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  4. BGE 6B_913/2024 vom 06.02.2026 - Strafrecht: Wenn Art. 169 StGB ins Leere läuft
Heute schauen wir uns mal wieder die Basics an, nämlich: Keine
Strafe ohne Gesetz.

Diese Episode bespricht den Leitentscheid BGE 6B_913/2024 des
Schweizerischen Bundesgerichts vom 6. Februar 2026.

Im Zentrum steht die dogmatische Frage, ob die unbefugte
Verfügung über Mietzinse, die gemäss Art. 152 Abs. 2 SchKG im
Rahmen einer Pfandverwertungsbetreibung der Pfandhaft
unterliegen, den Tatbestand von Art. 169 StGB (Verfügung über mit
Beschlag belegte Vermögenswerte) erfüllt.

Unter Verweis auf das strafrechtliche Legalitätsprinzip (Art. 1
StGB) hält das Bundesgericht fest, dass die Aufzählung der
amtlichen Massnahmen in Art. 169 StGB abschliessend ist. Da die
eingeschränkte gesetzliche Verwaltung bei einer Pfandverwertung
keine Pfändung im Sinne des Gesetzes darstellt, scheidet eine
Strafbarkeit nach Art. 169 StGB aus.

Die Episode erläutert die rechtlichen Hintergründe dieses
reformatorischen Freispruchs und geht abschliessend auf die
stattdessen massgebliche Norm des Art. 292 StGB ein.

Hier gleich den Artikel selbst nachlesen:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de

Fazit: Traut keinem Formular, das ihr nicht selbst geschrieben
habt.
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„BGE 6B_913/2024 vom 06.02.2026 - Strafrecht: Wenn Art. 169 StGB ins Leere läuft“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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