BGE 5A_844/2024 - Urteil vom 16. Februar 2026- Behauptungs- und Beweislast beim ehelichen Überschuss: Ein Leitentscheid
vor 2 Wochen
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Beschreibung
vor 2 Wochen
In dieser Episode nehmen wir einen brandneuen und äusserst
praxisrelevanten Leitentscheid des Schweizerischen Bundesgerichts
vom 16. Februar 2026 (5A_844/2024) genau unter die Lupe.
Wir klären eine der umstrittensten Fragen der
"zweistufig-konkreten Methode": Wer muss eigentlich beweisen, wie
hoch der finanzielle Überschuss während der Ehe war?
Unsere Hosts führen euch durch die rechtlichen und dogmatischen
Untiefen dieses Urteils und zeigen auf, warum dieser Entscheid
den Alltag von Familienrechtsanwältinnen und -anwälten
massgeblich verändern wird.
Themen in dieser Episode:
Dogmatischer Meilenstein: Wir erklären,
warum das Bundesgericht die Behauptungs- und Beweislast
umdreht. Wer behauptet, dass der aktuell berechnete
Unterhalt zu einem höheren Lebensstandard führt als während
der Ehe, steht in der Beweispflicht – und das ist nun
offiziell die unterhaltsverpflichtete (zahlende) Partei.
Praxis-Warnung für die Anwaltschaft: Was
passiert, wenn nach der Trennung ein Karrieresprung gelingt
und mehr Geld da ist? Wir diskutieren das Risiko, dass
dieser neue Überschuss unbegrenzt geteilt wird, wenn es dem
Anwalt der zahlenden Partei nicht gelingt, die historische
eheliche Sparquote oder den tieferen Überschuss wasserdicht
zu beweisen.
Die prozessuale Falle: Verhandlungsmaxime
vs. Untersuchungsmaxime. Wir beleuchten das tückische
Zusammenspiel im Gerichtssaal. Warum das Gericht den
ehelichen Lebensstandard für den nachehelichen Unterhalt
nicht von Amtes wegen abklärt, auch wenn
es am selben Tag dank Untersuchungsmaxime den
Kindesunterhalt festlegt.
Für wen ist dieser Podcast? Ein absolutes Muss
für Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht, Jurastudierende und
alle, die sich für die komplexen Schnittstellen zwischen
Zivilprozessrecht und materiellem Unterhaltsrecht interessieren.
Hört rein, damit ihr im nächsten Scheidungsverfahren nicht in die
Beweisfalle tappt!
Zum Entscheid geht's hier lang:
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://16-02-2026-5A_844-2024&lang=de&zoom=&type=show_document#maincontent
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