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Beschreibung
vor 3 Monaten
Thanks NotebookLM
Dieses Gespräch zum Abschnitt im Basler Kommentar erläutert die
rechtlichen Grundlagen der einfachen
Gesellschaft gemäss dem schweizerischen
Obligationenrecht, wobei der Fokus auf Artikel
544 liegt. Er analysiert detailliert das Prinzip
der Gesamthandschaft, welches besagt, dass
das Gesellschaftsvermögen den Partnern gemeinschaftlich gehört
und sie nur zusammen darüber verfügen können. Zudem wird
die Haftung der
Gesellschafter gegenüber Dritten beleuchtet, die im
Regelfall solidarisch und unbeschränkt für gemeinschaftliche
Verpflichtungen einstehen müssen. Der Autor differenziert dabei
präzise zwischen
dem Innenverhältnis der Partner und
deren Wirkung nach aussen durch Stellvertretung. Auch die
Abgrenzung
zur Miteigentumsgemeinschaft sowie die
prozessualen Besonderheiten bei Rechtsstreitigkeiten werden
eingehend thematisiert. Insgesamt bietet die Quelle eine
tiefgreifende juristische Kommentierung
der Vermögensrechte und
Pflichten innerhalb dieser Gesellschaftsform.
Zum Gesetz geht's hier lang:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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