskunft über
sämtliche Vergütungen und geldwerte Leistungen zu
verlangen, die der Beauftragte (z.B. eine Bank) im Rahmen
des Mandats erhalten hat.





Kompakt, praxisnah und auf den Punkt – die ideale Vorbereitung
für Prüfungen und den juristischen Alltag!





Wie immer gilt, die Schlauen schauen ins Gesetz und lesen die
Gesetzesartikel nach:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de





Viel Spass beim Reinhören!
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