OR - Auftragsrecht Folge 3: Beizug Dritter im Auftrag – Substitut vs. Hilfsperson (Art. 398 & 399 OR)
vor 6 Tagen
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vor 6 Tagen
Willkommen zur dritten Folge unserer Deep-Dive-Serie zum
Schweizerischen Auftragsrecht!
Heute knöpfen wir uns einen absoluten Klassiker für jede
juristische Prüfung und die Praxis vor: Das hochspannende
Abgrenzungsproblem beim Beizug von Dritten.
Wir klären die dogmatischen und haftungsrechtlichen Welten, die
zwischen einer Hilfsperson (Art. 101 OR) und einem Substituten
(Art. 399 OR) liegen. Ein falsches Kreuzchen hier, und die
Haftungsfolgen für den Beauftragten explodieren!
In dieser Folge repetieren wir:
Die persönliche Leistungspflicht: Warum
der Beauftragte sein Geschäft grundsätzlich persönlich
auszuführen hat und wann eine Ausnahme (Ermächtigung,
zwingende Umstände oder Übung) nach Art. 398 Abs. 3 OR
greift.
Die zentrale Abgrenzung: Wie unterscheidet
man glasklar zwischen Substitut und Hilfsperson? Wir
analysieren die entscheidenden Kriterien: In wessen
Interesse erfolgt der Beizug, wer zieht den Nutzen daraus
und wie stark ist der Dritte in die Arbeitsorganisation
(Erfüllungsorganisation) des Beauftragten integriert?
️ Das Haftungsprivileg vs.
Kausalhaftung: Während der Beauftragte für seine
Hilfspersonen kausal nach Art. 101 OR haftet, greift beim
befugten Substituten ein massives Haftungsprivileg: Er haftet
nur für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion
(Art. 399 Abs. 2 OR).
️ Die unbefugte Substitution & Direkter
Anspruch: Was passiert, wenn der Dritte unerlaubt
beigezogen wird? (Milde Kausalhaftung nach Art. 399 Abs. 1
OR). Zudem beleuchten wir das prozessuale scharfe Schwert des
Auftraggebers: Den direkten Anspruch gegen den Substituten
gemäss Art. 399 Abs. 3 OR.
Kompakt, dogmatisch fundiert und auf den Punkt – hol dir die
volle Punktzahl in deiner OR-Prüfung! ️
Die Gesetzesartikel nachlesen könnt ihr hier:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Kapitel / Zeitstempel: ️ 00:00 - Intro & Der
Grundsatz der persönlichen Ausführung (Art. 398 Abs. 3 OR) ️
05:15 - Das Nadelöhr: Abgrenzungskriterien zwischen Substitut und
Hilfsperson 11:30 - Der Erfüllungsgehilfe und die strenge Haftung
nach Art. 101 OR ️ 16:45 - Die erlaubte Substitution:
Haftungsprivileg bei Auswahl & Instruktion (Art. 399 Abs. 2
OR) 22:00 - Unbefugter Beizug und der direkte Durchgriff auf den
Dritten (Art. 399 Abs. 1 & 3 OR)Viel Spass beim Reinhören!
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