OR - Auftragsrecht Folge 2: Die Hauptpflichten im Auftrag – Sorgfalt, Treue und Weisungen (Art. 397–398 OR) ️

OR - Auftragsrecht Folge 2: Die Hauptpflichten im Auftrag – Sorgfalt, Treue und Weisungen (Art. 397–398 OR) ️

vor 1 Woche
25 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Woche

Willkommen zur zweiten Folge unserer Deep-Dive-Serie zum
allgemeinen Teil des Schweizerischen Auftragsrechts.


Nachdem wir in der letzten Episode die Abgrenzung zu anderen
Verträgen geklärt haben, dreht sich heute alles um die Frage der
vertragsgemässen Erfüllung: Welche Pflichten treffen die
Beauftragten nach Art. 397 und 398 OR?


Wir beleuchten dogmatisch präzise und praxisnah, was es heisst,
ein Mandat vertragsgemäss auszuführen, und besprechen die
wichtigsten Stolpersteine für die Falllösung:





Die Sorgfaltspflicht (Art. 398 Abs. 2 OR):
Der Beauftragte schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern
ein sorgfältiges Tätigwerden. Wir definieren das Mass der
Sorgfalt anhand objektiver Kriterien – dem Massstab eines
«gewissenhaften Beauftragten in der gleichen
Lage». Zudem prüfen wir das Problem des
Übernahmeverschuldens, wenn ein Mandat trotz fehlender
Fachkenntnisse angenommen wird.




Die umfassende Treuepflicht: Warum der
Beauftragte sein Handeln strikt auf die Interessen der
Auftraggeberin ausrichten muss. Dazu gehört die absolute
Diskretion und Geheimhaltung (inklusive strafrechtlicher
Flankierung durch das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB
für Ärzte und Anwälte) sowie das strikte Verbot von
Interessenkollisionen wie der unzulässigen Doppelvertretung
oder dem Selbstkontrahieren.




Die Weisungsgebundenheit (Art. 397 OR):
Weisungen der Auftraggeberin, welche den Inhalt des
Auftrags konkretisieren, sind grundsätzlich zu befolgen.
Wir klären jedoch, wann die Treuepflicht eine kritische
Abmahnung unzweckmässiger oder unsachgemässer
Instruktionen gebietet und unter welchen strengen
Voraussetzungen von Weisungen abgewichen werden darf, ohne
dass der Beauftragte vertragsbrüchig wird.





Kompakt, dogmatisch fundiert und auf den Punkt – die ideale
Repetition für deine Prüfung im Obligationenrecht oder deine
"Prüfungen" im Leben.Wer sich selber kurz im Gesetz schlau machen
will, hier bitteschön:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de





Viel Spass beim Reinhören!
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