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Beschreibung
vor 4 Monaten
Mit dem Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ löste die Medien-NGO
Correctiv 2024 Proteststürme aus. Correctiv erzählte in
verschwörerischem Ton von einem geheimen Treffen, bei dem
Massenausweisungen deutscher Staatsbürger geplant worden wären.
Flankiert wurde dieser Bericht von Theaterstücken und
Demonstrationen gegen Rechts. Nun stellt sich heraus: Alles, alles
war daran falsch. Der Correctiv-Bericht wurde durch Gerichte immer
weiter eingeschränkt; nun verbietet das Landgericht Berlin sogar
die zentrale These des Textes: Nein, es gab keine Pläne, deutsche
Staatsbürger gewaltsam außer Landes zu schaffen. Dr. Carsten
Brennecke von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte berichtet im
Interview mit Tichys Einblick vom Prozess, denn er hatte eine
Teilnehmerin, Gerrit Huy, in ihrem Kampf gegen die
Falschdarstellungen von Correctiv vertreten. So erschien der
Kronzeuge Correctivs, der Influencer Erik Ahrens, nicht vor Gericht
– möglicherweise, um dem Vorwurf des Meineids zu entgehen. Und der
Verfassungsschutz, der sich auch auf den Correctiv-Bericht stützte,
um die Partei Alternative für Deutschland beobachten zu können,
wurde ebenfalls in die Schranken verwiesen.
Correctiv 2024 Proteststürme aus. Correctiv erzählte in
verschwörerischem Ton von einem geheimen Treffen, bei dem
Massenausweisungen deutscher Staatsbürger geplant worden wären.
Flankiert wurde dieser Bericht von Theaterstücken und
Demonstrationen gegen Rechts. Nun stellt sich heraus: Alles, alles
war daran falsch. Der Correctiv-Bericht wurde durch Gerichte immer
weiter eingeschränkt; nun verbietet das Landgericht Berlin sogar
die zentrale These des Textes: Nein, es gab keine Pläne, deutsche
Staatsbürger gewaltsam außer Landes zu schaffen. Dr. Carsten
Brennecke von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte berichtet im
Interview mit Tichys Einblick vom Prozess, denn er hatte eine
Teilnehmerin, Gerrit Huy, in ihrem Kampf gegen die
Falschdarstellungen von Correctiv vertreten. So erschien der
Kronzeuge Correctivs, der Influencer Erik Ahrens, nicht vor Gericht
– möglicherweise, um dem Vorwurf des Meineids zu entgehen. Und der
Verfassungsschutz, der sich auch auf den Correctiv-Bericht stützte,
um die Partei Alternative für Deutschland beobachten zu können,
wurde ebenfalls in die Schranken verwiesen.
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