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Beschreibung
vor 3 Monaten
Der Basler Kommentar zum OR, mit Liebe zum Podcast vertont.
Dieser Text erläutert die rechtlichen Grundlagen
der einfachen Gesellschaft nach
schweizerischem Recht, wobei der Schwerpunkt auf
der Auflösung und
dem Ausscheiden von Mitgliedern liegt.
Eine Beendigung erfolgt entweder durch objektive
Ereignisse, wie die Erreichung des Gesellschaftszwecks
oder den Tod eines Partners, oder
durch Willenserklärungen wie eine
Kündigung. Besonders hervorgehoben wird, dass die Gesellschaft
trotz eines Auflösungsbeschlusses bis zum Abschluss
der Liquidation als Rechtseinheit
fortbesteht. Der Text beschreibt zudem,
wie Nachfolgeklauseln den Fortbestand
der Firma mit den Erben sichern können, um eine automatische
Beendigung zu verhindern. Schliesslich werden
die Haftungsverhältnisse geklärt,
wonach ausgeschiedene Gesellschafter weiterhin für Altschulden
einstehen müssen. Die Quellen bieten somit eine detaillierte
Analyse der Artikel 545 und 546 des
Obligationenrechts unter Einbezug von Rechtsprechung und
Literatur.
Zum Gesetz geht's hier lang:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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