Friederike Gräfin von Brühl: Wann ist Kunst wirklich echt? Über Beweislast, Marktmacht und rechtliche Besonderheiten.
vor 1 Woche
Wann ist ein Kunstwerk echt? Über diese Frage unterhalten wir uns
mit Friederike Gräfin von Brühl, Partnerin bei K&L Gates und
eine der international führenden Expertinnen für Kunstrecht
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Beschreibung
vor 1 Woche
Ein Kunstwerk hängt an der Wand. Signiert, dokumentiert und sogar
mit Zertifikat. Und doch steht plötzlich die Frage im Raum: Ist es
auch wirklich echt? Am Kunstmarkt entscheidet dieser Begriff über
Vertrauen, Reputation und nicht selten sogar über Millionenbeträge.
Juristisch jedoch ist „Echtheit“ kein Gefühl und kein ästhetisches
Urteil, sondern eine Frage von Beweislast, Gewährleistung,
Verjährungsfristen und vor allem von Zuständigkeiten. Denn wer darf
eigentlich verbindlich sagen, dass ein Werk authentisch ist? Ein
Experte, eine Expertin? Ein Werkverzeichnis? Die Kunstschaffenden
selbst? Oder am Ende doch ein Gericht? Die Praxis zeigt: Markt und
Recht sprechen nicht immer dieselbe Sprache. In den 1990er-Jahren
bestätigte zum Beispiel ein New Yorker Gericht ein Werk von
Alexander Calder als echt – entgegen der Meinung der maßgeblichen
Experten. Das Urteil lag am Tisch, aber: Der Markt akzeptierte es
nicht. Das Werk blieb damit unverkäuflich. An dieser sensiblen
Schnittstelle zwischen Marktmechanik und Rechtsordnung bewegen wir
uns in dieser Folge von Kunstblick. Wir sprechen mit Friederike
Gräfin von Brühl, Juristin, Kunsthistorikerin und eine der
führenden Expertinnen für Kunstrecht. Seit vielen Jahren berät sie
international zu Fragen der Authentizität, der Provenienz und zu
komplexen Eigentumslagen. Im Zentrum unseres Gesprächs steht eine
entscheidende Frage, die alle Sammlerinnen und Sammler betrifft:
Was bedeutet Echtheit aus rechtlicher Sicht und wie lässt sich
nachhaltiges Vertrauen in ein Kunstwerk überhaupt absichern? Also,
viel Vergnügen.
mit Zertifikat. Und doch steht plötzlich die Frage im Raum: Ist es
auch wirklich echt? Am Kunstmarkt entscheidet dieser Begriff über
Vertrauen, Reputation und nicht selten sogar über Millionenbeträge.
Juristisch jedoch ist „Echtheit“ kein Gefühl und kein ästhetisches
Urteil, sondern eine Frage von Beweislast, Gewährleistung,
Verjährungsfristen und vor allem von Zuständigkeiten. Denn wer darf
eigentlich verbindlich sagen, dass ein Werk authentisch ist? Ein
Experte, eine Expertin? Ein Werkverzeichnis? Die Kunstschaffenden
selbst? Oder am Ende doch ein Gericht? Die Praxis zeigt: Markt und
Recht sprechen nicht immer dieselbe Sprache. In den 1990er-Jahren
bestätigte zum Beispiel ein New Yorker Gericht ein Werk von
Alexander Calder als echt – entgegen der Meinung der maßgeblichen
Experten. Das Urteil lag am Tisch, aber: Der Markt akzeptierte es
nicht. Das Werk blieb damit unverkäuflich. An dieser sensiblen
Schnittstelle zwischen Marktmechanik und Rechtsordnung bewegen wir
uns in dieser Folge von Kunstblick. Wir sprechen mit Friederike
Gräfin von Brühl, Juristin, Kunsthistorikerin und eine der
führenden Expertinnen für Kunstrecht. Seit vielen Jahren berät sie
international zu Fragen der Authentizität, der Provenienz und zu
komplexen Eigentumslagen. Im Zentrum unseres Gesprächs steht eine
entscheidende Frage, die alle Sammlerinnen und Sammler betrifft:
Was bedeutet Echtheit aus rechtlicher Sicht und wie lässt sich
nachhaltiges Vertrauen in ein Kunstwerk überhaupt absichern? Also,
viel Vergnügen.
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